Infos zum Bestellerprinzip für Verkäufer

Aktueller Stand: Am 18.08.19 einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf neue Rahmenbedingungen beim Immobilienverkauf. Künftig sollen sich Käufer und Verkäufer die Courtage bundesweit teilen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird vom Bundesjustizministerium voraussichtlich Ende August 2019 vorgelegt. 

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Bestellerprinzip für Verkäufer kurz erklärt: Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.  


+++Aktuelle Entwicklungen+++


Wann kommt das Bestellerprinzip beim Immobilienerwerb?

Nachdem das SPD-geführte Bundesjustizministerium Anfang des Jahres mit einem Referentenentwurf vorgeprescht war, einigte sich nun der Koalitionsausschuss von Union und SPD am 18.08.2019 auf grundlegende Rahmenbedingungen beim Immobilienverkauf. Demnach soll eine bundesweit einheitliche Regelung eingeführt werden. 

Bisher wurden folgende Neuregelungen vorgestellt: Derjenige, ob Käufer oder Verkäufer, der einen Makler beauftragt, muss auch mindestens 50 Prozent der anfallenden Provision beim erfolgreichen Verkauf bzw. Kauf zahlen. Nur wenn der Auftraggeber seinen Anteil nach erfolgreicher Transaktion gezahlt hat, muss der Käufer bzw. Verkäufer auch seine 50 Prozent der Maklergebühr begleichen. 

Der entsprechende Gesetzesentwurf wird vom Bundesjustizministerium voraussichtlich Ende August 2019 vorgelegt. Da sich die Koalition bereits auf die grundlegenden Rahmenbedinungen geeinigt hat, ist davon auszugehen, dass dieser Entwurf unbeschadet durch den Bundestag und Bundesrat kommt und dann vielleicht schon Anfang 2020 in Kraft tritt. 



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Wer zahlt heute die Maklerkosten beim Verkauf?


Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung, wer bei einem Immobilienverkauf die Maklerkosten übernimmt.

In der Immobilienbranche ist es jedoch Brauch, diese weitgehend in dem jeweiligen Bundesland einheitlich anzuwenden, obwohl die Maklercourtage laut dem Wettbewerbsrecht eigentlich frei zwischen Makler und Käufer beziehungsweise Verkäufer ausgehandelt werden könnte.


Wer zahlt wo den Makler?


Je nach Bundesland wird die Provision zur Zeit zwischen Käufer und Verkäufer geteilt oder vom Käufer alleine getragen.


  Käufer Verkäufer
Baden-Württemberg     Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%     
Bayern   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57% 
Berlin   Käufer: 7,14%    Verkäufer: 0%
Brandenburg   Käufer: 7,14%    Verkäufer: 0%
Bremen
Käufer: 5,95%
Verkäufer: 0%
Hamburg   Käufer: 6,25%
Verkäufer: 0%
Hessen   Käufer: 5,95%
Verkäufer: 0%
Mecklenburg-Vorpommern   Käufer: 3,57% Verkäufer: 2,38%   
Niedersachen   je nach Region (0-3,57%) je nach Region (3,57-5,96%)
Nordrhein-Westfalen   Käufer: 3,75% Verkäufer: 3,57%   
Rheinland-Pfalz   Kaufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%
Saarland   Käufer: 3,57%
Verkäufer: 3,57%   
Sachsen   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%
Sachsen-Anhalt   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%
Schleswig-Holstein   Käufer: 3,57%
Verkäufer: 3,57% 
Thüringen   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%


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Wie hoch ist die Maklerprovision pro Bundesland?


In Deutschland liegt die Maklerprovision zwischen 3 und 7 Prozent. Der genaue Prozentsatz ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

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Dr. Thomas Schroeter, Geschäftsführer von ImmobilienScout24: „Das Nutzerverhalten auf unserer Plattform zeigt, dass sich die Beteiligten Wahlmöglichkeiten bei der Vermarktung und Vermittlung von Wohneigentum wünschen. Die Bandbreite der nachgefragten Leistungen reicht vom Rundum-sorglos-Paket bis hin zur kompletten Eigenvermarktung. Daher braucht es auch künftig differenzierte Preismodelle, die sich nach der tatsächlich angefragten Leistung sowie dem Umfang der Beratung richten. Echte Nutzerorientierung bedeutet, die Wahlfreiheit der Verbraucher auch beim Thema Vermarktung zu stärken. Die Trennung der Kosten für die Vermittlung von den Vermarktungskosten ist eine weitere Möglichkeit, mehr Transparenz zu schaffen. Eine aufwandsbezogene Berechnung der Vermarktungskosten könnte die Kosten besser nachvollziehbar machen. Deswegen fordern wir: Lasst den Nutzern die Wahl!


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