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Beim Kauf einer Immobilie wird in der Regel eine Maklercourtage fällig. Doch diese fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch aus. In welchem Bundesland die Maklerprovision am höchsten beziehungsweise am niedrigsten ist und wie diese Kosten auf Käufer und Verkäufer verteilt werden, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Provisionshöhe von Maklern ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
  • In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und in einigen Regionen Niedersachsens zahlt in der Regel nur der Käufer die volle Maklerprovision.
  • Die Provisionshöhe eines Maklers ist nicht in Stein gemeißelt, sondern kann auch verhandelt werden.
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In welchen Bundesländern zahlt nur der Käufer die Provision?

In den meisten Bundesländern Deutschlands ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklercourtage teilen – doch es gibt Ausnahmen. In den folgenden Bundesländern zahlt nicht der Verkäufer, sondern ausschließlich der Käufer die Maklerprovision:

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Hamburg

  • Hessen

  • Niedersachsen (je nach Region)

Wie hoch ist die Maklerprovision in den einzelnen Bundesländern?

Auch in der Höhe der Maklerprovision unterscheiden sich die Bundesländer Deutschlands. In der Übersicht erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Maklerprovisionen in Deutschland:

Bundesland Maklerprovision Anteil Käufer Anteil Verkäufer
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 7,14 % 0,00 %
Brandenburg 7,14 % 7,14 % 0,00 %
Bremen 5,95 % 5,95 % 0,00 %
Hamburg 6.25 % 7,14 % 0,00 %
Hessen 5,95 % 5,95 % 0,00 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 3,57 % 2,38 %
Niedersachsen* 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14% 3,57% 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,57 %

*Je nach Region übernimmt in Niedersachsen der Käufer die Maklercourtage komplett. Dann beläuft sich die Provision auf bis zu 5,95 Prozent.

hint
Hinweis

Bei den hier angegebenen Werten handelt es sich um marktübliche Werte. Diese können aber je nach Region und Makler unterschiedlich ausfallen.

Welchen Einfluss hat das Bestellerprinzip auf die Provisionshöhe?

Seit 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietverträgen. Demnach bezahlt derjenige die Maklercourtage, der den Makler „bestellt“ beziehungsweise beauftragt hat. Damit wird verhindert, dass Vermieter, die einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragt haben, die Maklerkosten auf den Mieter abwälzen können. Mit der Einführung des Bestellerprinzips wurde zudem die Provisionshöhe auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer begrenzt.

Der Koalitionsausschuss der Regierungskoalition hat im August 2019 beschlossen, dass das Bestellerprinzip auch bei Immobilienkaufgeschäften Anwendung findet – jedoch in abgewandelter Form. Demnach soll der Käufer einer Immobilie nur noch maximal 50 Prozent der Maklerprovision zahlen müssen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Zudem muss der Nichtbesteller seinen Teil der Maklercourtage erst dann entrichten, wenn der Besteller seinen Provisionsanteil an den Makler bezahlt hat.


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