Mehrwertsteuersenkung beim Immobilienkauf

16 statt 19 Prozent – so profitierst du



Seit etwa einem Monat ist das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft. Danach gilt bis zum 31. Dezember 2020 ein Mehrwertsteuersatz von 16 statt 19 Prozent. Das soll die Leute zum Kauf animieren, um die Wirtschaft in Schwung zu bringen – aber macht sie sich auch beim Immobilienkauf bemerkbar?


Hinweis: Die Begriffe "Mehrwertsteuer" und "Umsatzsteuer" werden in der Regel synonym verwendet. Umsatzsteuer ist der Fachbegriff, Mehrwertsteuer wird umgangssprachlich verwendet.


Illustration von Geldscheinen und Münzen, daneben drei mintgrüne Pfeile

Keine Mehrwertsteuer auf Immobilienkauf


Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung ein Privatkauf ist. Und das bedeutet, dass beim Kauf keine Mehrwertsteuer fällig wird. Also ist klar: Wo keine Steuer erhoben wird, kann auch keine Steuersenkung für eine Ersparnis sorgen. Dass bis Ende des Jahres beim Immobilienkauf einfach ein gewisser Anteil vom Kaufpreis abgezogen wird, funktioniert also nicht. Das ist aber eigentlich eine gute Nachricht: Wenn du beim Immobilienkauf 19 (bzw. 16) Prozent Mehrwertsteuer entrichten müsstest, würden die Kaufnebenkosten noch einmal ganz schön in die Höhe schnellen. Die Kosten sparst du dir also grundsätzlich.



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Erstes Sparpotenzial


Das heißt aber nicht, dass sich die Mehrwertsteuersenkung beim Immobilienkauf gar nicht bemerkbar macht. Einige Posten auf der Endabrechnung können Mehrwertsteuer beinhalten – und damit entsprechend günstiger ausfallen. Dazu zählt zum Beispiel die Maklergebühr. Auf die Maklerprovision wird Mehrwertsteuer erhoben, und wenn sich diese reduzierst, sparst auch du. Das lohnt sich vor allem in den Bundesländern, in denen Kaufende die Provision allein zahlen (noch, denn das ändert sich spätestens Anfang nächsten Jahres). Eine Verpflichtung zur Weitergabe der Steuersenkung gibt es für Maklerinnen und Makler allerdings nicht – im Einzelfall kommt es darauf an, was im Maklervertrag vereinbart wird.




Zweites Sparpotenzial


Wer eine Bestandsimmobilie kauft, kann meist nicht sofort einziehen. Und hier liegt das zweite Sparpotenzial: Wer für Renovierungsarbeiten eine Handwerksfirma engagiert, kann ebenfalls von der Steuersenkung profitieren. Ob frisch tapezierte und gestrichene Wände, ein Wanddurchbruch oder ein neues Badezimmer, auf all diese Dienstleistungen wird Umsatzsteuer erhoben. Da macht sich die Steuersenkung auf der Rechnung ganz erheblich bemerkbar. Wichtig ist aber, dass die Dienstleistung noch in diesem Jahr erbracht wird – ein Vertrag, ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung von 2020 reichen nicht aus. Werden die Arbeiten erst 2021 durchgeführt, gilt wieder der alte Mehrwertsteuersatz.



Drittes Sparpotenzial

Klar, eine neue Immobilie muss eingerichtet werden. Hier liegt das dritte Sparpotenzial: Alles, was du im Möbelhaus für dein neues Zuhause kaufst, geht ebenfalls mit nur 16 Prozent Umsatzsteuer über den Ladentisch. Gerade wenn dein Eigenheim mehr Zimmer umfasst als deine alte Wohnung und du viele neue Möbel brauchst, wirst du die Steuersenkung auf dem Kassenzettel bemerken. Das gilt erst recht, wenn du auch noch eine neue Einbauküche benötigst, denn natürlich gilt die Steuersenkung auch beim Küchenkauf. Dabei kommt es allerdings auf die Lieferung an: Entscheidend ist, wann die Küche bei dir ankommt und nicht, wann du sie bestellst. Falls du die Küche also im November bestellst, sie aber erst im Januar geliefert wird, zahlst du wieder 19 Prozent Umsatzsteuer.

Holst du dir professionelle Hilfe zum Aufbau der Küche, kommt es auch hier auf das Datum an: Die Arbeiten müssen bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt sein und die Küche fix und fertig stehen, sonst ist wieder der alte Mehrwertsteuersatz fällig. All das gilt auch für den Einbau einer neuen Heizungsanlage.


Tipp: Die Weitergabe der Steuersenkung ist nicht verpflichtend. Unternehmen steht es frei, ob sie ihre Preise anpassen oder die Differenz selbst behalten. Die meisten Warenhäuser senken ihre Preise selbst. Bei der Beauftragung eines Handwerkunternehmens oder einer Maklerin/eines Maklers kann es sich aber lohnen, die Mehrwertsteuersenkung anzusprechen. Achte darauf, dass in den Verträgen und Rechnungen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.





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