Initiative des Bundesrats für erleichtere Baukreditvergabe

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen verlangen Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Baden-Württemberg und Hessen haben mit Unterstützung von Bayern einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, der jungen Familien und Senioren den Immobilienkauf- oder Umbau erleichtern soll. Diese Personengruppen, so die Initiatoren, werden durch die seit dem 21. März geltende Wohnimmobilienkreditrichtlinie benachteiligt. Der Entwurf wurde an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen.


Vor allem älteren Menschen soll der Zugang zu Krediten für Umbauten wieder erleichtert werden.

Zuvor hatten die Banken- und Sparkassenverbände auf Länder- und Bundesebene in den vergangenen Monaten die Verschärfung der Gesetze für Immobilienkredite für rückläufige Zahlen bei der Kreditvergabe verantwortlich gemacht. So meldeten die 52 Sparkassen Baden-Württembergs für das zweite Quartal 2016 einen Rückgang des Baukreditvolumens um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr; im dritten Quartal betrug das Minus rund 12 Prozent. Bundesweit bestätigte der Sparkassendachverband DSGV einen Rückgang von 8,9 Prozent für das erste Halbjahr 2016.

Weil nach den seit März geltenden Regelungen Baudarlehen nur noch an Kunden vergeben werden dürfen, deren laufende Mittel für die Rückzahlung zu Lebzeiten ausreichen, müssen die Kreditinstitute viele Anträge von Ruheständlern ablehnen. Als Extrembeispiel nannte die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) im Bundesrat den Fall eines älteren Ehepaars, dem ein Kredit für den altersgerechten Umbau ihres schuldenfreien Eigenheims verwehrt wurde.

Bei dem umstrittenen Immobilienkreditgesetz handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, mit der Häuslebauer in europäischen Ländern vor Überschuldung geschützt werden sollen. Während der Finanzkrise hatten viele Menschen ihre auf Kredit finanzierten Eigenheime und Wohnungen verloren, weil sie die Raten nicht mehr bezahlen konnten.

Kritiker werfen der Bundesregierung jedoch vor, bei der Umsetzung unnötig über einige Anforderungen der EU-Vorgabe hinausgegangen zu sein. Der von Bayern unterstützte Gesetzesentwurf von Baden-Württemberg und Hessen soll die deutsche Wohnimmobilienkreditrichtlinie in diesen Punkten korrigieren. Kreditwirtschaft und Immobilienbranche haben die Initiative der Bundesländer begrüßt.

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