Zinsen für ERP-Förderkredite sinken
Neue Konditionen kommen Mittelstand und Existenzgründern zu Gute
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Zinsen für alle neu zugesagten ERP*-Förderkredite mit Wirkung zum 22. September 2004 um 0,25 %-Punkte bzw. 0,50 %-Punkte gesenkt. Die Zinssenkung soll die Investitionsneigung des Mittelstandes fördern und es Existenzgründer und kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, ihre Vorhaben noch zinsgünstiger in die Tat umsetzen.
Der ERP-Regelzinssatz wird um 0,25 %-Punkte gesenkt und beträgt damit zukünftig in den neuen Ländern und Berlin 4,00 %, und im übrigen Bundesgebiet 4,25 % nominal bei 100%-iger Auszahlung.
Daneben werden insbesondere auch die Förderkonditionen für eigenkapitalähnliche Nachrangdarlehen verbessert, die Gründern und jungen Wachstumsunternehmen im Alter von bis zu fünf Jahren die Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis erleichtern sollen:
In dem für Existenzgründer besonders wichtigen Programm "ERP-Kapital für Gründung" wird der Zinssatz vom 5. bis 10. Jahr ebenfalls um 0,25 %-Punkte auf den Zinssatz von 5,50 % bzw.5,75 % ermäßigt. Die Zinsstaffel für die stark subventionierten ersten vier Jahre bleibt mit 0 % im 1. Jahr, und 3 %, 4 % und 5 % p. a. in den folgenden 3 Jahren unverändert.
Im Finanzierungsbaustein für Unternehmen bis zu 5 Jahren, dem Programm "ERP-Kapital für Wachstum", werden die hier angewendeten risikodifferenzierten Zinssätze der fünf Bonitätsklassen um 0,50 %-Punkte gesenkt. Die Risikoprämien selbst bleiben unverändert. Für ein Unternehmen mit mittlerer Bonität liegt der Zinssatz eines solchen Nachrangdarlehens damit in den neuen Ländern und Berlin bei 5,25 % und im übrigen Bundesgebiet bei 5,50 % nominal.
Kreditanträge aus der deutschen Wirtschaft werden von den jeweiligen Hausbanken entgegengenommen. Die neuen Konditionen aller Förderkredite sind unter www.kfw.de zu finden.
*European Recovery Program
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - 28. Juli 2005