Sie befinden sich mitten in einer Scheidung und denken darüber nach, ein Haus zu kaufen. Nun stehen Sie vor der Frage, inwieweit der andere Part Anrecht auf das neue Haus hat und welche Aspekte Sie außerdem berücksichtigen müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, ob es ratsam ist, trotz laufender Scheidung ein Haus zu kaufen.
Das Haus gehört zum Vermögenszuwachs und könnte sich negativ für den Hausbesitzer auswirken.
Allerdings ist es auch möglich, dass aufgrund der Kosten rund um den Hauskauf der Zuwachs geringer ausfällt und somit dem anderen Ehepartner weniger zusteht.
Das gekaufte Haus gehört nur dem Käufer, der Ehepartner hat kein Anrecht darauf.
Befinden Sie sich bereits mitten in der Scheidung, ist es trotzdem möglich, dass Sie alleine oder mit einer neuen Lebenspartnerin oder einem neuen Lebenspartner ein Haus kaufen. Denn über Ihr Einkommen können ausschließlich Sie verfügen. Nur weil Sie ein Haus kaufen, ist der andere Part der Ehe nicht automatisch Miteigentümer. Allerdings sind folgende Aspekte beim Hauskauf während der Scheidung zu berücksichtigen:
Das neue Haus gehört zum Vermögenszuwachs.
Der Vermögenszuwachs kann sich hinsichtlich des Zugewinns negativ auswirken.
Im Scheidungsprozess wird der Zuwachs ermittelt, den die Eheleute während der Ehe jeweils hatten. Derjenige Part, der den höheren Zuwachs während dieser Zeit hatte, muss dem anderen Beteiligten die Hälfte der Differenz auszahlen.
Ist jedoch die Scheidung bereits im vollen Gange und bald abgeschlossen, besteht keine große Gefahr, dass der Kauf sich auf den Zuwachs auswirkt. Stattdessen können Sie sogar von einem niedrigeren Zugewinn profitieren. Schließlich haben Sie den Kaufpreis samt Nebenkosten bezahlt, was zunächst einmal den Zugewinn schrumpfen lässt. Nur wenn eine erhebliche Wertsteigerung zu verzeichnen ist, entsteht ein höherer Zugewinn.
Wer sich ein Haus kaufen möchte, aber das Vermögen aus der Ehe nicht antastet, benötigt keine Einwilligung des anderen Beteiligten. Falls jedoch die kompletten Ersparnisse in das Haus investiert werden, trifft dies nicht zu. In diesem Fall muss der Käufer die Genehmigung des anderen Parts einholen. In bestimmten Fällen können Sie die Zustimmung Ihres Ehepartners rechtlich erzwingen.
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