Kreditantrag
Der Kreditantrag ist der erste Schritt bei der Beantragung eines Darlehens. Gegenüber der Bank erklärt der Kunde damit, eine bestimmte Kredithöhe und Kreditlaufzeit in Anspruch nehmen zu wollen. Gleichzeitig sichert er zu, dass alle Angaben zu seinen wirtschaftlichen Daten der Wahrheit entsprechen.
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In vielen Fällen wird der Kreditantrag heutzutage automatisiert bearbeitet. Das heißt nicht, dass eine vollkommen hundertprozentige Entscheidung getroffen wird, sehr wohl aber eine Vorentscheidung. Bei einer Kreditanfrage, beispielsweise für einen Ratenkredit, wird standardisiert eine Abfrage bei der SCHUFA gestartet. Viele Banken, wie auch Vergleichsportale, garantieren dem Antragstellenden dabei die „Score-neutrale Anfrage“. Was heißt das? Das bedeutet, dass lediglich nach den Kreditkonditionen gefragt wird. Eine echte, also sich auf das persönliche Scoring auswirkende Anfrage, wird erst nach Übersendung der endgültigen Vertragsunterlagen gestartet. Der Kreditantrag kann direkt bei einer Bank oder über ein Vergleichsportal gestellt werden. Letzteres hat den Vorteil, dass Konditionen mehrerer Banken zum Vergleich aufgelistet werden. Die Auswahlmöglichkeit erhöht sich, bessere Konditionen sind denkbar.
Immobilieneigentümer profitieren davon, dass sie aufgrund des Hauses oder der Wohnung als besonders solvent gelten. Am Markt gibt es spezielle Ratenkredite, die an den Nachweis von Wohneigentum geknüpft sind. Sie werden Wohnkredite genannt und haben den Vorteil, dass keine Eintragung in das Grundbuch vorgenommen wird. Hierdurch können selbst bei laufenden Finanzierungen die nötigen Finanzmittel beschafft werden, um etwa Modernisierungen oder Reparaturen durchzuführen.
Grundsätzlich ist der Kreditantrag an keine Form gebunden, allerdings wird das in der Praxis lediglich bei Dispositionskrediten so gehandhabt. Neben persönlichen Angaben muss der Kreditgeber einen Überblick über seine finanzielle Situation geben. Sind Sicherheiten vorhanden, kann sich dies positiv auf den Zinssatz auswirken. Besondere Pflichten geht der Antragsteller nicht ein, der Kreditantrag ist grundsätzlich unverbindlich. Erst dann, wenn die Bank ein konkretes Kreditangebot unterbreitet und dieses angenommen wird, gelten Rechte und Pflichten.
Die Selbstauskunft, die Banken für die Kreditvergabe verlangen, sollte sehr sorgfältig und unbedingt vollständig ausgefüllt werden. Weil sie für die Kreditzusage besonders wichtig ist, sollte sie keinerlei Unstimmigkeiten enthalten.
Eine Selbstauskunft für den Kredit behandelt verschiedene Bereiche:
- Angaben zu Darlehensnehmern, ihren Beschäftigungsverhältnissen, ihrer Bonität sowie ihrem Eigenkapital (etwa Festgeldkonten oder Aktiendepots)
- Angaben zur angefragten Finanzierung
- Angaben zur gewünschten Finanzierungsstruktur
- Angaben zum Finanzierungsobjekt
- Einwilligung zur Nutzung der Daten
- Bestätigung der Richtigkeit der Angaben
- Einwilligung zur Einholung von Einkünften
- Auftragserteilung zur Darlehensvermittlung
- Informationen zum Verbraucherdarlehen (vorvertraglich)
Alle gemachten Angaben im Kreditantrag müssen der Wahrheit entsprechen. Es gibt sogar einen Straftatbestand des Kreditbetrugs, der in § 265 StGB geregelt ist. Unabhängig davon, ob falsche Angaben gemacht wurden oder falsche oder gar unvollständige Unterlagen eingereicht wurden, kann der Straftatbestand bereits als erfüllt gelten.
In jedem Fall aber werden zunächst harte Faktoren und Merkmale geprüft. Dazu gehören eine einwandfreie SCHUFA-Auskunft und Erfahrungen bei vorherigen Finanzierungen. Im Verlauf wird das verfügbare Nettoeinkommen mit der Kreditsumme in Relation gesetzt. Ein zweiter Darlehensnehmer, häufig auch als Bürge, kann von Vorteil sein.
Schwierigkeiten haben regelmäßig Angestellte in Probezeit oder in befristeten Arbeitsverhältnissen. Auch Selbständige müssen teilweise mehrere Jahre zurückreichende Einkommensnachweise liefern. Das kann selbst dann nötig sein, wenn ausreichend Sicherheiten vorhanden sind.
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