Kommt die Obergrenze für Baukredite?

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Höhe von Baufinanzierungen weiter beschränken

Das Bundesministerium der Finanzen plant offenbar ein Gesetz, das die Einführung eines Wohnkreditregisters vorsieht und eine Obergrenze für Baukredite ermöglicht. Dieses Instrument soll dabei helfen, eine Immobilienblase in Deutschland zu verhindern. Für manche Bauherren könnte dies das Ende der vollständig kreditfinanzierten Immobilie bedeuten. Einen Zeitplan für das Gesetz gibt es aber noch nicht.

Das geplante Register für Immobilienkredite soll entweder über einzelne anonymisierte Kreditanträge der Banken bestückt, oder es sollen zusammengefasste Daten über mehrere Immobilienkredite gemeldet werden. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) berichtet, das Wohnkreditregister solle die Erfassung von Kennziffern ermöglichen, die so bisher nicht erhoben werden: die Kredithöhe im Verhältnis zum Immobilienwert und die Kredithöhe im Verhältnis zum Einkommen des Darlehensnehmers.

 

Die Verkürzung der maximalen Laufzeit kann zu einer deutlich höheren monatlichen Belastung für Bauherren und Immobilienkäufer führen. Wie sich bei kürzerer Laufzeit der Tilgungssatz erhöht und die monatliche Rate steigt, zeigt die folgende Beispielrechnung:

Der zweite Teil des geplanten Gesetzes ist für Bauherren besonders wichtig: Die Bundesregierung oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll bevollmächtigt werden, vorübergehend eine Obergrenze für die Beleihung von Immobilien zu verhängen. Zum Beispiel könnte dann an die Banken die Weisung gehen, Immobilienkredite nur bis 80 oder gar 60 Prozent des Beleihungswertes auszugeben. „Das Vorhaben droht, den Immobilienerwerb in Deutschland weiter zu reglementieren und damit zu erschweren“, warnt GVB-Präsident Jürgen Gros. Vielen Verbrauchern könne dadurch die Chance entgehen, den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung zu finanzieren.

Viele Banken klagen bereits heute darüber, dass die Kreditvergabe einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringe. Verantwortlich machen sie dafür die seit März geltende Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Zum genauen Zeitplan der Umsetzung des Gesetzes will das Bundesfinanzministerium derzeit keine Angaben machen. Eine ähnliche Gesetzesinitiative der Europäischen Zentralbank soll bis Ende 2017 in Kraft treten, nimmt aber Wohnungsbaukredite ausdrücklich aus.

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