Konsequenzen für Eigennutzer

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Das selbstgenutzte, schuldenfreie Haus ist eine beliebte Altersvorsorge. Die schnelle Entschuldung des finanzierten Eigenheims sollte in Ihrer Prioritätenliste ganz oben stehen und spätestens mit Rentenbeginn abgeschlossen sein.

Beim Annuitätendarlehen ist das Tempo der Entschuldung über die Höhe des Anfangstilgungssatzes steuerbar. Eine zusätzliche Möglichkeit zur Tilgung bieten die vom Staat zu erhaltenen Eigenheim- und Kinderzulagen. Wenn der Einsatz richtig mit dem Kreditinstitut vereinbart wird, kann dies einen Turboeffekt für die Entschuldung bedeuten.

Deswegen sollten Sie mit ihrem Kreditinstitut vereinbaren, dass die Zulagen nach den Auszahlungen durch das Finanzamt auf das Darlehenskonto überwiesen werden können. Dabei ist zu beachten, dass diese Sondertilgungen erstens keine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen und zweitens die monatliche Belastung durch Zins- und Tilgung innerhalb der Zinsfestschreibungszeit konstant bleibt. Die Beschleunigung der Tilgung entsteht dann dadurch, dass der Tilgungsanteil der monatlichen Raten wesentlich schneller ansteigt und somit eine schnellere Entschuldung stattfindet.