Was wird von der KfW gefördert?
Über günstige Kredite werden in Deutschland der Einsatz neuer Technologien sowie umweltschonende und energiesparende Produktionsverfahren gefördert. Zuschüsse gibt es außerdem für Investitionen in strukturschwachen Gebieten. Diese können bis zu 50 Prozent betragen.
Die wichtigste Fördereinrichtung auf der Bundesebene und damit oberhalb der regionalen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer ist die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de), für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer insbesondere die KfW-Mittelstandsbank
(www.kfw-mittelstandsbank.de).
Die Förderanträge müssen die Unternehmen über ihre Hausbanken stellen. Außerdem gibt es steuerliche Hilfen über das Finanzamt, die Messeförderung über das BMWi und arbeitsmarktpolitische Hilfen.
Wichtig: Bei allen KfW-krediten gilt: Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden!
KfW-Förderung über das ERP-Kapital
Zu den zahlreichen Formen der KfW-Finanzhilfen gehört das so genannte "ERP-Kapital", Mittel aus dem "European Recovery Program".
Die Mittel werden vom BMWi verwaltet, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) reicht sie meist als Nachrangdarlehen aus.
Bei einem Nachrangdarlehen werden im Fall eines Konkurses alle übrigen Fremdkapitalgeber zuerst aus der Konkursmasse ausbezahlt.
KfW-Startgeld
Für Gründungsvorhaben mit einem maximalen Finanzierungsbedarf von 50.000 Euro steht das "KfW Startgeld" zur Verfügung. Investitionen werden bis zu 100 Prozent finanziert. Eine Förderung ist selbst dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst als Nebenerwerb geführt wird. In diesem Fall sollte das geförderte Unternehmen jedoch in absehbarer Zeit hauptsächliche Einnahmequelle werden. Sicherheiten sind erwünscht, aber keine Voraussetzung. Die KfW übernimmt gegenüber der Bank bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos.
KfW-Kapital für Gründung
Bis zum zweiten Jahr des Firmenbestehens können Gründer KfW-Kapital für Gründung als Nachrangdarlehen erhalten, die sieben Jahre tilgungsfrei sind. Für die Darlehen werden keine Sicherheiten verlangt. Wenigstens 15 Prozent der gesamten Investitionssumme sollte aus eigenen Mitteln stammen, bis auf 40 Prozent kann dann der Gründerkredit das Eigenkapital anheben. Der Höchstbetrag für Antragsteller liegt bei 500.000 Euro. Ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
KfW-Kapital für Wachstum
Für Unternehmer - auch Freiberufler - , die bereits zwischen zwei und höchstens fünf Jahren ihren Betrieb führen, ist das KfW-Förderprogramm "Kapital für Wachstum" gedacht. Ein Einsatz von Eigenmitteln ist nicht nötig. Notwendig ist aber, dass sich die Hausbank des Unternehmens mindestens in gleicher Höhe an dem Kredit beteiligt wie die KfW. Der Banken-Kredit sollte eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren besitzen. Das KfW-Darlehen kann Laufzeiten von bis zu 15 Jahren aufweisen. Die ersten sieben Jahre sind tilgungsfrei. Die maximale Kredithöhe liegt bei 500.000 Euro.
KfW-Unternehmerkredit
Den KfW-"Unternehmerkredit" können Existenzgründer, Freiberufler oder gewerbliche Unternehmen erhalten. Dabei werden Investitionen über die KfW bis zu 10 Millionen Euro voll finanziert. Darüber hinausgehende Beträge sind maximal zu 75 Prozent über KfW-Kredite finanzierbar. Finanziert werden können über den Unternehmerkredit Grundstücke, Baumaßnahmen sowie der Kauf von Maschinen und Anlagen. Der Umsatz der Unternehmen darf 500 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre, in Sonderfällen auch länger, die ersten zwei Jahre können tilgungsfrei sein.
KfW-Mikrodarlehen
KfW-"Mikrodarlehen" sollen die Finanzierung von Neugründungen, Betriebsübernahmen durch Kauf oder Pacht sowie Beteiligungen an Unternehmen bis zu drei Jahre nach Beginn der Arbeit als Unternehmer ermöglichen. Förderungsberechtigt sind alle natürlichen Personen, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten. Der Darlehens- und Investitionsbetrag beträgt maximal 25.000 Euro. Die KfW übernimmt gegenüber der Hausbank für 80 Prozent des von dieser gewährten Kredits das Ausfallrisiko.
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