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Ummelden - Schritt für Schritt

Der erste und wichtigste Weg ist die Ummeldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Seit die kommunalen Behörden ihre Daten elektronisch austauschen, entfällt dabei die Abmeldung am alten Wohnort. Am neuen Wohnort müssen Sie sich so früh wie möglich anmelden und dafür persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen. Viele Kommunen bieten die notwendigen Formulare im Internet zum Herunterladen und Ausdrucken an, so dass Sie zuhause alles vorbereiten können. Das zuständige Amt finden Sie über die offizielle Internetseite Ihrer Gemeinde. Zur Ummeldung müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen; Ihre Adresse wird darin gleich geändert.

Wohnort ummelden: So geht’s einfacher

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Ihre neue Adresse sollten Sie bereits vor dem Umzug ab- bzw. ummelden.

Eine Ummeldung des Wohnsitzes ist online bisher leider noch nicht möglich. In Bayern können Sie zumindest die Anmeldeformulare mitsamt Ausweiskopien per Post zur Meldebehörde schicken. Zu einem späteren Zeitpunkt ist dann aber doch noch ein Behördengang notwendig, um die neue Anschrift im Personalausweis eintragen zu lassen.

Falls Sie selbst in den hektischen Tagen nach dem Umzug keine Zeit haben, kann auch ein Vertreter für Sie den Wohnort ummelden. Er oder sie braucht dazu aber eine schriftliche, eventuell sogar beglaubigte Vollmacht. Das Anmeldeformular müssen Sie als meldepflichtige Person zuvor eigenhändig unterschreiben.

Noch ein Tipp, wie das Ummelden schneller geht: Wenn Sie vorab einen Termin mit Ihrem zuständigen Amt vereinbaren, sparen Sie unnötige Wartezeit, da Sie direkt aufgerufen werden.

Wie lange Sie sich für die Ummeldung Zeit lassen können, ist in den Meldegesetzen der Länder geregelt. Je nach Bundesland bleiben Ihnen eine bis zwei Wochen, ansonsten kann die Kommune ein Bußgeld verhängen. Allerdings zeigen sich in der Praxis die Ämter oft entgegenkommend, sofern Sie das Zeitlimit nicht allzu weit überschreiten.

Ummeldung von Fahrzeugen

KFZ ummelden

Seit diesem Jahr können Sie Ihr KFZ-Kennzeichen auch nach einem Umzug behalten.

Seit dem 1. Januar 2015 ist es nun bundesweit möglich, bei einem Umzug das bisherige Auto- oder Motorradkennzeichen zu behalten. Einige Bundesländer, zum Beispiel Bayern und Schleswig-Holstein, hatten die Regelung schon früher eingeführt. Wer jetzt mit dem alten Kennzeichen umzieht, spart sich die Kosten für ein neues Nummernschild, nicht aber das Ummelden als solches. In den meisten Fällen ist also weiterhin der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle notwendig, um dort die geänderten Daten erfassen zu lassen. Manche Kommunen bieten jedoch ein vereinfachtes Verfahren an, mit dem man auf dem Einwohnermeldeamt in einem Gang das Auto zusammen mit dem Wohnort ummelden kann. Vergessen Sie nicht, die  entsprechenden Unterlagen wie Fahrzeugzulassung, Versicherungsbescheinigung, Nachweis der Hauptuntersuchung und SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer sowie Bargeld mitzubringen. Die  Ummeldung des Autos ist auch ohne Kennzeichenwechsel kostenpflichtig. Alternativ kann Ihr Auto auch gänzlich abgemeldet werden.

Rechtzeitig ummelden bei Dienstleistern

Was Sie beim Umzug dringend beachten sollten, ist die Ab- und Anmeldung beim Versorgungs- und Telefonanbieter. Bezüglich der Strom- und Gasversorgung sollten Sie mindestens sechs bis acht Wochen vor dem Umzug klären, ob Sie weiterhin vom bisherigen Anbieter beliefert werden können und wollen. In diesem Fall müssen Sie sich unbedingt fristgerecht ummelden, sonst erhalten Sie nach dem Umzug automatisch Strom oder Gas vom örtlichen Anbieter zum teuren Grundversorgungstarif. Bei den meisten Energieversorgern ist die Änderung der Lieferadresse über das Internet möglich.

Wichtig: In der alten Wohnung notieren Sie die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas und geben diese mit Ihrer Abmeldung an die Versorger durch. Beim Einzug in die neue Wohnung sollten Sie ebenfalls den Zählerstand notieren, damit Sie ihn beim Abschluss des neuen Vertrages parat haben.

Festnetz- und Internetanbieter vorab informieren

Auch Ihre Dienstleister für Telekommunikation sollten Sie bereits einige Wochen vor dem Umzug benachrichtigen, damit Sie am neuen Wohnort möglichst schnell über Festnetztelefon und Internet verfügen.

Außerdem sollten Sie jeden über Ihren Umzug zu informieren, mit dem Sie in irgendeiner Form regelmäßige Geschäftsbeziehungen pflegen. Dies können folgende Unternehmen oder Institutionen sein:

  • Hausbank
  • Versicherungen
  • Krankenkasse
  • Mobilfunkanbieter
  • Vereine
  • Versandhändler
  • die Deutsche Bahn (Bahn-Card)
  • Abo-Anbieter für Zeitungen und Zeitschriften
  • Rundfunkgebühren-Stelle (Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ)

Am besten legen Sie hierzu eine Liste an, die Sie Punkt für Punkt abhaken können. Neben Ihrem Ordner mit wichtigen Unterlagen sollten Sie zur Vorbereitung auch die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durchgehen. Wer Ihnen regelmäßig Rechnungen schickt, sollte die neue Adresse erfahren.

Nachsendeservice hilft Pannen auszubügeln

Weil erfahrungsgemäß auch mal etwas vergessen wird, ist ein Auftrag beim Nachsendeservice der Deutschen Post unerlässlich. Diesen erteilen Sie am besten zwei bis drei Wochen vor dem Umzug. Sie haben dabei die Wahl zwischen der Nachsendung über sechs, zwölf oder 24 Monate. So sind Sie auf der sicheren Seite und können anhand der Nachsendungen noch die eine oder andere versäumte Ummeldung nachholen.

Der Umzug mit Kindern

Wenn Sie Ihren Wohnort ummelden, vergessen Sie nicht, auch die Ausweise Ihrer Kinder mitzubringen, damit auch dort die neue Anschrift eingetragen wird. Zu den notwendigen Formalitäten gehört auch die Ummeldung bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit für den Bezug von Kindergeld. Sie können dafür das Online-Formular „Veränderungsmitteilung“ der Agentur nutzen.

Informieren Sie sich frühzeitig über geeignete Schulen oder Kindertagesstätten am neuen Wohnort. Sie können Ihre Kinder dort vormerken lassen, sie aber erst verbindlich „ummelden“, wenn die Familie ihren neuen Wohnsitz angemeldet hat.

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