So gelingt die Rückkehr aus dem Homeoffice
So bereiten sich Arbeitgeber auf die Zeit der Lockerungen und die Arbeitswelt nach der Corona-Krise vor
Veröffentlicht am 18. Mai 2020
Aktualisiert am 08. Februar 2021
Schrittweise werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gelockert. Die bundesweiten Kontakteinschränkungen sowie Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen. Das müssen Arbeitgeber beachten.
Anders als beispielsweise Gaststätten, Geschäfte, Schulen, Kitas oder Fitnessstudios waren reine Bürobetriebe während der vergangenen Wochen nicht generell geschlossen. Viele Unternehmen ließen aber bereits im März ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, soweit es die jeweiligen Jobs erlaubten. Mit der allgemeinen Öffnung des öffentlichen Lebens planen nun auch viele Unternehmen, ihren Tätigkeitsbereich wieder mehr in die Büros und Firmenzentralen zurückzuverlegen. Dabei müssen sie aber die besonderen Vorgaben für den Arbeitsschutz beachten, die derzeit gelten.
Am 25. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die überarbeitete CoSARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Diese ist eine verbindliche Rechtvorschrift.
Zentrale Punkte der Arbeitsschutzverordnung im Überblick:
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung, wo dies nicht möglich ist.
- In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
- Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung stellen.
Wie lassen sich nun die Corona-Arbeitsschutzvorgaben im Betrieb praktisch umsetzen? Experten und Verbände haben dazu Ideen entwickelt, an denen sich Arbeitgeber bei der Umgestaltung ihres Büros orientieren können. Ein Beispiel ist das „6 Feet Office“-Konzept (sechs Fuß sind ungefähr 1,8 Meter) der internationalen Immobilienberatung Cushman & Wakefield, das auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Robert-Koch-Instituts (RKI) und anderer Institutionen beruht. Die Workplace-Strategen von Cushman & Wakefield schlagen unter anderem ein gut visualisiertes Wegeleitsystem zum sicheren Abstandhalten vor. Außerdem gibt es Einmal-Tischauflagen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Vom Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) kommen detaillierte Vorschläge, wie man in Gruppen- und Großraumbüros Abstände zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen schafft, wann Abschirmungen aus Glas- oder Kunststoff notwendig sind, oder was bei gegenüberliegenden oder höhenverstellbaren Schreibtischen zu beachten ist. Empfohlen wird auch eine möglichst „papierlose“ Arbeitsweise, bei der keine Dokumente von Hand zu Hand wandern.
Darüber hinaus sollten Arbeitgeber jetzt schon darüber nachdenken, wie sich der Alltag im Büro zukünftig gestalten wird, wenn er nicht mehr so stark von der Corona-Epidemie geprägt ist. Eine spannende Frage ist, ob sich Homeoffice dauerhaft als Arbeitsform etablieren wird. In vielen Firmen haben Mitarbeiter in den letzten Wochen sehr erfolgreich von zu Hause aus gearbeitet und würden das gern – zumindest teilweise – fortführen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte ein Recht auf Homeoffice sogar gesetzlich verankern.
Allerdings zeigten sich während der Lockdown-Zeit auch die Nachteile des „Arbeitens auf Distanz“: etwa technische Probleme bei Videokonferenzen oder ungelöste Datenschutzfragen. Manche Arbeitnehmer vermissten eine klare Trennung zwischen Arbeit und Privatleben. Für Eltern im Homeoffice war die Zeit vor allem wegen der gleichzeitigen häuslichen Kinderbetreuung sehr anstrengend. Und spätestens nach ein paar Wochen vermissten die meisten Heimarbeiter den direkten Kontakt zu ihren Kollegen.
Sehr wahrscheinlich wird der Anteil von Mitarbeitern im Homeoffice zukünftig viel höher sein als vor der Corona-Krise. Die Beratungsfirma Eurocres Consulting beobachtet, dass große Unternehmen in Hinblick auf diese Entwicklung schon jetzt ihre Büroflächen verkleinern, auch um damit Kosten zu sparen. Kleinere Firmen, die dem Beispiel folgen, sollten allerdings bedenken, dass bei einem zukünftigen Geschäftserfolg schnell größere Büroflächen nötig werden können. Das Umstrukturieren von Büroräumen nach Corona-Vorgaben klappt auch deshalb in Deutschland gut, weil die Arbeitsschutzbestimmungen schon zuvor recht großzügige Mindestflächen vorsahen.
Verändern wird sich mit großer Sicherheit die Funktion von Büros und Firmenzentralen. Sie werden weniger der Ort des täglichen Arbeitens als des qualitativen Zusammenkommens der Mitarbeiter sein – als Treffpunkt für Meetings, zum kreativen Austausch und zur Entwicklung von Gemeinschaftsgefühl und Identifikation mit dem Unternehmen. „Die Leute werden bewusst ins Büro kommen, so wie man sich um ein Lagerfeuer versammelt“, bringt es Seven Wingerter, Geschäftsführer von Eurocres auf den Punkt. Statt einer Reihe fester Mitarbeiterschreibtische sollten also eher flexible Arbeitsplätze sowie Räume für Kommunikation und Teamarbeit die Büroflächen der Zukunft prägen.
Eine Alternative sowohl zum Arbeiten in der Firmenzentrale als auch zum Homeoffice könnten Bürogemeinschaften sein. Eine Firma mietet eine Bürofläche an und ermöglicht die Untervermietung von Arbeitsplätzen oder größeren Büroflachen zur gemeinsamen Nutzung. Sinnvoll ist dieses Modell beispielsweise im ländlichen Raum, wo Arbeitnehmer relativ weit entfernt vom Sitz des Arbeitgebers wohnen. Im Gemeinschaftsbüro sind sie weniger isoliert und haben strukturiertere Arbeitsbedingungen als im Homeoffice.