Wie wird die Gewerbesteuer ermittelt?
Steuerschuld kommt den hebeberechtigten Gemeinden zugute.
Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag. Der Gewerbsteuer unterliegen gewerbliche Unternehmen und Kapitalgesellschaften. Sie wird wie folgt berechnet: Der ermittelte Gewerbeertrag wird mit einer so genannten "Steuermesszahl" gewichtet. Auf diese Weise entsteht der Steuermessbetrag. Auf diesen wird ein Hebesatz angewendet, der von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Die daraus resultierende Steuerschuld kommt den hebeberechtigten Gemeinden zugute. Die Entrichtung der Gewerbesteuer erfolgt durch vierteljährliche Vorauszahlungen und ist als Betriebsausgabe absetzbar. Den jahrelangen Forderungen nach einer Abschaffung der Gewerbesteuer kam der Gesetzgeber mit der nunmehr möglichen Anrechnung der Gewerbeertragssteuer auf die Einkommensteuer entgegen - das sogenannte Anrechnungsverfahren.
Für Betriebe mit Gemeinnützigkeit, Fischerei, lang- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Pensionskassen, Berufsverbände, Versicherungen und Schulen existiert eine Steuerbefreiung.