Immobilien erben

Immobilien erben – das sollten Sie beachten

Was Sie über Erbschaftssteuer und Freibeträge wissen sollten

Wer spricht schon gern über den Tod? Viel zu oft werden auch Fragen nach dem Verbleib von Barschaften, wertvollen Antiquitäten, Wertpapieren und dem eigenen Häuschen ungern beantwortet und auf die „lange Bank“ geschoben.


Der Tod ist nach wie vor ein Tabuthema, doch zeigt die Realität immer wieder, wie wichtig es ist, frühzeitig den Nachlass zu regeln. Zu Streitthemen werden nicht selten Überlegungen von möglichen Erben, wie mit einer Immobilie verfahren werden soll, wenn das Erbe erst einmal übertragen ist. Niemand sollte sich darauf verlassen, dass in der eigenen Familie keine Kämpfe um Hinterlassenschaften des Erblassers ausgetragen werden.


Soviel ist Ihre geerbte Immobilie wert

Mit uns finden Sie den richtigen Preis. Einfach Angaben machen und den Marktwert in wenigen Minuten erhalten.

Wohnfläche

ca. 50


Ein geerbtes Haus bedeutet erst einmal Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Denn sämtliche Erbschaften in Deutschland unterliegen dem Gesetzbuch nach der Steuerpflicht. Innerhalb von drei Monaten nach dem Tod eines Menschen, der Sie als Erbe eingesetzt hat, müssen Sie das Finanzamt über die Erbschaft informieren. Alles andere wäre womöglich Steuerhinterziehung, und die Finanzbehörde kann noch Jahre später die hinterzogene Erbschaftssteuer von Ihnen einfordern und sogar ein Strafverfahren gegen Sie einleiten.

Nachlass ausgeglichen regeln: Immobilien clever vererben

Wer den Familienfrieden wahren will, kann frühzeitig Vorsorge betreiben, wenn es um das Erbe geht:

  • Testament handschriftlich aufsetzen, unterschreiben und einer Person des persönlichen Vertrauens übergeben oder beim Amtsgericht deponieren
  • Notarielles Testament beim Amtsgericht hinterlegen
  • Im Testament festlegen, dass Erbengemeinschaften ausgeschlossen sind. Damit vermeiden Sie, dass Entscheidungen, die das Erbe betreffen, nur gemeinsam über die Erbengemeinschaft getroffen werden können.
  • Fachlicher Rat eines Notars, Steuerberaters oder Fachanwalt für Erbrecht hilft, frühzeitig Fallstricke zu vermeiden.
  • Testamentarisch definierte Teilungsanordnung, die festlegt, wer Kapitalvermögen, Wertpapiere oder eine Immobilie erbt.

Haben Sie eine Immobilie zu vererben, oder gehören Sie im Erbfall zu den Begünstigten ist auch zu beachten, dass der Fiskus unter bestimmten Umständen mit im Boot sitzt. Clever vererben heißt, das neue Erbrecht, das seit dem 1. Januar 2009 gilt, so einzusetzen, dass die erhöhten Freibeträge zu einer finanziellen Entlastung führen und nicht das Erbe aufzehren.

Freibeträge mindern die Steuerlast

Als Erbe steht Ihnen ein Freibetrag zu, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. Den können Sie von der Erbschaft abziehen. Erst auf die Summe, die nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt, erhebt das Finanzamt dann die Erbschaftssteuer. Für die Höhe des Freibetrags ist der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend.

   
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner:
500.000 Euro Freibetrag
Kinder, Stiefkinder: 
400.000 Euro Freibetrag
Enkel: 200.000 Euro Freibetrag
Eltern, Großeltern:
100.000 Euro Freibetrag
alle anderen Erben:
20.000 Euro Freibetrag

Beispiel:
Sie erben von Ihrem Vater ein Einfamilienhaus mit einem Marktwert von 407.000 Euro. Als Kind steht Ihnen ein Freibetrag von 400.000 Euro zu, den Sie von der Erbschaft abziehen dürfen. Sie müssen also nur auf 7.000 Euro Erbschaftssteuer entrichten.

Anders sieht es aus, wenn Sie dasselbe Haus von Ihrer Tante erben. Dann beläuft sich Ihr Freibetrag nur auf 20.000 Euro, sodass auf 387.000 Euro Steuern zu zahlen sind.

Die Steuerklasse bestimmt den Steuersatz

Erben werden nach dem Erbschaftsrecht in drei Steuerklassen eingeteilt. Diese Steuerklassen haben nichts mit den Lohnsteuerklassen der Gehaltsabrechnung zu tun. Vielmehr richtet sich die Steuerklasse ebenfalls nach dem Verwandtschaftsverhältnis.

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
  • Steuerklasse III: alle weiteren Erben

Je nach dem, zu welcher Steuerklasse Sie gehören, erhebt das Finanzamt unterschiedlich gestaffelte Erbschaftssteuersätze.

Zu versteuernde

Erbschaft nach Abzug

der Freibeträge

Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 7 Prozent 15 Prozent 30 Prozent
bis 300.000 11 Prozent 20 Prozent 30 Prozent
bis 600.000 15 Prozent 25 Prozent 30 Prozent
bis 6.000.000 19 Prozent 30 Prozent 30 Prozent
bis 13.000.000 23 Prozent 35Prozent 50 Prozent
bis 26.000.000 27 Prozent 40 Prozent 50 Prozent
über 26.000.000 30 Prozent 43 Prozent 50 Prozent

Beispiel:
Das von Ihrem Vater geerbte Haus ist 407.000 Euro wert. Als Kind gehören Sie zur günstigen Steuerklasse I und nach Abzug Ihres Freibetrags beträgt Ihre zu versteuernde Erbschaft 7.000 Euro. Bei einem Steuersatz von sieben Prozent beläuft sich die Erbschaftssteuer auf lediglich 490 Euro. Erben Sie das Haus von Ihrer Tante, gehören Sie zur Steuerklasse II und Ihr Freibetrag liegt bei nur 20.000 Euro, sodass auf 387.000 Euro Steuern zu entrichten sind. Das ergibt bei einem Erbschaftssteuersatz von 25 Prozent stolze 96.750 Euro.

Ausnahme für Steuerfreiheit

Steuerfrei erben Sie eine Immobilie, wenn Sie als frisch verwitweter Partner im Eigenheim bleiben – und zwar unabhängig von Wert und Größe der Immobilie. Einzige Auflage: Sie müssen dort auch die nächsten zehn Jahre wohnen. Verkaufen oder vermieten Sie die Immobilie innerhalb dieser Zeit, wird doch noch Erbschaftssteuer fällig. Auch Kinder erben eine Immobilie steuerfrei, wenn sie dort für mindestens zehn Jahre wohnen. Dabei gilt aber eine Obergrenze von 200 Quadratmetern Wohnfläche.

Unstimmigkeiten klären

Das Finanzamt bestimmt den Wert einer Immobilie über die Grundvermögensbewertungsverordnung. Wer sich vom Fiskus benachteiligt fühlt, kann auf eigene Kosten ein Gutachten zum durchschnittlichen Marktwert anfertigen lassen.

Tipp: Gewinnen Sie mithilfe der Immobilienbewertung von Immobilienscout24 erste Klarheit darüber, wie viel Ihre geerbte Immobilie wert ist.

Immobilie erben – und was dann?


Wer eine Immobilie erbt, muss entscheiden was damit passieren soll.

Haben Sie eine Eigentumswohnung oder das kleine Häuschen geerbt, gilt es nicht nur steuerrechtliche Fragen zu klären, sondern auch zu überlegen, was mit der Immobilie passieren soll. Wer nicht selber in sein Erbteil einziehen möchte, kann es verkaufen, vermieten oder gar ausschlagen. Hierbei gilt es, Werte ermitteln zu lassen, Mietpreisverordnungen zu beachten oder Fristen zu wahren, wenn man mit einer verschuldeten Immobilie nicht in eine finanzielle Schieflage geraten will.

Die objektive Wertermittlung einer Immobilie nimmt einen hohen Stellenwert ein, wenn Sie Ihre geerbte Immobilie verkaufen wollen. Anhand unterschiedlicher Kriterien wird der Immobilienwert ermittelt, der unter anderem auf der Größe, den Nutzungsmöglichkeiten, dem Umfeld und dem Modernisierungsstand basieren. Erforderlich für die Immobilienbewertung sind fundierte bautechnische, betriebswirtschaftliche wie auch juristische Kenntnisse. Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist das Resultat aus drei unterschiedlichen Verfahren, die zur Berechnung heran gezogen werden: Das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und das Ertragsverfahren. Fazit: der Verkehrswert bestimmt den Wert einer Immobilie und ist ein wichtiger steuerrechtlicher Anhaltspunkt für geerbte Immobilien. Wollen Sie Ihr Erbteil vor Verlusten schützen, beachten Sie Tipps rund um die Vermarktung einer Immobilie oder machen Sie einen Mietcheck, bevor Sie Ihr Erbe vermieten.

Sie sind Immobilien-Eigentümer?

Mit diesen Services treffen Sie die besten Entscheidungen:

  • Kostenlose Marktwerteinschätzung
  • Gratis Mietverträge und rechtssichere Vorlagen
  • Umfeld- und Preisentwicklung Ihrer Immobilie
  • Nebenkosten online abrechnen

Melden Sie sich unverbindlich an und profitieren Sie von allen Eigentümer-Services.

Jetzt kostenlos anmelden