Bauvertragsrecht: besserer Schutz für Bauherren ab 2017
Gesetzesvorlage vom Bundeskabinett verabschiedet
Justizminister Heiko Maas (SPD) will mit einer Reform des Bauvertragsrechts die Position der Bauherren stärken. Das neue Gesetz verschärft die Pflichten des Bauunternehmers insbesondere bei der Vertragsgestaltung und Mängelbeseitigung. Der Entwurf des neuen Gesetzes wurde am 2. März beschlossen und soll Anfang 2017 in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf konkretisiert das bestehende Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Folgende Änderungen sind für private Bauherren besonders wichtig:
- Bauherren müssen bis Fertigstellung des Hauses nur 90 Prozent der vereinbarten Kaufsumme zahlen. Die restlichen zehn Prozent gelten als Sicherheit und sind erst nach Behebung etwaiger Mängel fällig. Der Bauherr kann Mängelrügen deshalb einfacher durchsetzen.
- Bauherren haben das Recht auf eine ausführliche Baubeschreibung: Hier sind alle Leistungen und Materialien des Bauunternehmers detailliert verzeichnet, sodass der Vergleich mit anderen Angeboten erleichtert wird.
- Der Bauvertrag muss ein Datum für die Fertigstellung enthalten. Dies ermöglicht dem Bauherren die fristgerechte Kündigung oder den Verkauf seiner zuvor bewohnten Immobilie.
- Bauherren erhalten ein 14-tägiges Widerrufsrecht, falls sie nach der Unterschrift vom Auftrag zurücktreten wollen.
- Sollten sich die Wünsche des Bauherren nach Beginn der Arbeiten noch einmal ändern, hat er fortan ein sogenanntes Anordnungsrecht. Somit muss der Bauunternehmer nachträgliche Änderungen durchführen, sofern sie für ihn zumutbar sind. Was genau unter Zumutbarkeit zu verstehen ist, regelt das Gesetz jedoch nicht genauer.
- Wenn schadhafte Materialien beim Bau verwendet werden, ist fortan der Lieferant für die Mängelbeseitigung haftbar. Der Bauherr kann vom Bauunternehmer zum Beispiel den Austausch von defekten Fliesen verlangen. Der Bauunternehmer kann wiederum anschließend den Hersteller der Fliesen belangen. Derzeit ist dies nicht möglich.
Die Reform des Bauvertragsrechts wird von der Branche seit Langem mit Spannung erwartet. Laut Gesetzesentwurf seien die Änderungen notwendig, weil die bestehenden rechtlichen Regelungen unzureichend seien. Im BGB ist das sogenannte Werkvertragsrecht (§§ 631-651), das bislang Bauverträge regelt, sehr allgemein gehalten.
Die nächsten Schritte auf dem Weg zum Gesetz: Zunächst beschäftigt sich jetzt der Bundesrat mit dem Gesetzesentwurf. Im Juni könnte er dann ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Wird das Gesetz zügig verabschiedet, kann das neue Bauvertragsrecht Anfang 2017 in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf lässt sich im Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz abrufen.