Bei einem Kiosk handelt es sich um eine kleinere Gewerbe-Immobilie. Wenn Sie einen Kiosk vermieten möchten, ist ein guter Standort besonders wichtig. Denn nur so können Sie dauerhaft sichere Mieterträge erwirtschaften. Der Mietvertrag ist ein gewöhnlicher Gewerbemietvertrag, der anderen Regeln unterliegt, als zum Beispiel ein Mietvertrag für Wohnraum. Was ist nun zu berücksichtigen, wenn Sie einen Kiosk vermieten möchten?



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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Kiosk handelt es sich um ein Gewerbe mit einem entsprechenden Gewerbemietvertrag.
  • Wie bei einem Gewerbemietvertrag üblich können Sie die Betriebskosten auf den Mieter umlegen, sofern diese im Mietvertrag vereinbart wurden.
  • Neben den mit der Vermietung entstandenen Kosten können Sie auch Abschreibungen absetzen oder Reparaturen.
  • Die Einnahmen oder der Verlust sind in der Einkommensteuererklärung in der Anlage V anzugeben.
  • Den richtigen Mieter für Ihre Immobilie zu finden, ist die Basis für ein langfristiges und stabiles Mietverhältnis. Veröffentlichen Sie Ihre Anzeige auf ImmoScout24 jetzt schon ab 0€.

Welche Zielgruppe wird bei der Vermietung von einem Kiosk angesprochen?

Bei einem Kiosk handelt es sich um einen Einzelhandel , der zwar klein ist, aber trotzdem viele Produkte anbietet. Das Sortiment richtet sich immer nach dem Bedarf der Stammkundschaft. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Kiosk, der in einem Gewerbegebiet angesiedelt ist, mittags meistens auch kleinere Mahlzeiten anbietet. Charakteristisch dafür sind oftmals auch Stehtische vorhanden.

Ein Kiosk kann daher mit einer kleinen Küche versehen sein, mit dem der Mieter Speisen zubereiten und verkaufen kann. Vermieten Sie entsprechende Einrichtungsgegenstände , dann müssen Sie dies im Mietvertrag mit aufnehmen. Achten Sie darauf, dass Sie im Vertrag auch den genauen Verwendungszweck angeben, um späteren Ärger vorzubeugen.

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Hinweis

Weist Ihr Kiosk auch Sitzgelegenheiten auf, dann müssen Sie unter Umständen den Kunden eine Toilette anbieten. Hier sollten Sie die Regelungen Ihres Bundeslandes beachten. Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt, dann ist eine Alkohollizenz erforderlich.

Welche Kosten fallen bei der Vermietung eines Kiosks an?

Wenn Sie einen Kiosk vermieten möchten, vermieten Sie ein Gewerbe und müssen daher einen gewerblichen Mietvertrag aufsetzen. Der finanzielle Aufwand hierfür ist nicht hoch, denn eigentlich müssen Sie lediglich Anzeigen schalten und überprüfen, ob der potenzielle Mieter solvent ist. Eine Vermietung hat viele Vorteile, so können Sie zum Beispiel die Kosten, die bei der Vermietung eines Kiosks anfallen, steuerlich geltend machen .

Doch der Kauf eines Kioskes ist eine Investition, die gut überlegt sein sollte. Denn sie geht mit entsprechendem Risiko einher, wenn Sie zum Beispiel keinen Mieter finden oder wenn Sie einen Leerstand haben. Den Mietvertrag können Sie frei gestalten, da es sich um einen gewerblichen Vertrag handelt. Ein großer Vorteil ist, dass sie die Abnutzung für das Gebäude 50 Jahre lang mit jeweils 2 Prozent von den Einnahmen absetzen können.

Beispiel:

Einnahmen aus Verpachtung Kiosk 15.000 €

Einnahmen aus Umlagen 3.000 €

= Einnahmen Gesamt 18.000 €

abzüglich Abschreibung (2 %) 5.000 €

abzüglich Erhaltungsaufwand 6.000 €

abzüglich Zinsaufwendungen 2.000 €

= zu versteuernder Einnahmen 5.000 €

Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz 37 %) 1.850 €

Welche Steuern müssen Sie zahlen, wenn Sie einen Kiosk vermieten?

Wenn Sie einen Kiosk vermieten, erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung . Diese Einkünfte müssen Sie in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern . Jedoch werden die Einnahmen nicht in voller Höhe versteuert, sondern Sie können noch eine Abschreibung und anfallende Kosten absetzen, die mit der Vermietung im Zusammenhang stehen.

Daher ist die Steuer nicht so hoch. In einigen Fällen ist es sogar so, dass die Einkünfte negativ sind - in diesem Fall dürfen Sie den Verlust mit anderen Einnahmen verrechnen . Steuerpflichtig sind Sie nicht nur, wenn Sie selber ein Gewerbe betreiben, sondern auch, denn Sie als Privatmann einen Kiosk vermieten. Diese Einkünfte müssen in der Steuererklärung in der Anlage V angegeben werden.

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Hinweis

Ein Steuerberater arbeitet zwar nicht kostenlos, er hilft aber enorm, wenn es darum geht Steuern zu sparen. Das gilt beim Vermieten einer großen Immobilie genauso, wie wenn Sie lediglich einen Kiosk vermieten. Denn ohne Beratung besteht die Gefahr, dass Sie zu viel an das Finanzamt zahlen.

Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie einen Kiosk vermieten?

Bei der Vermietung von einem Kiosk handelt es sich um einen gewerblichen Mietvertrag und daher muss auch Ihr Mieter einen Gewerbeschein besitzen . Sehr wichtig ist es, dass Sie den finanziellen Background Ihres potenziellen neuen Mieters checken. Hierfür benötigen Sie die folgenden Dokumente :

Benötigte Dokumente vor Vermietung Benötigte Dokumente nach Vermietung
Selbstauskunft Nachweis Vorsteuerabzugsberechtigung
Gewerbeanmeldung Steuernummer
Kopie Personalausweis Beleg Zahlung Kaution
Mietvertrag Versicherungsbestätigung Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden
Einnahmeüberschussrechnung des vorigen Gewerbes
Steuerbescheinigung

Worauf sollten Vermieter achten?

Wenn Sie einen Kiosk vermieten möchten, finden Sie Unterstützung bei einem Makler . Wie schnell Sie den Kiosk vermieten hängt maßgeblich davon ab, wo sich der Standort befindet. Denn ideal ist ein Kiosk in einer zentralen Lage angesiedelt, wo es viel Laufkundschaft gibt. Der ideale Standort muss nicht unbedingt in einem Stadtzentrum sein, sondern auch die Nähe zu größeren Unternehmen, wie zum Beispiel in einem Gewerbegebiet oder in einer ländlichen Region, wo es kaum Geschäfte gibt, ist erfolgsversprechend.

Bei einem optimalen Standort müssen Sie nicht lange nach einem Mieter suchen. Ihr Mieter kann das Sortiment auf die jeweilige Zielgruppe abstimmen. Listen Sie im Mietvertrag Nebenkosten auf, die Sie auf den Mieter umlegen möchten. Klauseln, wie zum Beispiel, dass sämtliche Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind, reichen nicht aus.

Dabei dürfen Sie sich die folgenden Betriebskosten erstatten lassen :

  • Grundsteuer

  • Warmwasser und Heizung

  • Frischwasser und Abwasser

  • Müllabfuhr und Straßenreinigung

  • Allgemeine Beleuchtung

  • Gartenpflege und Hausreinigung

  • Versicherungen

  • Schornsteinfeger

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Hinweis

Nehmen Sie im Mietvertrag auch das Inventar mit auf und legen Sie bei technischen Geräten fest, wenn der Mieter für die Wartung verantwortlich ist.

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