Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Bei einem Alleinauftrag wird unterschieden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Alleinauftrag. In welchen Fällen Sie als Verkäufer auch selbst nach Interessenten suchen dürfen und welcher Alleinauftrag mehr Vorteile mit sich bringt, erfahren Sie hier.
- Bei einem einfachen Makler Alleinauftrag darf der Verkäufer oder Vermieter provisionsfrei selber verkaufen oder vermieten.
- Bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag hat der Makler trotzdem Anspruch auf seine Provision.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Direkt zum Wunschthema
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir empfehlen Ihnen drei passende Makler aus Ihrer Region, in nur 3 Minuten.
Ein Makleralleinauftrag kann in zwei unterschiedlichen Formen abgeschlossen werden:
einfacher Alleinauftrag
qualifizierter oder erweiterter Alleinauftrag
Bei einem einfachen Alleinauftrag darf sich der Kunde selber um den Verkauf seiner Immobilie oder um einen Mieter bemühen. Findet er selber einen Interessenten, hat der Makler keinen Anspruch auf Provision.
Bei einem qualifizierten oder erweiterten Alleinauftrag sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen individuelle Regelungen festgeschrieben, die das Verhalten des Verkäufers beschränken. In der Regel darf dieser nicht eigenständig nach Interessenten suchen. Er ist dazu verpflichtet, alle Interessenten an den Makler zu verweisen. Denn mit einem qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet sich der Kunde dazu, keine anderen Makler einzuschalten und auch nicht selber tätig zu werden.
Allerdings sind viele Gerichte inzwischen der Meinung, dass eine solche Klausel in den AGB nicht wirksam vereinbarungsfähig ist. So ist zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm der Auffassung, dass ein Makler keinen Anspruch auf einen qualifizierten Alleinauftrag hat, da die Regeln einer solchen Klausel seit vielen Jahren unwirksam und unzulässig sind.
Ein qualifizierter Alleinauftrag hat im Unterschied zum einfachen Alleinauftrag einige Vorteile:
Kunden sind nicht verunsichert, weil mehrere Makler dasselbe Objekt vertreiben.
Der Makler kennt dieses Objekt sehr genau und kann den Kunden sämtliche Informationen zur Verfügung stellen.
Es kann nicht passieren, dass ein anderer Makler das Objekt bereits vermittelt hat, ohne dass die ebenfalls beauftragten Makler davon erfahren.
Es überschneiden sich keinerlei Besichtigungstermine. Der Kunde braucht also nicht zu befürchten, dass er mehrere Provisionen zahlen muss.
Ein einziger Makler sorgt zudem dafür, dass der Verkauf diskret abläuft und eine Vertrauensbasis geschaffen wird.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.