Immobilie verkaufen? Jetzt passenden Makler finden!

Beim Nießbrauchrecht handelt es sich um das Recht eine Immobilie auch noch nach dem Verkauf für eigene Zwecke zu nutzen. Was genau das Nießbrauchrecht umfasst, welche Vor- und Nachteile es gibt und ob Sie eine Immobilie mit Nießbrauch verkaufen können, erfahren Sie hier im Ratgeber. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem lebenslangen Nießbrauch erhalten Sie das Recht, eine Immobilie zu verwenden und beispielsweise zu vermieten. 
  • Sie als Nutznießer:in tragen die Steuern. Die Höhe richtet sich dabei nach der Höhe des Nießbrauchs. 
  • Eltern können die Immobilie auf Kinder übertragen und dank des Nießbrauchrechts das Haus und Grundstück weiter nutzen und vermieten. 
  • Mit einem Immobilienprofi erzielt Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich Makler:innen aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen?

Was hat es mit dem Nießbrauch auf sich?

Nießbrauch ist ein  Begriff, den es bereits seit vielen Jahren gibt. Sogar im Mittelalter war der Nießbrauch schon bekannt. Liegt ein Nießbrauchrecht vor, hat eine Person das Recht, etwas zu nutzen und daraus wirtschaftliche Vorteile zu erlangen – wie beispielsweise Immobilien und Grundstücke. Wer Nutznießer:in ist, darf das Haus oder die Wohnung nicht nur selbst bewohnen, sondern beispielsweise auch vermieten. So erzielt er:sie Mieteinnahmen. 

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Recht ist im Grundbuchauszug vermerkt

Dieses Recht ist normalerweise im Grundbuchauszug vermerkt. Das Recht wird als Dienstbarkeit bezeichnet.

Durch das Nießbrauchrecht haben die Nutznießer:innen ein Nutzungsrecht an dem Eigentum. Möchten beispielsweise Mutter oder Vater zu Lebzeiten ihr Haus oder das Grundstück an die Kinder übertragen, wird oft ein umfassendes Nutzungsrecht vereinbart. Mutter und Vater haben letztendlich die Vorteile, die Immobilie weiterhin zu bewohnen sowie Vermietungen vorzunehmen und Einnahmen daraus zu erzielen. Es kann auch als vorweggenommene Erbfolge angesehen werden, da im Prinzipgewissermaßen schon jetzt das Erbe an die Kinder übergeht. 


Unterschied vom Nießbrauch zum Wohnrecht

In der Praxis wird oft das Wohnrecht mit dem Nießbrauchrecht gleichgesetzt. Doch dabei gibt es einen deutlichen Unterschied. Bei beiden Varianten können Personen die Immobilie, also das Eigentum Dritter, nutzen. Beim Wohnrecht bleibt es auch bei dieser Nutzung. Wer nur über ein Wohnrecht verfügt, kann also keinerlei wirtschaftliche Gewinne aus dem Objekt erzielen. Hinsichtlich des Nießbrauchrecht ist das anders gestaltet. In dem Fall sind auch Vermietungen und wirtschaftliche Gewinne möglich. Nutznießer:innen sind nutzungsberechtigt und wirtschaftliche Eigentümer:innen. 

Wie lässt sich eine Immobilie mit Nießbrauch verkaufen?

Es stellt sich teilweise als sehr schwierig heraus, eine Immobilie mit Nießbrauch zu verkaufen. Das Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen, sodass es auch bei einem Verkauf nicht erlischt, sondern weiterhin bestehen bleibt. Wer solch ein Haus kauft, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Personen mit Nießbrauch weiterhin in der Immobilie wohnen und sogar Mieteinnahmen erzielen können. 

Für Selbstnutzer:innen ist deshalb ein solches Objekt weniger relevant. Nur manche Kapitalanleger:innen interessieren sich für einen Kauf einer Immobilie mit Nießbrauch. Meistens wird ein Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht nur dann vollzogen, wenn der Verkaufspreis stark gesenkt wird. Sinnvoll ist es, eine:n Makler:in mit Expertise zurate zu ziehen. Für Eigentümer:innen, die auf fachlichen Rat verzichten, ist es schwierig, den Immobilienverkauf mit Nießbrauch erfolgreich durchzuführen. 

Ausschließlich der:die Eigentümer:in hat Verfügungsrechte, sodass nur er:sie den Hausverkauf trotz Nießbrauch durchführen kann. Die Haftung bei dem unrechtmäßigen Immobilienverkauf mit Nießbrauch liegt generell bei dem:der Eigentümer:in. Um diverse Probleme im Vorfeld auszuschließen, sollten die Rechte genau abgeklärt werden.   


Immobilie mit Nießbrauch verkaufen

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Nutznießer:innen haben kein Verfügungsrecht

Bedenken Sie, dass Nutznießer:innen die Wohnung oder das Haus nicht verkaufen können. Sie haben nur die Besitzrechte, aber nicht die Verfügungsrechte. 

Welche Zielgruppe gibt es bei Verkauf mit Nießbrauch?

Zunächst einmal sollten Sie sich beim Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauch überlegen, wer an solchen Objekten interessiert sein könnte. Die Zielgruppe ist stark eingeschränkt. Wenn Sie sich für den Verkauf eines Grundstücks mit Nießbrauch entscheiden, kämen im Prinzip nur Kapitalanleger:innen in die engere Wahl. Es gibt einige Anleger:innen, die ganz gezielt nach diesen Objekten suchen, da  sie so eine Immobilie zu niedrigen Preisen erhalten können. 

Für Verkäufer:innen sind hohe Verluste möglich, wenn sie eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen, welches mit Nießbrauch einhergeht. Wichtig ist eine gezielte Vermarktung durch eine:n spezialisierte:n Makler:in mit entsprechenden Verbindungen zu Menschen, die nach einer Kapitalanlage suchen. 

Welche Nießbrauch-Formen gibt es?

Hinsichtlich des Nießbrauchs wird zwischen vier verschiedenen Formen unterschieden. Wir haben eine Auflistung der verschiedenen Nießbrauchs-Formen zusammengestellt, sodass Sie sich einen Überblick verschaffen können und wissen, worin die Unterschiede liegen: 

Form des Nießbrauchs Eigenschaften
Quotennießbrauch
  • Nutzungsrecht für bisherige Eigentümer:innen gilt nur für einen bestimmten Teil des Grundstücks oder der Wohnung.
Vorbehaltsnießbrauch
  • Es wird bereits vorbehaltlich ein Nutzungsrecht gegenüber den neuen Eigentümer:innen eingeräumt.

  • Bei Abschluss geht der Vorbehaltsnießbrauch in ein festes Nießbrauchsrecht über.

Bruchteilsnießbrauch
  • Bei einem Mietshaus mit mehreren Eigentümer:innen wird ein Nießbrauchsrecht nur auf einen Teil eingeräumt.
Zuwendungsnießbrauch
  • Nießbraucher:innen können die Sache auch vermieten oder verpachten und somit Einnahmen durch die Miete erzielen.
  • Es kann als unentgeltlicher, teilentgeltlicher und entgeltlicher Nießbrauch eingetragen werden.

Wie lohnenswert ist der Wohnungsverkauf mit Nießbrauch?

Eine Wohnung mit Nießbrauchrecht zu verkaufen, ist eine große Herausforderung. Lediglich Kapitalanleger:innen, die langfristig planen, sind aufgrund des niedrigen Kaufpreises an einem solchen Objekt interessiert. 

Für Sie als Eigentümer:in der Wohnung ist ein Verkauf jedoch interessant und kann sich lohnen. Schließlich haben Sie ein lebenslanges Nießbrauchrecht und somit ein dauerhaftes Wohnrecht. Können oder möchten Sie die Wohnung selbst nicht mehr bewohnen, vermieten Sie diese Immobilie einfach weiter. Schon erhalten Sie monatliche Mieteinnahmen. 

Vor- und Nachteile für Eigentümer:innen die Nießbrauch einräumen?

Nutznießer:innen genießen erhebliche Vorteile, haben aber auch einige Nachteile, wenn sie ein Nießbrauchsrecht innehaben. Jetzt könnte man meinen, dass nur die Nutznießer:innen profitieren, doch auch für Eigentümer:innen gibt es Vorteile. Wir haben hier eine Auflistung von Vor- und Nachteilen zusammengetragen:

Vorteile für Eigentümer:innen: Nachteile für Eigentümer:innen:
  • Nießbraucher:in trägt nach § 1047 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) grundsätzlich verschiedene öffentliche Lasten und Abgaben wie Grundsteuer, Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr (sofern nicht anders vereinbart).
  • Außerordentliche Lasten wie größere Reparaturen müssen Eigentümer:innen selber zahlen.
  • Inhaber:in des Nießbrauchs ist für kleinere Instandhaltungsarbeiten der Wohnung zuständig.
  • Eintragung von Nießbrauch erfolgt über ein Notariat und ist somit an Kosten gebunden.
 
  • Keine Mieteinnahmen für die Wohnung mit Nießbrauch möglich.

Grundstück verkaufen mit Nießbrauch?

Der Verkauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung trotz Nießbrauch an Selbstnutzer:innen ist so gut wie ausgeschlossen. 

Lediglich Kapitalanleger:innen könnten an solch einem Objekt Interesse haben, da der Kaufpreis geringer ausfällt als bei anderen Objekten. Das ist aber auch der einzige Grund für Kapitalanleger:innen, sich ein Grundstück mit Nießbrauch zu kaufen. 


Immobilie mit Niessbrauch verkaufen

Fallen Spekulationssteuern beim Verkauf mit Nießbrauch an?

Auch der Immobilienverkauf bei Nießbrauch wird ganz normal wie andere Hausverkäufe gehandhabt. Gewinne aus privaten Verkäufen von Wirtschaftsgütern unterliegen der Spekulationssteuer während der Spekulationsfrist.

Die Spekulationssteuer wird immer dann fällig, wenn Sie Ihre erworbene Immobilie innerhalb von zehn Jahren wiederverkaufen und Sie diese innerhalb der letzten drei Jahre nicht selbst genutzt haben. Entstehen aus dem Haus- oder Wohnungsverkauf trotz Nießbrauch Gewinne, müssen Sie diese versteuern. Wie hoch die Spekulationssteuer ausfällt, hängt von dem erzielten Gewinn sowie von dem persönlichen Steuersatz ab. Wir haben ein kleines Beispiel für Sie berechnet:

Immobilienpreis beim Verkauf 260.000 Euro
Kosten beim Verkauf wie Reparaturen - 15.000 Euro
Anschaffungskosten - 200.000 Euro
Gewinn (zu versteuern) 45.000 Euro
Angenommener Steuersatz 40 Prozent
Anfallende Spekulationssteuer 18.000 Euro

Die Spekulationssteuer kann hoch ausfallen. Deswegen ist es ratsam, die Spekulationsfrist abzuwarten. Möchten Sie beispielsweise trotz Nießbrauch das Haus verkaufen und halten die Spekulationsfrist ein, sparen Sie sich die hohen Zahlungen.

Welche Steuern fallen für Nutznießer:innen an?

Auch die Nutznießer:innen müssen an steuerliche Aspekte denken. Prinzipiell ist der Nießbrauch an einen materiellen Wert gebunden, der zu versteuern ist. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab.  

Hierbei handelt es sich um die individuelle Steuerklasse und die Höhe des eingeräumten Nießbrauchs, sofern der Betrag über den gesetzlich festgelegten Freibetrag liegt. Zu beachten ist hierbei, dass diese Steuer ganz allein Nutznießer:innen zu tragen haben. Hier gibt es einen Überblick:  

Wert des Nießbrauchs Steuersatz in der Steuerklasse
I II III
bis 75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 Euro 15 % 25 % 30 %

Unterlagen beim Verkauf mit Nießbrauch

Es gibt eine Vielzahl an Unterlagen, die für den Immobilienverkauf mit Nießbrauch vorhanden sein müssen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Dokumente sowie die anfallenden Kosten:

Unterlagen (wo erhältlich) Kostenfaktor
Grundbuchauszug (Grundbuchamt)

10 Euro unbeglaubigt

20 Euro beglaubigt

Baupläne und -beschreibungen (Bauordnungsamt) Gebührenordnung des Landes bestimmt die Kosten
Wohnflächenberechnung, Nutzflächenberechnung und Berechnung umbauter Raum (Bauordnungsamt) 160 - 250 Euro (Neuberechnung)
Lageplan und Flurkartenauszug (Katasteramt) Zwischen 15 und 60 Euro (abhängig von der Größe)
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (Vermessungs- und Katasteramt) Zwischen 15 und 50 Euro (Verwaltungsgebührenordnung)
Energieausweis (zugelassener Aussteller) 80 - 500 Euro (Neuausstellung)

Möchten Sie eine Wohnung verkaufen, die mit Nießbrauch einhergeht, benötigen Sie noch einige andere Schriftstücke und Nachweise. Hierzu zählen:

  • Teilungserklärung von Grundbuchamt (10 Euro unbeglaubigt, 20 Euro beglaubigt)

  • Protokolle von Eigentümer:innenversammlungen der letzten drei Jahre und Wohngeldabrechnung (in eigenen Unterlagen oder von der Hausverwaltung)

  • Rücklagenübersicht und aktueller Wirtschaftsplan (in eigenen Unterlagen oder von der Hausverwaltung)

  • Bei Vermietung: Kopie des Mietvertrages aus eigenen Unterlagen


Immobilie verkaufen mit Niessbrauch

Haben Sie alle Unterlagen zur Hand, ist ein Immobilienverkauf mit Nießbrauch möglich. Über die anfallenden Kosten für die verschiedenen Unterlagen informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde und im Bürgerbüro, da diese Kostenfaktoren variieren.

Welche Unterlagen erhält der:die Käufer:in nach dem Verkauf mit Nießbrauch?

Nach dem Verkauf des Grundstücks mit Nießbrauch müssen Sie einige Unterlagen auszuhändigen. Wichtige Schriftstücke, Nachweise und Dokumente sind:

  • Gebäudeversicherung
  • Gebrauchsanleitung für technische Geräte im Haus
  • Wartungsverträge
  • Garantiebelege
  • Abrechnungen über Nebenkosten und Heizung
  • Prüfprotokolle vom Schornsteinfegerbetrieb
  • Aufstellung über Handwerkerrechnungen
  • Auflistung von Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen

Immobilienverkauf mit Nießbrauch erfolgreich abwickeln

Sie haben vor, eine Immobilie mit Nießbrauchrecht zu verkaufen? Oder möchten Sie das Grundstück oder Haus vererben? Suchen Sie sich einen Immobilienprofi im Bereich Immobilienverkauf bei Nießbrauch. Der:die Makler:in steht Ihnen hilfreich zur Seite und unterstützt Sie, wenn Sie das Haus oder die Wohnung trotz Nießbrauch verkaufen möchten. Er:sie hat die entsprechende Expertise und weiß genau, welche Zielgruppe anzusprechen ist und wie der Kauf für Sie bestmöglich realisiert wird. 


Immobilie mit Niessbrauch verkaufen

tipp
Tipp: Verkaufspreis

Hinsichtlich der Verkaufspreise bei dem Immobilienverkauf mit Nießbrauch ist jede Menge Verhandlungsgeschick notwendig, um einen akzeptablen Preis zu erzielen. Im Gegensatz zu unbelasteten Objekten liegt der Verkaufspreis deutlich niedriger. Setzen Sie auf den:die Immobilienvermittler:in, profitieren Sie von seinen:ihren Argumenten und Überzeugungskraft. Dank der Unterstützung verkaufen Sie das Haus oder die Wohnung mit Nießbrauch zu einem guten Preis. 

Wie kann das Nießbrauchrecht einer Immobilie gelöscht werden?

Im Prinzip ist es möglich, ein eingetragenes Nießbrauchrecht zu löschen. Der:die Nutznießer:in muss aber mit der Löschung einverstanden sein. Für den:die Eigentümer:in ist das natürlich von großem Vorteil. Ob sich jemand darauf einlässt, der solch ein Recht hat, ist fraglich. Schließlich muss der:die Nießbraucher:in alle seine:ihre Rechte an den:die Eigentümer:in abgeben. 

Ebenfalls muss eine Löschungsbewilligung an das zuständige Grundbuchamt übermittelt werden, sodass das gewährte Nießbrauchrecht aus dem Grundbuchauszug gelöscht wird. Ist dieser Vorgang geschehen, gehen die Rechte auf den:die Eigentümer:in über. Sie müssen dabei einige Besonderheiten beachten: 

  • Die Löschungsbewilligung muss notariell beurkundet werden und ist an Kosten gebunden, die von dem Gegenstandswert abhängen. 
  • Auch die Löschung des Nießbrauchrecht durch das Grundbuchamt ist nicht kostenfrei. 
  • Nur wenn der:die Nießbraucher:in eine Erklärung bei dem Grundbuchamt abgibt oder eben die Löschungsbewilligung dem:der Eigentümer:in überreicht. ist der Verzicht auf Nießbrauch gültig, 
  • Eine Anfechtung ist im Nachgang möglich, gerade dann, wenn der:die Nutznießer:in aufgrund des Verzichts auf Sozialleistungen angewiesen ist. 

Eine steuerliche Belastung ist denkbar, wenn der Vorgang vom Finanzamt als Erbschaft oder Schenkung deklariert wird. Wurde der:die ehemalige:r Nießnutzer:in ausgezahlt, sind unter Umständen dennoch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern auf die Schenkung oder das Erbe fällig. Gehen Mieteinnahmen nicht auf das Nießbraucher-Konto, sondern auf das Bankkonto des:der Eigentümers:in, wird dies ebenfalls als Schenkung ausgelegt. Kontaktieren Sie im Vorfeld für eine steuerliche Beratung ein Steuerbüro, wenn es um den Immobilienverkauf mit Nießbrauch geht. 

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Nießbrauchrecht auf Dritte übertragbar

Es ist nicht möglich ein Nießbrauchrecht abzukaufen. Nur die Übertragung auf dritte Personen ist denkbar.

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seit 05.08.2021
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