Status quo

Am 23.12.2020 tritt das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern in Kraft. Nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten beginnt nun die 6-monatige Übergangsfrist, in der Makler ihr Geschäft und ihr Provisionsmodell nun sukzessive umstellen und den neuen Rahmenbedingungen anpassen müssen. Anders als bei der Vermietung wird das umstrittene Bestellerprinzip, bei dem derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat, somit beim Verkauf in einer moderateren Form realisiert.

 

Folgende Dinge sind für die Teilung zu beachten:

  • Übergangsfrist bis zum endgültigen Inkrafttreten am 23.12.2020
  • Die Weitergabe von Maklerkosten an den Käufer wird künftig nur bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein.
  • Die Höhe der Maklercourtage ist nach wie vor nicht gesetzlich geregelt und regional unterschiedlich.
  • Der Maklervertrag bedarf der Textform.
  • Beim Abschluss eines Maklervertrags von einer Partei muss, wenn bis zu 50% die andere Partei tragen soll, die Zahlung des ersten Anteils der Maklerprovision (per Kontoauszug bspw.) nachgewiesen werden. Erst dann ist die zweite Partei verpflichtet, den anderen Teil der Maklercourtage zu zahlen. (Diese Regelung gilt nur dann, wenn mit der zweiten Partei kein Maklervertrag geschlossen wurde)
  • Hat allerdings jede Partei ihren eigenen Makler beauftragt, oder haben beide Parteien gemeinsam den gleichen Makler beauftragt, gilt diese Nachweispflicht nicht.

 



Chronologie der Ereignisse

 

Juni 2015

 

Juli 2018

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen Antrag im Bundestag das Bestellerprinzip beim Kauf von Wohneigentum einzuführen

 

Oktober 2018

  • SPD fordert ebenfalls Einführung des Bestellerprinzips für den Immobilienkauf
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reichen Gesetzentwurf ein

 

Februar 2019

  • SPD legt Referententwurf vor - Titel des Papiers: "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien"

 

Mai 2019

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • ImmobilienScout24 positioniert sich: Staat würde an neuem Gesetz rund 45 Mio. EUR verdienen

 

Juni 2019

 

August 2019

 

September 2019

  • Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf vor

 



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