Wer beim Umzug einen Aufzug zur Verfügung hat, spart viel Kraft und Zeit und damit eventuell auch Geld. Damit es auch wirklich klappt mit dem praktischen Umzugshelfer, gilt es aber einiges zu beachten.
Inhaltsverzeichnis
Ein Aufzug beim Umzug ist eine große Arbeitserleichterung. Statt Möbel, Kartons und Kühlschrank die Treppen hoch zu schleppen, wird einfach das ganze Umzugsgut in den Lift gepackt und bis zur Wohnung gefahren. Ein teurer mobiler Transportlift, wie ihn viele Umzugsunternehmen einsetzen, ist dann unnötig. Aber Vorsicht: Längst nicht alle Hausliftanlagen sind für den Transport sperriger Güter geeignet – entweder sie sind zu klein, tragen zu wenig Nutzlast oder sie sind so ausgestattet, das schnell etwas zu Bruch gehen kann, etwa die verspiegelte Rückwand. Wer den Aufzug zum Umzug nutzen möchte, sollte vorher Maß nehmen und nachrechnen, ob Bettgestell und Regalböden wirklich in den Lift passen. Verspiegelte oder sonst irgendwie dekorativ verkleidete Fahrstuhlwände sollten vor dem Umzug mit Pappe abgeklebt werden. Ganz wichtig: Rechtzeitig die Mieter und eventuell den Hausmeister von der Lift-Nutzung informieren, damit es nicht schon beim Einzug Ärger gibt.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1 Zimmer
2 Zimmer
3 Zimmer
4 Zimmer
5 Zimmer
6 Zimmer
7 Zimmer
8 Zimmer
9 Zimmer
10 Zimmer
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Die Kosten für einen Aufzug werden übrigens anteilig auf alle Mieter des Hauses verteilt. Maßgebend ist die Wohnfläche des Mieters. Selbst wer den Lift als Mieter nie nutzt, muss zahlen. Der Bundesgerichtshof entschied, die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung zu den Betriebskosten gelte unabhängig von einem konkreten Nutzen des Lifts für jeden Mieter des Hauses. Ein Vermieter hatte gegen einen Mieter geklagt, der sich geweigert hatte, die Betriebskosten für den Lift zu zahlen. Die Begründung des Mieters: Er wohne im Erdgeschoss und habe weder im Keller noch auf dem Dachboden mit dem Aufzug erreichbare Räume. Mithin nahm der Mieter den Aufzug nie in Anspruch – zahlen muss er ihn aber trotzdem.
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