Vorlage Vermieterbescheinigung

Seit 2015 ist der Vermieter verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Umzug mit einer Wohnungsgeberbestätigung zu bescheinigen.

So funktioniert's


1. Formular einfach online ausfüllen


2. Direkt ausdrucken und unterschreiben



3. Wohnungsgeberbestätigung direkt an den Vermieter weiterleiten

Warum sollte ich die Wohnungsgeberbestätigung hier erstellen?


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Alles Wichtige zur Vermieterbescheinigung

Mieter müssen beim Ummelden des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen.


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Am 1. November 2015 tritt ein neues, bundesweites Meldegesetz in Kraft. Als Mieter müssen Sie bei einem Umzug vor allem daran denken, von Ihrem neuen Vermieter eine Meldebestätigung einzufordern. Bisher waren Vorschriften und Fristen beim An- und Ummelden eines Wohnsitzes Sache der Bundesländer. Seit dem 1. November 2015 regelt nun das Bundesmeldegesetz (BMG) zum ersten Mal einheitlich das Melderecht für ganz Deutschland. Für Mieter sind vor allem zwei Neuregelungen des Meldegesetzes von Bedeutung: die Vereinheitlichung der Meldefristen und die Wiedereinführung der Meldebestätigung.

Einheitliche Meldefrist für alle Bundesländer

Bisher galt in den meisten Bundesländern, dass sich Mieter beim Umzug innerhalb von einer Woche bei der Meldebehörde am neuen Wohnsitz anmelden mussten. Nur Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen und Schleswig-Holstein gewährten den Umzüglern dafür zwei Wochen Zeit. Mit dem neuen Meldegesetz gilt ab 1. November 2015 für alle Bundesländer die einheitliche Meldefrist von 14 Tagen.

Rückkehr der Meldebestätigung

Die zweite wichtige Änderung, die Mieter betrifft: Mit dem bundeseinheitlichen Meldegesetz wird eine Regelung wiedereingeführt, die bereits vor 2002 in den Bundesländern galt. Von nun an müssen Mieter beim Ummelden des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt wieder eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen. Abgeschafft worden war diese sogenannte Meldebestätigung damals mit der Begründung, sie verursache unnötige Bürokratie. Ihre Wiedereinführung unter der offiziellen Bezeichnung „Wohnungsgeberbestätigung“ soll nun einer wachsenden Zahl von Scheinanmeldungen entgegenwirken. Insbesondere sollen Kriminelle oder Terroristen an der Anmeldung eines falschen Wohnsitzes gehindert werden.

Form und Inhalt der Vermieterbescheinigung

Der Vermieter kann die Meldebestätigung in schriftlicher oder elektronischer Form ausstellen. Sie muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Angaben über Einzug mit Datum
  • Adresse der vermieteten Wohnung
  • Personalien aller neuen Mieter

Ein bundesweit einheitliches Formular für die Meldebestätigung mit dem Titel „Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)“ ist bei den Meldeämtern der Gemeinden erhältlich oder kann auf deren Internetseiten heruntergeladen werden.

Auszugsbestätigung nur bei Umzug ins Ausland

Der Vermieter ist auch verpflichtet, einem bisherigen Mieter den Auszug zu bestätigen. Eine solche Auszugsbestätigung müssen Sie aber nur dann beantragen, wenn Sie ins Ausland ziehen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich an Ihrem bisherigen Wohnort formell abzumelden und dazu die Auszugsbestätigung vorzulegen. Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen. Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik reicht es vollkommen aus, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden, die Abmeldung am bisherigen Wohnort läuft automatisch. Ab dem 01.11.2016 ist auch bei einem Verzug ins Ausland der Auszug vom Vermieter nicht mehr schriftlich zu bestätigen. Es reicht dann wieder aus, den Wohnsitz bei der entsprechenden Behörde abzumelden.

Verspätung kann teuer werden

Um Druck bei der Umsetzung zu machen, wird verspätetes Ummelden vom neuen Meldegesetz mit kräftigen Bußgeldern geahndet. Wer die Meldebestätigung nicht fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der Meldebehörde abgibt, muss mit einer Zahlung von bis zu 1000 Euro rechnen. Das Gleiche droht Vermietern, die es versäumen, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

Was tun, wenn der Vermieter keine Meldebestätigung ausstellt?

An diesem Punkt könnte das neue Meldegesetz ein gewisses Konfliktpotenzial zwischen Mietern und Vermietern enthalten: Wer ist schuld, wenn die Meldebestätigung zu spät abgegeben wird? Eigentlich sollte beiden Mietparteien an einer raschen Erledigung gelegen sein. Falls sich Ihr Vermieter aber – zum Beispiel in Unkenntnis der neuen Rechtslage – weigert die Bescheinigung auszustellen, machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass andernfalls ein Bußgeld droht. Zeigt er sich uneinsichtig, sollten Sie Ihn auf jeden Fall schriftlich oder per Mail um die Ausstellung der Bescheinigung bitten. So können Sie gegebenenfalls der Behörde nachweisen, dass nicht Sie, sondern der Vermieter für die versäumte oder verspätete Abgabe der Meldebestätigung verantwortlich ist.


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