Immobilie verkaufen? Jetzt passenden Makler finden!

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist eine Gebühr, die Immobilienmakler:innen erhalten, wenn sie eine Immobilie erfolgreich vermittelt haben. Wie hoch die Maklerprovision ausfallen kann, wer sie zu zahlen hat, und alle weiteren wichtigen Fakten zum Themen erfahren Sie hier.


Maklerin übergibt Dokumente

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Maklerprovision beim Hausverkauf richtet sich nach den im jeweiligen Bundesland üblichen Werten und wird prozentual vom Verkaufspreis berechnet.
  • Bei Vermietungen dürfen Makler:innen maximal zwei Nettokaltmieten zuzügliche Mehrwertsteuer für eine erfolgreiche Vermittlung verlangen.
  • Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gilt seit 2020 ein neues Gesetz: In Anlehnung an das Besteller:innenprinzip muss der:die auftraggebende Verkäufer:in mindestens 50% der Maklercourtage tragen.
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen?

Wann ist eine Maklerprovision fällig?

Generell müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Fälligkeit der Hausverkauf- oder Wohnungsverkauf-Provision rechtskräftig ist:

  • Es existiert ein rechtswirksamer Maklervertrag.
  • Die Maklerdienstleistung wurde von Seiten des:der Makler:in erbracht.
  • Es ist tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags oder eines notariellen Kaufvertrags gekommen.
  • Dieser Vertragsabschluss ist klar auf die Maklertätigkeit zurückzuführen.

Im Rahmen eines neuen Gesetzes zur Regelung der Maklerprovision besteht die Pflicht, bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser einen schriftlichen Maklervertrag abzuschließen – Handschlagvereinbarungen und mündliche Verträge reichen hier nicht mehr aus. Bei der Vermittlung von gewerblich genutzten Immobilien ist eine formlose Vereinbarung weiterhin als wirksamer Maklervertrag ausreichend.


Unterzeichnung des Maklervertrags

Mehr zur Fälligkeit der Maklerprovision und welche Ausnahmen und Sonderfälle bei der Courtage vorkommen können, erfahren Sie hier.

Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Bei der Vermittlung von Kaufimmobilien gibt es keine gesetzliche Regelung bezüglich der Höhe der Maklerprovision. In der Regel gilt die jeweilige „ortsübliche Maklerprovision“, die bei privaten Immobilienverkäufen in Deutschland meist zwischen fünf und sieben Prozent des Kaufpreises liegt. Zwischen den verschiedenen Regionen Deutschlands können die Maklerprovisionen teils gravierende Unterschiede aufweisen, sodass bei einem Verkaufspreis in gleicher Höhe die Courtage unterschiedlich ausfallen kann.


Höhe der Provision nach Bundesländer

Bundesland Maklerprovision gesamt
Baden-Württemberg 7,14 %
Bayern 7,14 %
Berlin 7,14 %
Brandenburg 7,14 %
Bremen 5,95 %
Hamburg 6,25 %
Hessen 5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 %
Niedersachsen Je nach Region 4,76 bis 5,95 % oder 7,14 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 %
Rheinland-Pfalz 7,14 %
Saarland 7,14 %
Sachsen 7,14 %
Sachsen-Anhalt 7,14 %
Schleswig-Holstein 7,14 %
Thüringen 7,14 %

Das bedeutet zum Beispiel: Bei einem erzielten Verkaufspreis von 300.000 Euro wären zwischen 17.850 und 21.420 Euro Maklerprovision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Diese Kosten müssen bei Verkauf und Kauf entsprechend miteinkalkuliert werden.

Maklerprovision ab 2021: Wer zahlt die Maklerprovision bei Verkauf?

Wer eine:n Makler:in für den Verkauf oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Diese abgewandelte Form des sogenannten Bestellerprinzips ist seit Dezember 2020 auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Im neuen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist nun offiziell festgeschrieben, dass Käufer:innen nicht mehr zur Übernahme der gesamten Provision gezwungen werden können, wenn sie den:die Makler:in nicht selbst beauftragt haben.


Geld liegt auf dem Schreibtisch

Möglich sind stattdessen folgende Szenarien:

  1. Verkäufer:in und Käufer:in übernehmen die Kosten für den:die Makler:in jeweils zu gleichen Teilen.

  2. Der:die Verkäufer:in übernimmt einen Großteil der Provision, die andere Partei den Rest.

  3. Der:die Verkäufer:in trägt die Maklerprovision in kompletter Höhe selbst – die klassische Innenprovision.

Die letzten beiden Varianten sind vor allem dann eine Überlegung wert, wenn es sich bei der Immobilie um ein schwer vermittelbares Objekt handelt, bei dem zusätzliche Kosten für den:die Makler:in die Vermarktung erschweren.

Baugrundstücke und alle gewerblichen Immobilien sowie Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Immobilien fallen – egal, ob diese an Verbraucher:innen oder an gewerbliche Kund:innen vermittelt werden – nicht unter die Neuregelung. Aber andererseits fällt auch der Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnung an gewerbliche Kund:innen nicht unter die neue Provisionsteilung.

Provision bei Mietimmobilien

Bei der Vermittlung von Mietimmobilien darf die Provision für Immobilienmakler:innen gemäß § 3 Satz 2 WoVermRG nicht mehr als zwei Netto-Monatskaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Zwar ist eine niedrigere Provision möglich, kommt aber in der Praxis äußerst selten vor.


Mann bezahlt Provision

Wer zahlt die Maklerprovision bei Vermietung?

Im Zuge des Bestellerprinzips, das im Juni 2015 in Kraft trat, gilt bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen: Wer den:die Makler:in beauftragt, muss auch für die Provision aufkommen.

Die Provision für den:die Immobilienmakler:in wird deshalb inzwischen meist von Seiten der Vermieter:innen und nicht von den zukünftigen Mieter:innen bezahlt.

Im Gewerbebereich übernimmt ebenfalls meist der:die Vermieter:in die Zahlung der Maklerprovision. Wird ein:e Makler:in beauftragt, muss ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag zwischen Makler:in und Interessent:in geschlossen werden. Dieser kommt in vielen Fällen schon vor der ersten Besichtigung zustande, damit die Provision dem:der Makler:in im Falle der tatsächlichen Vermietung sicher ist.

Hausverkauf – auch provisionsfrei möglich?

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, zahlt für den Makler schnell mehrere tausend Euro. Grundsätzlich ist es durchaus möglich, ein Haus provisionsfrei zu verkaufen. Immobilienverkäufer nehmen dann den kompletten Verkaufsprozess selbst in die Hand und verzichten auf einen Makler. Dennoch sollten für einen anstehenden Haus- oder Wohnungsverkauf die Vor- und Nachteile genau abgewägt werden:

Vorteile

Nachteile

  • Maklercourtage von einigen tausend Euro entfällt
  • Mehr Eigenkontrolle was potentielle Käufer:innen, Beschreibung des Objekts und Co. anbelangt
  • Dank vorgefertigter Muster-Kaufverträge, Exposés und Ratgebern zum Verkaufsprozess können sich Verkäufer:innen entsprechendes Wissen aneignen
  • Vermarktung einer Immobilie ist zeitintensiv
  • bei der Erstellung eines Exposés fehlt es Lai:innen oft an Erfahrung, dieses verkaufsfördernd zu gestalten
  • Makler:innen verfügen über eine hohe Marktkenntnis und finden potentielle Käufer:innen häufig schneller
  • Auch bei Besichtigungen spiegelt sich die Erfahrung von guten Makler:innen in Form strukturierter, verkaufsfördernder Gespräche wider

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 22.06.2021
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.