Sind Arbeitnehmer:innen länger als sechs Wochen erkrankt und können deswegen ihrer Arbeit nicht nachgehen, erhalten sie von seiner Krankenkasse Krankengeld. Wer in dieser Zeit plant, eine Baufinanzierung mit der Bank abzuschließen, sieht sich mit der Frage konfrontiert: Gelingt die Baufinanzierung trotz Krankengeld? Erfahren Sie hier, wie Ihre Chancen dabei stehen und was Sie beachten müssen!
- Durch eine ausreichende finanzielle Sicherheitsleistung kann die Baufinanzierung trotz Krankengeld gelingen. Ein ausreichendes und sicheres Einkommen, keine negativen SCHUFA-Einträge und ein Gegenwärt zum gewährleisteten Kredit müssen bei einer Baufinanzierung gegeben sein.
- Mitantragsteller:innen oder ein:e Bürge:in können für ein sicheres Einkommen sorgen und die Baufinanzierung ermöglichen.
Nicht nur für die Kreditgeber:innen, sondern auch für die Kreditnehmer:innen bestehen nicht unwesentliche Risiken beim Abschluss einer Baufinanzierung trotz Krankengeld. Die Kreditnehmer:innen könnten in eine Schuldenfalle geraten, wenn sie die Tilgungsraten nicht mehr zahlen können und dann die Restsumme des Kredits auf einmal fällig wird. Andererseits ist Krankengeld eine Sozialleistung und daher nicht pfändbar für die Kreditgeber:innen.
Jedes Kreditinstitut hat festgelegte Richtlinien für die Vergabe von Krediten. Wer aufgrund einer langwierigen Erkrankung Krankengeld von der Krankenkasse erhält, wird sehr wahrscheinlich keine Baufinanzierung abschließen können. Dies hat mehrere Gründe:
- Längerfristige Erkrankung - Je länger die Erkrankung andauert, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Arbeitgeber:innen kündigen. Dann fehlt das sichere Einkommen für die Finanzierung eines Baudarlehens.
- Verminderte Erwerbsunfähigkeit - Unter Umständen führt die Erkrankung zu einer verminderten oder sogar zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit.
- Rückfallrisiko - Selbst nach vollständiger Genesung besteht ein Risiko, wiederholt in eine längere Erkrankungsphase zu geraten. Dann würden die Kreditnehmer:innen wieder Krankengeld erhalten und der Gefahr ausgesetzt sein, gekündigt zu werden. Beides kann im Zweifelsfall zur Zahlungsunfähigkeit führen.
Unter gewissen Umständen ist jedoch eine Baufinanzierung trotz Krankengeld möglich. Dies gestaltet sich jedoch aufgrund der unsicheren Finanzierungsgrundlage schwieriger. In den meisten Fällen werden erweiterte Sicherheiten von Baufinanzierer:innen verlangt. Auch nicht unüblich ist es, dass über die Zinsen ein gewisser Risikoaufschlag eingepreist wird. Ein Baufinanzierungsvergleich lohnt sich in jedem Fall.
Damit eine Baufinanzierung trotz Krankengeld gelingt, muss den Kreditgeber:innen eine ausreichende finanzielle Sicherheitsleistung geboten werden. Bevor ein Kreditinstitut ein Baudarlehen vergibt, vergewissert es sich über finanzielle Lage der Kreditantragsteller:innen. Für den Fall, dass die Tilgungsraten nicht mehr gezahlt werden können, möchten die Kreditgeber:innen eine Sicherheitsleistung, um etwaigen finanziellen Schaden ausgleichen zu können. Diese Sicherheitsleistungen müssen bei einer Baufinanzierung gegeben sein:
- Ein ausreichendes und sicheres Einkommen, um die monatlichen Tilgungsraten bedienen zu können.
- Keine negativen SCHUFA-Einträge.
- Ein Gegenwert zum gewährleisteten Kredit – beispielsweise eine eingetragene Grundschuld im Grundbuch – um bei Zahlungsrückständen einen möglichen finanziellen Schaden auszugleichen.
Baufinanzierungen werden im Regelfall zur Beschaffung- oder zum Bau einer Immobilie vorgenommen. Die Problematik bei einer Baufinanzierung trotz Krankengeld liegt in dem Umstand, dass kein sicheres Einkommen aufgrund genannter Risiken gewährt werden kann.
Die Lösung:
Es gibt eine:n Mitantragsteller:in oder eine:n Bürgen:in, der:die für ein ausreichendes und sicheres Einkommen sorgt und somit die monatlichen Tilgungsraten in jedem Fall bedienen kann. Oftmals ist der.die Mitantragsteller:in der:die Ehepartner:in, dessen Einkommen allein für die monatlich anfallenden Ratenzahlungen ausreichend sind.
Beziehen Kreditnehmer:innen aufgrund einer langwierigen Erkrankung Krankengeld, ist dies bei einem laufenden Kredit grundsätzlich erst einmal kein Problem, solange die monatlichen Tilgungsraten pünktlich gezahlt werden.
Bei einer längeren Erkrankung sollten Sie grundsätzlich das Gespräch mit Ihrer Bank suchen. Klären Sie über Ihre Umstände auf, bevor es zu ernsten finanziellen Engpässen kommt. Ein Ausbleiben von Tilgungsraten kann zu einer fristlosen Kündigung - mit der Folge der sofortigen Zahlung der verbliebenen Kreditrestsumme führen.
Falls Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob diese im Krankheitsfall die monatliche Rate teilweise oder sogar komplett übernimmt.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.