Das Auto - ein Steuer-Problem

BMF-Schreiben regelt strittige Fragen rund um die private Pkw-Nutzung.

Des Deutschen liebstes Kind, das Auto, verursacht auch in steuerlicher Hinsicht so manches Problem. Vor allem, wenn das betriebliche Kraftfahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Der Fiskus vermutet allzu oft, dass weit mehr private Kilometer als angegeben gefahren werden. Der Steuerbürger dagegen versucht glaubhaft zu versichern, dass der Wagen kaum privat genutzt wird.

Das Bundesfinanzministerium hat nun im jüngsten BMF-Schreiben einige der strittigen Punkte zu klären versucht - unter anderem:

  • Fahrzeugwechsel
    Wird das auch privat genutzte Fahrzeug im laufenden Wirtschaftsjahr ausgewechselt, ist der Ermittlung der Nutzungswerte im Monat des Fahrzeugwechsels der Listenpreis des Fahrzeugs zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige nach der Anzahl der Tage überwiegend genutzt hat.
  • Fahrtenbuch
    Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgenden Angaben enthalten:
    -Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder betrieblich veranlassten Fahrt
    -Reiseziel
    -Reisezweck
    -aufgesuchte Geschäftspartner
  • Listenpreis
    Für den pauschalen Nutzungswert ist der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer maßgebend. Dies gilt auch für reimportierte Fahrzeuge