Umsatzsteuer-Voranmeldung für Existenzgründer

Fiskus fordert zwingend die monatliche Abgabe.

Im Umsatzsteuergesetz sind die Abgaberhythmen für die Umsatzsteuervoranmeldung festgelegt. Sie bestimmen die monatliche oder jährliche Abgabe. Der Rhythmus hängt von der Vorjahressteuer ab:
- monatliche Abgabe - Vorjahressteuer: 6.136 Euro
- einmalige, also jährliche Abgabe - Vorjahressteuer: 512 Euro

Tipp 1:
Bezahlten Sie im Vorjahr mehr Vorsteuern und haben deshalb insgesamt eine Erstattung vom Finanzamt erhalten, dürfen Sie wählen, ob Sie monatlich oder jährlich abgeben wollen. Aber: Diese Steuererstattung muss mindestens 6.136 Euro betragen haben.
Bei Existenzgründern wurde immer wieder diskutiert, ob monatlich, bis vor kurzem vierteljährlich oder jährlich die Voranmeldung abgegeben werden muss. Im Zweifel gab man vierteljährlich ab und ließ das Finanzamt entscheiden. Nun hat das Bundesfinanzministerium auf Grund einer Gesetzesänderung, die schon in 2001 erfolgte, ein klarstellendes Schreiben veröffentlicht.
Danach müssen Existenzgründer Ihre Umsatzsteuervoranmeldung immer monatlich abgeben.

Tipp 2:
Für Sie als Existenzgründer bedeutet das sicherlich monatlichen Verwaltungsaufwand. Aber: Bei einer Erstattung bekommen Sie schneller Ihr Geld. Diese Geschichte hat aber 2 Seiten: Der Staat kommt bei Umsatzsteuerzahlungen ebenfalls schneller an Ihr Geld!