Die Mieterin einer Wohnung in Baden-Württemberg wollte die Originalbelege zu ihren Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 und 2016 einsehen. Die Vermieterin erklärte ihr daraufhin, dass die Originale von einem Fachunternehmen vernichtet worden seien und verwies auf die zuvor eingescannten Belege.
Kostenlos inserieren und digital Mieter finden
Als privater Vermieter oder NachmietersuchenderDie Mieterin bezweifelte, dass die Originale nicht mehr vorhanden sind und klagte auf Einsicht. Das Amtsgericht Konstanz gab ihr Recht. Die Mieterin habe Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege. Es komme nicht darauf an, ob die eingescannten Belege die Originale wirksam ersetzen können. Vielmehr sei die Vermieterin den Beweis schuldig geblieben, dass die Originale tatsächlich vernichtet wurden. Schlussfolgerung: Die Originaldokumente können weiterhin vorhanden sein und auch eingesehen werden.
(Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019 - 11 C 464/18)
Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 10. August 2020
Sie benötigen Rechtsberatung bei Vermietungs-Fragen?
Rund um die Uhr abgesichert: Ihre persönliche Rechtsberatung vom Fachanwalt für Mietrecht. Schnell & unkompliziert.Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.