Das Coronavirus und die Immobiliensuche

Aktualisiert am 10.03.2021 | zurück zur Übersicht


Das Corona-Virus bestimmt nicht nur unser tägliches Leben, sondern auch langfristige Pläne. Ein Umzug resultiert meistens aus langfristigen Gründen. Möglicherweise ist Ihr alter Mietvertrag schon gekündigt oder ein Umzug steht kurz bevor. Hier informieren wir dich über alles, was du jetzt bei Wohnungssuche und Umzug trotz Corona beachten musst und geben Tipps zu möglichen Einschränkungen durch die Pandemie.


Sonderkündigung bei Corona?

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Mietzahlung verschieben

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Wohnungsübergabe verweigert?

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Sie suchen eine Immobilie? Fragen, die Ihnen vielleicht unter den Nägeln brennen:

Macht eine Immobilienssuche derzeit überhaupt Sinn?

Tatsächlich hat sich gezeigt, dass trotz der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Sicherheitsbeschränkungen noch mehr Nachfrage nach Wohnungen entsteht. Du solltest also weitersuchen. In den großen Städten mit hoher Nachfrage macht eine dauerhafte Beobachtung des Marktes Sinn.

Kontaktiere Vermieter und Makler deiner Traumwohnungen. Diese werden telefonisch oder schriftlich alle Fragen beantworten.

Da jedoch nur noch wenige Leute bei einer Wohnungsbesichtigung zugelassen werden, schauen sich die Anbieter die Anfragen noch genauer an. Das bedeutet, dass du deine Unterlagen schon bei der Anfrage – spätestens bei der Besichtigung – komplett haben solltest.

Das wären:

-       SCHUFA-BonitätsCheck oder SCHUFA-Auskunft

-       Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

-       Einkommensnachweis

-       Mietzahlungsnachweis

-       Eine kurze persönliche Vorstellung

 

Ein MieterPlus-Profil bietet alle relevanten Informationen auf einen Blick. Außerdem ist deine Nachricht ganz oben im Postfach des Anbieters. Ein aktueller SCHUFA-BonitätsCheck ist inklusive.

Solltest du keine Antwort bekommen, gibt es vermutlich viele andere Bewerber.  Doch ein Anruf hilft vielleicht weiter. In Regionen mit hoher Nachfrage – besonders in den großen Städten – gibt es meistens einen klaren Bewerbungsprozess.  Halte dich daran.

Wie kann ich meine Wunschimmobilie besichtigen?

Es gibt weiterhin Einschränkungen, die sich je nach Wohnort unterscheiden. Zu beachten ist bei einem Umzug natürlich, dass man sich nach den Richtlinien von zwei Gemeinden oder Landkreisen halten muss.

 

Übrigens: Bei ImmoScout24 haben Makler, Verwaltungen, Vermieter und Verkäufer die Möglichkeit, ihre Anzeigen mit dem Hinweis "Online-Besichtigung möglich" zu kennzeichnen. So sehen Suchende auf einen Blick, wer in der aktuellen Krise eine virtuelle Besichtigung anbietet. Sollte das nicht vorhanden sein, fragen Sie den Anbieter danach. Er kann eine entsprechende Besichtigung kinderleicht erstellen.

 

Inzwischen ist es auch möglich, die Mietverträge aus der Ferne zu gestalten. ImmoScout bietet alle Tools um gewissermaßen kontaktlose eine neue Wohnung zu finden. Hier erfährst du alles.

 

Solltest du eine persönliche Besichtigung vorziehen, solltest du dich an die üblichen Regeln halten: Maske tragen und 1,5 Meter Abstand halten.

Ist COVID-19 ein Kündigungsgrund?

Eine Kündigung aufgrund der Krankheit ist nicht zulässig, genauso wenig eine Mietminderung wenn eine Nachbar erkrankt ist. Eine schriftliche Kündigung gilt grundsätzlich weiterhin. Sollten Sie beim Wohnortwechsel nun auf Probleme stoßen, sollten Sie eine enge Absprache mit dem Vermieter suchen. Eine kostenlose Rechtsberatung können alle Nutzer vob MieterPlus Anspruch nehmen.

Was passiert, wenn ich wegen der Corona-Pandemie die Miete nicht mehr zahlen kann?

Die fälligen Mietzahlung vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 inklusive der Nebenkosten können ausgesetzt werden. Eine Nachzahlung muss bis zum 30. Juni 2022 erfolgen. Ansonsten ist der Vermieter zu diesem Zeitpunkt zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Es können außerdem Verzugszinsen anfallen. Auch um das gegebenfalls zu umgehen, sollte der Vermieter in jedem Fall frühzeitig über den Zahlungsverzug informiert.

Der erweiterte Kündigungsschutz gilt nur dann, wenn die Auswirkungen der Pandemie der Grund für die Zahlungsschwierigkeiten sind, wie der Anwalt Daniel Prahl in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt. Das sei auch nötig für spätere gerichtliche Auseinandersetzungen.

Nachweise können sein:

  • Eidesstaatliche Versicherung
  • Antragstellung oder Gewährung staatlicher Hilfen
  • Nachweis von Verdienstausfälle
Immobilienunternehmen wie Deutsche Wohnen haben außerdem eine Stundung der Mieten in Aussicht gestellt, also einen Aufschub fälliger Zahlungen.
Darf ich während der Corona-Pandemie umziehen?

Umziehen ist weiterhin erlaubt, aber nur mit Einschränkungen oder mit professioneller Hilfe. Ob Freunde und Familie mithelfen dürfen oder ob du allein auf professionelle Hilfe zurückgreifen darfst, kann sich schnell ändern. Grundsätzlich dürfen immer so viele Leute anpacken, wie Menschen in geschlossenen Räumen auf einandertreffen – unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften.

 

Umzugsunternehmer dürfen aber weiterhin arbeiten. Gerade jetzt erfahren sie eine hohe Nachfrage von Privathaushalten. Tritt sicherheitshalber in Kontakt mit möglichst vielen Umzugsunternehmen. Hier kannst du direkt Angebote von Umzugsunternehmen vergleichen. So sicherst du dir die besten Chancen auf professionelle Hilfe für den Wunschtermin.

 

Auch die Miete von Umzugstransportern ist bei den meisten Anbietern immer noch möglich.

 

Es ist dringend anzuraten, beim Gesundheitsamt oder Büro der jeweiligen Gemeinde nachzufragen, ob es spezielle Einschränkungen gibt.

 

Deinen Helfern – Freunde, Familie oder Profis – solltest du in jedem Fall eine Möglichkeit zum Händewaschen bereithalten. Außerde msollten alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen und ausreichend Abstand zueinander halten. Die Miete von Umzugstransportern ist bei den meisten Anbietern möglich, sofern kein totaler Lockdown besteht.

 

Wir raten dir, beim Gesundheitsamt oder Büro der jeweiligen Gemeinde nachzufragen, ob es spezielle Einschränkungen gibt.

Darf ich die Miete wegen Corona kürzen?

Bei Gewerbemietverträgen ist wegen der Corona-Schließungen eine Mietminderung unter bestimmen Umständen zulässig. Hier gibt es mehr Infos dazu. Privatmieter von Wohnungen und Häusern haben aber keine rechtliche Möglichkeit die Mietwe zu mindern.

​Ich habe erst kürzlich eine Wohnung angemietet, die ich mir jetzt nicht mehr leisten kann. Was passiert jetzt?

Wenn Sie wegen Einkommensausfälle aufgrund des Coronavirus Ihre Miete nicht zahlen können, durfte Ihnen bis zum 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden. Sie müssen das Geld aber später nachzahlen. Prüfen Sie, ob Sie die Wohnung mithilfe von Wohngeld oder einer anderen Sozialleistung noch halten können. Sonst müssen Sie sich eine günstigere Wohnung suchen.

​Ich habe durch die Zeit im Homeoffice erhöhte Nebenkosten. Wer muss dafür aufkommen?

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf eine Kostenbeteiligung an den Nebenkosten an. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, scheint juristisch nicht eindeutig geklärt. Alternativ können Sie die Ausgaben als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Der Bund der Steuerzahler forderte eine monatliche Pauschale von 100 Euro, die Angestellte, die im Homeoffice arbeiten, von der Einkommenssteuer abziehen können.

Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten das Homeoffice steuerlich abzusetzen.

Ist ein Immobilienkauf derzeit sinnvoll?

Auf die Preise hat der Virus bislang keine konkreten Auswirkungen. Zwar sind Städte während eines Lockdowns weniger attraktiv, aber für dieses Jahr zeigt sich keine nachhaltige Verlagerung der Nachfrage von der Stadt aufs Land. Deutlich wird jedoch, dass gerade in den Speckgürteln großer Städte ein Anstieg der Nachfrage zu beobachten ist.

Ob Lockdown oder nicht: Beim Thema Immobilienkauf lohnt der lange Atem. Kontaktiere Anbieter und vereinbare Video-Besichtigungen.  

Kennst du schon diese 5 Erkentnisse für Immobilenkäufer?

Ich bin Gewerbemieter, muss aber meine Immobilie geschlossen halten. Was kann ich tun?

Als Gewerbemieter können Sie Ihre Zahlungen für 3 Monate reduzieren oder einstellen, insofern „glaubhaft“ nachgewiesen werden kann, dass Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. Anders als bei der einmaligen Soforthilfen muss die fällige Miete trotzdem gezahlt werden. Bis Ende Juni 2022 sollen diese Mietschulden beglichen werden. Dabei können aber Zinsen fällig werden.

Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, wegen des asnhaltenden Lockdowns die Miete zu mindern. Hier gibt es mehr Informationen dazu.

Lesen Sie hier unsere Hinweise für Gewerbemieter, die von der Corona-Pandemie betroffen sind.






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Die digitale Besichtigung:


Wohnungen und Häuser können auch aus der Ferne bescichtigt werden. Achte auf die Inserate mit dem Button "Online Besichtigung"

Mit einer persönlichen Live-Besichtigung per Videotelefonie oder in einem virtuellen Rundgang durch die 3D-Ansicht des neuen Zuhauses nimmt der Anbieter dich direkt mit in das neue Zuhause – wo auch immer du bist.

Immer mehr Vermieter und makler nutzen dieses Werkzeug. So werden Immobilien mobil.



Die Wohnungsbewerbung


Trotz Corona-Pandemie und Kontaktbeschränkung ist Wohnungsmarkt vor allem in den Städten angespannt. Da für die Besichtigung oft nur noch Einzeltermine vergeben werden, sind die Anbieter noch wählerischer geworden.

Das bedeutet, dass du deine Unterlagen schon bei der Anfrage komplett haben solltest. Lege idealerweise ein Suchprofil an. Mit dem MieterPlus-Zugang erhältst du exklusive Funktionen, die dich auf der Suche nach deinem neuen Zuhause unterstützen können.

Mit MieterPlus ist deine Kontaktfrage immer oben im Postfach des Anbieters. Du siehst außerdem exklusive Anzeigen schon früher. Der von den allermeisten Vermietern geforderte SCHUFA-BonitätsCheck ist inklusive. Sollte es dann mit der Wohnung klappen, sparst du dir mit der ebenfalls enthaltenen Kautionsbürgschaft die Zahlung der Barkaution.

Der Umzug


Umziehen ist weiterhin erlaubt. Allerdings kannst du nicht so sehr auf Unterstützung durch Freunde und Familie zählen. Denn es dürfen nur Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. 

Die Nachfrage nach Umzugsunternehmen steigt. Sollte der Umzugstermin bereits feststehen, ist ein frühzeitiger Vergleich der Anbieter notwendig. Je früher du nach Umzugsunternehmen in deiner Nähe suchst, desto bessere Angebote findest du.

Nutze dafür den ImmoScout24 Umzugsvergleich.




Immobilienkauf: Das ist jetzt wichtig

Derzeit können Käufer immer noch mit niedrigen Zinsen rechnen. In großen Städten ist die Nachfrage nach Wohneigentum weiterhin stark  und es lohnt sich ein langer Atem – trotz Corona.

Wir informieren dich über alles, was jetzt beim Thema Immobilienkauf wichtig ist, und beantworten drängende Fragen:

  • Wie wirkt sich Corona auf die Immobilienpreise aus?
  • Was geschieht mit den Bauzinsen?
  • Darf ich überhaupt noch zum Notar, um den Kaufvertrag zu unterschreiben?



Haus- und Neubau: Wie geht es weiter?


Aufgrund von Lieferengpässen beim Baumaterial und möglichen Personalausfällen geht es auf manchen Baustellen in nächster Zeit vielleicht nicht ganz so schnell voran wie ursprünglich geplant. Die Corona-Pandemie ist aber kein Grund für eine Leistungsminderung seitens der Baufirmen.

Für die Neubauplanung eines Haues gilt: Wenn du noch nicht damit begonnen haben, ist die Zeit hierzu jetzt günstig. Fordere einfach Gratis-Hauskataloge verschiedenster Anbieter an und nutze die Zeit Zuhause, um in Ruhe zu stöbern.

Ihnen brennen weitere Fragen unter den Nägeln? 

Besuch unsere anderen Corona-Infoseiten: 

 

 



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