Das Bausparguthaben ist die Summe allen selbst angesparten Kapitals. Dieses setzt sich aus den eingezahlten Regelsparbeiträgen und eventuell erbrachten zusätzlichen Sonderzahlungen sowie aufgelaufenen Guthabenzinsen und staatlichen Förderbeiträgen zusammen. Das Bausparguthaben wird auch Eigenmittel oder Eigenkapital genannt. Dieses ist streng vom Bauspardarlehen zu trennen. Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt sich nämlich aus der Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben. Die Bausparsumme ist im Endeffekt der Gesamtbetrag des Ersparten.
Sind die vereinbarte Höhe des Bausparguthabens und weitere Zuteilungskriterien wie etwa die Bewertungszahl erreicht, kommt der Bausparvertrag zur Zuteilung, welche die Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens darstellt. Das heißt, der Bausparer kann über sein Bausparguthaben verfügen und das vertraglich vereinbarte Bauspardarlehen beantragen. Die Bewertungszahl legt hierbei die Reihenfolge fest, in der die Bausparmittel letztendlich ausgezahlt werden. Bei der Errechnung der Bewertungszahl durch die zuständige Bausparkasse sind die Höhe der gesamten Einlagen und der Zeitpunkt der Zuführung zum Vertragskonto von besonderer Bedeutung. Errechnet wird die Bewertungszahl aus den jeweiligen Zinsen, die die Kontoeinzahlungen verzeichnen, der bisherigen Bausparsumme und dem Bewertungszahlfaktor, der bei Abschluss des Bausparvertrags festgelegt wird.
Je nach Kreditgeber werden Bausparguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme vorausgesetzt, um eine Darlehensauszahlung vorzunehmen. Erfolgt die Auszahlung während der gesetzlichen Bindungsfrist, sind besondere Regeln, wie der Nachweis der Mittel für bauliche Maßnahmen, zu beachten. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Bausparer frei über sein Bausparguthaben verfügen und muss dies nicht zwingend als Kapital für den Bau einer Immobilie verwenden. Trotzdem kann eine vorzeitige Kündigung des Bausparvertrages finanzielle Nachteile mit sich bringen, je nachdem, in welcher Sparphase sich der Bausparvertrag befindet. In der früheren Phase des Ansparens ist es möglich, dass die Bausparkassen eine Entschädigung in Höhe von 1 Prozent der Bausparsumme monatlich in Rechnung stellen. In der sogenannten Darlehensphase ist eine vorzeitige Kündigung unkomplizierter und kaum mit finanziellen Nachteilen verbunden.
Um eine frühere Zuteilung zu erreichen, kann der Vertragsinhaber die Bausparsumme reduzieren. Eine vorzeitige Auszahlung des Bausparguthabens ist jedoch mit erheblichen Nachteilen verbunden, denn auch der Darlehensanteil wird hierbei reduziert. Ein weiterer Nachteil ist, dass Bausparer nur bei Einhaltung der gesetzlichen Bindungsfrist von ca. sieben Jahren ein Anrecht auf die staatlichen Förderungen behalten. Ein nicht unwesentlicher Teil der Rendite geht dann also verloren. Außerdem wird in der Regel der Bonuszins von der Bausparkasse gestrichen. Bei einem finanziellen Engpass ist daher anzuraten, einen neutralen Finanzberater in die Entscheidung einzubinden, um die Folgen einer Kündigung oder Kürzung des Bausparvertrages abzuwägen. Bausparverträge können generell jederzeit gekündigt werden, falls das bisherige Bausparguthaben für andere Zwecke benötigt wird. Die Kündigungsfristen betragen bei vielen Anbietern drei Monate.
Bausparer, die bereits frühzeitig anfallende Kosten und voraussichtliche Einnahmen genau berechnen wollen, können bei der Baufinanzierung auf einen der zahlreichen Baufinanzierungsrechner im Internet zurückgreifen. Mittels dieser nützlichen Werkzeuge können Kunden sämtliche relevante Parameter bereits vor einem ersten Gespräch bei einer Bank oder einem privaten Berater durchspielen und so mögliche Engpässe in der Finanzierung durch bisher unbeachtete Nebenkosten offenlegen. Zu beachten ist jedoch: Nicht alle Angebote für derartige Baufinanzierungsrechner im Internet sind von seriöser Natur. Bei der Konsultation eines solchen Angebots sollte daher vor allem auf zwei Aspekte geachtet werden. Erstens: Sind die abgefragten Informationen wirklich relevant für das Erstellen eines Finanzierungsplanes? Und zweitens: Sollten ungewöhnlich detaillierte Informationen für die Bedienung des Rechners erforderlich sein, kann dies zwar durchaus sinnvoll sein, allerdings sollte dann darauf geachtet werden, dass die jeweilige Internetseite ein Impressum besitzt und einen möglichst seriösen Eindruck macht.
Nicht selten geraten Kunden an Anbieter, die lediglich sensible Daten von Kunden anhäufen und im Anschluss an Dritte weiterverkaufen. Um einem derartigen Missbrauch mit den eigenen, persönlichen Daten aus dem Weg zu gehen, bieten sich die zahlreichen Rechner auf ImmobilienScout24 an, die speziell für verschiedene Zwecke zugeschnitten wurden. Denn in welchem Verhältnis Bausparguthaben und Bauspardarlehen zueinander stehen und wie hoch diese jeweils ausfallen sollten, sind nützliche Informationen für den Bausparer. Zudem können wenig beachtete Ausgaben, aber auch Einnahmen auf diese Weise übersichtlich gegenübergestellt werden, was vor allem zu Beginn der Planung eines Bauvorhabens Sicherheit gibt. Ratsam ist daher, zunächst mit dem Haushaltsrechner die monatlichen Einkünfte und Ausgaben auszuwerten. Unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, wie den Kosten für Mobilität, Kleidung und Versicherung, aber auch ob ein oder zwei Nettoeinkommen den Haushalt mittragen, wird so eine genaue Übersicht für die Baufinanzierung erstellt. Gerade hier gilt: Der Bausparer sollte sich nicht zu viel zumuten und für den eigenen Haushalt eine durchaus großzügige Summe einkalkulieren. Schließlich ist die Akkumulation eines Bausparguthabens ein langjähriger Prozess, bei dem immer wieder unvorhergesehene Probleme und Veränderungen für den Verbraucher auftreten können.
Wer diesbezüglich regelmäßige Kosten bis ins Detail erörtern möchte, kann zusätzlich den Monatsbelastungsrechner von ImmobilienScout24 zu Rate ziehen. Sind die Grenzen der eigenen finanziellen Belastbarkeit ausgelotet, kann bereits wesentlich fundierter ermittelt werden, welche Höhe des Bausparguthabens in welchem Zeitraum zu erzielen ist.
Im Anschluss hilft der Darlehensrechner dann dabei, die voraussichtlich benötigte Darlehenssumme für den Bausparvertrag zu ermitteln. Wer hier mit etwas Geduld und einer möglichst genauen Datenlage rechnet, kann beim anschließenden Beratungsgespräch bei der jeweiligen Bausparkasse auf Augenhöhe verhandeln. Wichtig ist das vor allem hinsichtlich der Konditionen für die Tilgung des Bauspardarlehens, etwa die Höhe der Tilgungssätze und ob die Möglichkeit für Sondertilgungen in der individuellen Situation des Kunden sinnvoll erscheint. Auch lässt sich so bereits frühzeitig absehen, inwiefern und wann eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden muss.
In den meisten Fällen wird das jeweilige Bauvorhaben oder die besparte Immobilie nämlich nicht gleich in der ersten Finanzierungsrunde komplett entschuldet. Eine Anschlussfinanzierung mit einem Bausparvertrag wird daher auch von Nutzern eines regulären Annuitätendarlehens immer häufiger in Betracht gezogen.
Für den Bausparer bieten sich hier gleich mehrere Vorteile: Zum einen sind die variablen Sparraten gerade für Verbraucher mit einem vergleichsweise geringen Einkommen sehr nützlich, kann die Finanzierung so doch nach individuellen finanziellen Gegebenheiten durchgeplant werden. Zum anderen sind Sondertilgungen meistens ein reguläres, im Bausparvertrag verankertes Recht des Kunden, das auch dann greift, wenn das gesamte Bauspardarlehen auf einen Schlag getilgt werden kann – für den Bausparer entstehen dabei in den meisten Fällen keinerlei Mehrkosten. Allerdings ist die Anschlussfinanzierung vor allem für Bauherren geeignet, die auf lange Sicht planen.
Sollte eine Anschlussfinanzierung bereits in den nächsten drei bis fünf Jahren fällig werden, bietet sich auch eine Anschlussfinanzierung durch ein Forward-Darlehen an. Mit diesem können dann, ähnlich wie bei einem Bausparvertrag, günstige Zinskonditionen für die Zukunft gesichert werden.
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