Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Es gibt drei verschiedene Arten von Makleraufträgen, von denen auch abhängig ist, ob Sie als Verkäufer selbst nach möglichen Käufern suchen dürfen. Prinzipiell dürfen Sie den Maklervertrag jederzeit kündigen, müssen jedoch in einigen Fällen trotzdem eine Zahlung an den Makler leisten, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Auftragsarten und das korrekte Vorgehen, wenn Sie selbst einen Käufer gefunden haben.
- Ein Makler nimmt Ihnen als Immobilienverkäufer viel Mühe und Aufwand ab.
- Achten Sie darauf, welche Art von Maklervertrag Sie abschließen, und lassen Sie sich Details zur Kündigungsfrist, zur Laufzeit und zur Provision schriftlich geben.
- Beim einfachen Maklerauftrag sowie beim Makleralleinauftrag dürfen Sie selbst Käufer finden, während Sie beim qualifizierten Maklerauftrag alle Interessenten direkt an den Makler verweisen müssen.
- Befristete Maklerverträge lassen sich nur schwer kündigen; Sie sollten diese daher auslaufen lassen und den Makler darüber informieren, dass Sie bereits einen Käufer gefunden haben.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir empfehlen Ihnen drei passende Makler aus Ihrer Region, in nur 3 Minuten.
Es gibt drei verschiedene Arten von Maklerverträgen, sodass Sie als Verkäufer der Immobilie je nach Art des Objekts auswählen können, welcher Vertrag am besten zu ihnen passt. Der einfache Maklerauftrag ist zeitlich unbegrenzt und wird häufig mündlich abgeschlossen. Er eignet sich für beliebte Immobilien in guter Lage. Hier verpflichtet sich der Makler nicht dazu, aktiv zu werden. Sie können im Gegenzug weitere Makler engagieren und auch selbst nach Käufern suchen.
Der Alleinauftrag hingegen ist auf einen Makler beschränkt und daher für diesen deutlich interessanter. Beim einfachen Alleinauftrag dürfen Sie als Verkäufer ebenfalls nach Kaufinteressenten suchen. Wenn Sie einen Käufer gefunden haben, dürfen Sie den Vertrag kündigen und schulden dem Makler keine Provision, je nach Vertragsformulierung aber eventuell eine Aufwandsentschädigung. Beim einfachen ebenso wie beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet der Makler sich dazu, für Sie tätig zu werden. Das bedeutet, dass er ein Exposé erstellt, die Immobilie auf den entsprechenden Plattformen bewirbt und Besichtigungstermine organisiert. Der qualifizierte Auftrag unterscheidet sich dadurch, dass der Kontakt zu Interessenten über den Makler läuft. Wenn Sie als Verkäufer eine Anfrage erhalten, müssen Sie diese direkt an den Makler weiterleiten.
Die genauen Bedingungen sowie die Höhe der Provision sind im Maklervertrag festgehalten. Wir empfehlen Ihnen, diesen schriftlich auszuarbeiten. Bei mündlichen Verträgen wissen Sie anhand der Widerrufserklärung, zu der Sie hier mehr lesen können, dass die Zusammenarbeit begonnen hat.
Wenn Sie privat einen Käufer oder Kaufinteressenten für Ihr Objekt gefunden haben, hängt das weitere Vorgehen also deutlich vom Maklervertrag ab. Der qualifizierte Alleinauftrag, der bei Maklern besonders beliebt ist, verbietet es Ihnen, ohne Mitarbeit des Maklers den Verkauf zu organisieren. In diesem Fall müssen Sie den Interessenten daher in Kontakt zum Makler setzen, und dieser erhält dann vom Käufer oder von Ihnen beiden die vereinbarte Provision. Mehr zur Höhe der Maklercourtage erfahren Sie in diesem Artikel. Alternativ ist es natürlich möglich, den Alleinauftrag auslaufen zu lassen. Dieser ist meistens auf drei Monate begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie ohne Mitarbeit des Maklers und somit ohne Provision den Verkauf abwickeln.
Wenn Sie sich auf dem Immobilienmarkt nicht auskennen, empfehlen wir Ihnen, auf jeden Fall mit einem Makler zusammenzuarbeiten. Denn so ersparen Sie sich viel Zeit und Mühe und erzielen den besten Verkaufspreis. Unser Service: Wir empfehlen Ihnen einen guten Makler in Ihrer Region.
Beim einfachen Maklerauftrag sowie beim Makleralleinauftrag hingegen dürfen Sie trotz bestehendem Vertrag selbst nach Käufern suchen und den Verkauf ohne Unterstützung des Maklers abwickeln. Wichtig ist dann allerdings, dass diese Käufer wirklich durch Sie und nicht durch den Makler auf das Objekt aufmerksam geworden sind. Auch nach Ablauf des Maklervertrags besteht die Kundenbindung, die gegebenenfalls zu einer Provisionszahlung führen kann. Wenn Sie die Dienste des Maklers nicht mehr benötigen, können Sie den Vertrag einfach auslaufen lassen. Geben Sie dem Makler Bescheid, damit dieser seine Bemühungen einstellt.
Unbefristete Maklerverträge, die meistens einfache Verträge sind, dürfen Sie ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Dies ist sogar mit sofortiger Wirkung möglich. Dies hat zur Folge, dass der Makler seine Bemühungen direkt einstellen muss. Andernfalls endet der unbefristete Vertrag erst mit Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags. Weitere Informationen zum Kaufvertrag haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Befristete Verträge hingegen enthalten normalerweise eine Klausel zur Laufzeit und zur möglichen Art der Kündigung. Beispielsweise ist es möglich, dass sich der Vertrag nach den vereinbarten drei oder fünf Monaten automatisch verlängert, solange Sie keinen Widerspruch einlegen, bis die Immobilie verkauft ist. Andere befristete Verträge laufen automatisch aus, sodass gar keine Kündigung nötig ist. Eine ordentliche Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich und lässt sich erst zum Endzeitpunkt der Laufzeit umsetzen.
Um einen befristeten Maklervertrag außerordentlich zu kündigen, muss ein besonderer Grund vorliegen, beispielsweise
gravierende Pflichtverletzungen
Vertragsverletzungen
zerrüttetes Vertrauen
In dem Fall, dass Sie selbst einen Käufer gefunden haben, ist die außerordentliche Kündigung daher nicht möglich, die ordentliche Kündigung jedoch zu empfehlen.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.