Viele Banken berechnen Vorfälligkeitsentschädigungen falsch
Sondertilgungsrechte müssen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eingerechnet werden
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Kreditnehmern gestärkt, die ihre Baufinanzierung vorzeitig ablösen wollen: Das Gericht verpflichtet Banken dazu, Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anzurechnen. Viele Banken hatten diese in der Vergangenheit ignoriert.
Wer seine Immobilie verkauft und aus einem Baufinanzierungsvertrag früher als vereinbart aussteigen will, muss tief in die Tasche greifen. Die Bank berechnet für die vorzeitige Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Zahlung kompensiert den entgangenen Gewinn der Bank, denn sie hat ursprünglich mit einer Zinsbindung von fünf, zehn oder noch mehr Jahren kalkuliert.
Immer wieder haben sich Verbraucherschützer darüber beklagt, dass viele Banken die Vorfälligkeitsentschädigung falsch berechnen, zum Beispiel weil sie vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte nicht berücksichtigten. „Locken die Kreditgeber beim Vertragsabschluss zunächst mit großzügigen Angeboten, wollen Sie bei vorzeitiger Kündigung plötzlich nichts mehr davon wissen und bestreiten die gewährten Vorteile“, so die Verbraucherzentrale Hamburg, die in den vergangenen Monaten mehrere Banken abgemahnt und verklagt hatte. Etwa 40 Prozent der geprüften Berechnungen von Vorfälligkeitsentschädigungen fielen um zehn Prozent höher aus als von der Verbraucherzentrale berechnet.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. Januar 2016 (Az. XI ZR 388/14) bestätigt es: Sondertilgungsrechte müssen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eingerechnet werden. Es komme nicht darauf an, ob der Kreditnehmer sein Sondertilgungsrecht tatsächlich ausgeübt habe, so die Verbraucherberatung Hamburg, allein das Recht auf Sondertilgungen könne die Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren. Das spart Kreditnehmern je nach Vertrag, Summe und Restlaufzeit einige Hunderte oder sogar Tausende Euro. Darlehensnehmer sollten die Berechnung ihrer Bank deshalb genau prüfen. Sie können entsprechende Rechner im Internet dafür verwenden (zum Beispiel von der Stiftung Warentest) oder den Prüfservice der Verbraucherzentralen nutzen.