Corona: Mietstundung kann teuer werden

Aktualisiert am 19. November 2020
Veröffentlicht am 20. Juli 2020

Für die Zeit des ersten Lockdowns dürfen Sie mit richtiger Begründung die Miete auch Jahre später nachzuzahlen. Was als Entlastung klingt, kann richtig teuer werden.

Vermeintlich gute Nachrichten hingegen schien es für Mietende zu geben, die sich über einen erweiterten Kündigungsschutz freuen können. Der Bundestag hatte im März beschlossen, dass die Aussetzung von Mietzahlungen der Monate April bis Juni nicht zu einer fristlosen Kündigung führen darf, wenn eine Zahlung bis Juni 2022 erfolgt. Für diesen Aufschub muss nachgewiesen sein, dass die Corona-Pandemie Grund für die Zahlungsschwierigkeiten sind. Das kann beispielsweise in Form der Offenlegung von Verdienstausfällen geschehen.

Normalerweise können Vermieter ein Mietverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen die ganze, einen „nicht unerheblichen“ Teil der Miete nicht zahlt oder Mietschulden in Höhe von zwei Monatsmieten anhäuft.

Doch die Mietstundung sollte nicht mit einem Mieterlass verwechselt werden, wie Immobilienfachleute in der Tageszeitung Neues Deutschland warnen. Tatsächlich sollte man sich in Anbetracht der Verzugszinsen besser zweimal überlegen, ob man den erweiterten Kündigungsschutz unbedingt nutzen möchte.

Effektive Mehrkosten von über 15 Prozent möglich

Zwar darf der Vermieter nicht kündigen, doch die Berechnung von Verzugszinsen für verspätete Mietzahlungen sind ihm erlaubt.

Die Verzugszinsen leiten sich aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Basiszinssatz ab. Dieser wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei -0,88 Prozent. Bei Gewerbeimmobilien darf der Zinssatz 9 Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Er beträgt also 8,2 Prozent. Bei einem Verzug von zwei Jahren bedeutet das bei einer Gewerbeimmobilie mit einer Monatsmiete von 3.000 Euro nach zwei Jahren eine zusätzliche Belastung von fast 1.500 Euro, wenn man den zeitlichen Rahmen des   erweiterten Kündigungsschutzes voll ausschöpft.

Die hier dargestellte Grafik ist ein Extremfall. Wir empfehlen dringend das direkte Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, wenn noch nicht geschehen. Auf die Zinsen unseres Beispiels sollte man es durch Nichtzahlung besser nicht ankommen lassen.

Alternative Mietminderung?

Mietminderung als Möglichkeit der unmittelbaren Fixkostenreduzierung kommt immer wieder ins Gespräch. Gewerbemieter können die Miete mindern, wenn das Festhalten an Verträgen einer Seite aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Die Corona-Maßnahmen und den Lockdown schloss das explizit nicht ein. Ein neues Gesetz sieht dies aber jetzt vor. Dabei muss man aber auch immer die staatlichen Hilfsleistungen mit einbeziehen.




Diese Artikel könnten Sie auch interessieren



Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 24.09.2019
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank