Infos zum Bestellerprinzip für Verkäufer
Aktueller Stand: Am 18.08.19 einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf neue Rahmenbedingungen beim Immobilienverkauf. Künftig sollen sich Käufer und Verkäufer die Courtage bundesweit teilen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird vom Bundesjustizministerium voraussichtlich Ende August 2019 vorgelegt.
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Bestellerprinzip für Verkäufer kurz erklärt: Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.
Wann kommt das Bestellerprinzip beim Immobilienerwerb?
Nachdem das SPD-geführte Bundesjustizministerium Anfang des Jahres mit einem Referentenentwurf vorgeprescht war, einigte sich nun der Koalitionsausschuss von Union und SPD am 18.08.2019 auf grundlegende Rahmenbedingungen beim Immobilienverkauf. Demnach soll eine bundesweit einheitliche Regelung eingeführt werden.
Bisher wurden folgende Neuregelungen vorgestellt: Derjenige, ob Käufer oder Verkäufer, der einen Makler beauftragt, muss auch mindestens 50 Prozent der anfallenden Provision beim erfolgreichen Verkauf bzw. Kauf zahlen. Nur wenn der Auftraggeber seinen Anteil nach erfolgreicher Transaktion gezahlt hat, muss der Käufer bzw. Verkäufer auch seine 50 Prozent der Maklergebühr begleichen.
Der entsprechende Gesetzesentwurf wird vom Bundesjustizministerium voraussichtlich Ende August 2019 vorgelegt. Da sich die Koalition bereits auf die grundlegenden Rahmenbedinungen geeinigt hat, ist davon auszugehen, dass dieser Entwurf unbeschadet durch den Bundestag und Bundesrat kommt und dann vielleicht schon Anfang 2020 in Kraft tritt.
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Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung, wer bei einem Immobilienverkauf die Maklerkosten übernimmt.
In der Immobilienbranche ist es jedoch Brauch, diese weitgehend in dem jeweiligen Bundesland einheitlich anzuwenden, obwohl die Maklercourtage laut dem Wettbewerbsrecht eigentlich frei zwischen Makler und Käufer beziehungsweise Verkäufer ausgehandelt werden könnte.
Je nach Bundesland wird die Provision zur Zeit zwischen Käufer und Verkäufer geteilt oder vom Käufer alleine getragen.
Käufer | Verkäufer | |
Baden-Württemberg | Käufer: 3,57% | Verkäufer: 3,57% |
Bayern | Käufer: 3,57% | Verkäufer: 3,57% |
Berlin | Käufer: 7,14% | Verkäufer: 0% |
Brandenburg | Käufer: 7,14% | Verkäufer: 0% |
Bremen |
Käufer: 5,95% |
Verkäufer: 0% |
Hamburg | Käufer: 6,25% |
Verkäufer: 0% |
Hessen | Käufer: 5,95% |
Verkäufer: 0% |
Mecklenburg-Vorpommern | Käufer: 3,57% | Verkäufer: 2,38% |
Niedersachen | je nach Region (0-3,57%) | je nach Region (3,57-5,96%) |
Nordrhein-Westfalen | Käufer: 3,75% | Verkäufer: 3,57% |
Rheinland-Pfalz | Kaufer: 3,57% | Verkäufer: 3,57% |
Saarland | Käufer: 3,57% |
Verkäufer: 3,57% |
Sachsen | Käufer: 3,57% | Verkäufer: 3,57% |
Sachsen-Anhalt | Käufer: 3,57% | Verkäufer: 3,57% |
Schleswig-Holstein | Käufer: 3,57% |
Verkäufer: 3,57% |
Thüringen | Käufer: 3,57% | Verkäufer: 3,57% |
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In Deutschland liegt die Maklerprovision zwischen 3 und 7 Prozent. Der genaue Prozentsatz ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.