Bevor jedoch eine Kreditvergabe durch einen Kreditgeber erfolgen kann, stellt dieser fest, ob die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel die Prüfung einer festen Anstellung und eines fixen Gehalts. Darüber hinaus können jedoch auch weitere Bedingungen für die Höhe des zur Verfügung gestellten Darlehens eine Rolle spielen, beispielsweise Sicherheiten in Form von Kapitalanlagen.
In der Regel unterscheiden sich die grundsätzlichen Bedingungen einer Kreditvergabe durch die verschiedenen Kreditinstitute nicht fundamental. Als Kreditnehmer kommen nur Volljährige in Frage, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Auch eine deutsche Bankverbindung ist als Voraussetzung einer Kreditvergabe durch den Kreditgeber vonnöten. Weiterhin ist wichtig, dass Sie auf eigene Rechnung handeln. Das bedeutet, dass Sie das bereitgestellte Geld ausschließlich für sich und das Vorhaben verwenden, für welches Sie den Kredit beantragt haben.
Die Absicherung der Risiken erfolgt in erster Linie durch eine Prüfung des Beschäftigungsverhältnisses. Viele Kreditgeber verlangen vom Kreditnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag und außerdem, dass Sie schon mindestens ein halbes Jahr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sind. Ein festes und regelmäßiges Einkommen verlangen Kreditnehmer für eine Kreditvergabe in jedem Fall. In Form einer Vertragsklausel stellen Banken damit sicher, dass bei einem Zahlungsausfall eine Lohnpfändung in Kraft tritt. Eine nicht zwingende Voraussetzung für eine Kreditvergabe sind Sicherheiten in Form von Immobilien oder Kapitalanlagen. Solche Sicherheiten erhöhen meist die Kreditwürdigkeit, die der Kreditnehmer bei der Bank erfährt.
Da Selbstständige per Definition nicht angestellt sind und meist auch nicht über ein beständiges Einkommen verfügen, stellt es sich für diese Berufsgruppe als schwieriger dar, an ein Darlehen zu gelangen. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind Freiberufler im Gegensatz zu Angestellten schlechter gestellt. Doch einige wenige Banken bieten Kredite für diese Gruppe an und verlangen als Äquivalent zu Kontoauszügen den Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres oder darüber hinaus. Die Zinsen für die Kreditvergabe an Selbstständige fallen in der Regel jedoch etwas höher aus als für diejenigen mit fester Anstellung.
Doch gleich ob selbstständig oder angestellt, es fließen nicht nur Einkommen und Sicherheiten, sondern auch die Bonität des Kreditnehmers maßgeblich in die Erwägungen der Kreditvergabe durch den Kreditgeber ein. Die Bonitätsprüfung erfolgt in den allermeisten Fällen durch eine Schufa-Auskunft. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung kooperiert mit Kreditinstituten, Versandhändlern oder Anbietern für Kommunikationsdienstleistungen, die wiederum gespeicherte Daten zu Privatpersonen weitergeben. Aus diesen Daten wird eine Bewertung Ihres Geschäftsverhaltens abgeleitet, der sogenannte Schufa-Score. Die ermittelte Zahlungswilligkeit spielt eine nicht untergeordnete Rolle bei der Frage, wie hoch das Darlehen durch den Kreditgeber ausfällt und welche Zinsen für die Kreditvergabe veranschlagt werden.
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