Warum benötige ich einen Energiepass?

Hausbesitzer benötigen einen Energiepass, wenn sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten. Der Energiepass ist ein wichtiger Indikator für den Energiebedarf einer Immobilie. Er ermöglicht dem Verbraucher eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes. Mit Hilfe des bedarfsorientierten Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

Welche Informationen liefert ein Energiepass?


Der Energiepass (Energieausweis) für Gebäude trifft Aussagen über die energetische Qualität der Gebäudeaußenhaut. Er berücksichtigt das Dach, die Fenster und Türen sowie die Heizungstechnik und Abgaswärmeverluste.

Heute hat der Mietinteressent und Neumieter das Recht, einen gültigen Energieausweis einzusehen. Neben der bisherigen Angabe der bekannten Skala für Energiekennwerte muss der Energiepass neue Effizienzklassen enthalten. Beim Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung wird der Energiepass zu einem festen Vertragsbestandteil. Bereits bei der Absicht Gebäude zu modernisieren, wird ein Ausweis benötigt, der den tatsächlichen Bedarf an Energie angibt.

Auch wenn Eigennutzer keine Modernisierungsmaßnahmen planen, ist der Energieausweis ein sinnvolles Instrument. Sie erhalten einen Überblick zur aktuellen energetischen Situation und zum möglichen Einsparpotenzial. Bei vielen Gebäuden ist eine Einsparung im Bereich der Energiekosten möglich.

Welcher Energieausweis für
welches Gebäude?

Welche Pflichten hat man als Hausbesitzer und Vermieter?

Der Energieausweis ist als Nachfolger des Energiepasses seit dem 1. Januar 2009 für fast alle Wohngebäude Pflicht. Ausnahmen von dieser Regelung sind denkmalgeschützte Gebäude und Immobilien, die für den Eigenbedarf genutzt werden.

Die Fragen vieler Hausbesitzer, Vermieter und Mieter bezüglich des Energieausweises drehen sich um praktische Aspekte: Wer muss ein Energieausweis beantragen und wann haben Sie ein Anrecht auf Einsicht? Was besagt das Dokument für Mieter und Käufer von Immobilien? Wie hoch sind die Kosten für die Ausstellung des Ausweises?

Wer seine Immobilie verkauft oder vermietet, muss dem Interessenten die Daten und Informationen des Energieausweises zugänglich machen. Es drohen Verwaltungsstrafen, wenn in Inseraten nicht der Heizwärmebedarf und der Energieeffizienzfaktor angegeben sind.

Wie läuft die Erstellung eines Energiepasses ab?

Bei bestehenden Wohngebäuden nimmt ein berechtigter Aussteller vor Ort die notwendigen Gebäudedaten auf. Dazu zählen die Gebäudemaße, die Verbrauchsdaten, die energetische Qualität der Außenbauteile und der Heizungsanlage. Auf Grundlage dieser Daten erstellt er den Energieausweis mit Empfehlungen zur Modernisierung.

Viele Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, Techniker oder Schornsteinfeger lassen sich zum Energieberater weiterbilden. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Deshalb ist es wichtig, einen wirklich qualifizierten Berater zu finden. Der Energieberater sollte bei einer Architekten-, Ingenieurs- oder Handwerkskammer als Energieberater eingetragen oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA als Energieberater für die Energiesparberatung vor Ort gelistet sein.

Ob unter dem bis 2009 gültigen Energiepass oder dem aktuell gültigen Energieausweis, eine Energieberatung wird von Experten stets empfohlen. Von professioneller und erfahrener Seite geben Energieberater umfassende Ratschläge und Hinweise zur Reduzierung der Heiz- und Stromkosten. Daneben geben sie wertvolle Tipps zu staatlichen Fördermöglichkeiten einer gebäudetechnischen Sanierung.

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Was ermittelt der Bedarfsausweis?

Ein aktueller Energieausweis ist für Eigennutzer eine wichtige Informationsquelle zur Energieeinsparung, auch wenn keine Modernisierung geplant ist. Grundlage für die Ausstellung eines Energieausweises ist der Bedarf an Energie, der im Jahresmittel verbraucht wird. Dies gilt sowohl für Wohn- und Nichtwohngebäude als auch für Bestands- und Neubauimmobilien laut § 18 EnEV.

Grundsätzlich ist ein Energieausweis gemäß § 16 EnEV vorzulegen für Neubauten, bei Änderung wesentlicher Bauteile, beim Verkauf, bei Neuvermietung sowie bei Neuverpachtung. Er darf nicht älter als zehn Jahre sein.

Für Bestandsgebäude (Altbauten) ist es empfehlenswert, nach den für Neubauten geltenden Regeln vorzugehen. Damit lassen sich schnell energetische Schwachstellen aufzeigen. Deshalb ist für Bestandsgebäude der Bedarfsausweis dem eigentlich nach der EnEV 2007 zulässigen Verbrauchsausweis vorzuziehen.

Was besagt die Einsparverordnung EnEV 2014?

Die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden“ ist am 24. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die EnEV stellt in § 19 genaue Regeln auf, wie der Energieverbrauch einer Bestandsimmobilie zu berechnen ist.
Der Verkäufer ist verpflichtet, diesen Ausweis beim Vertragsabschluss zu übergeben. Bereits für die Planung einer Gebäudemodernisierung wird ein Bedarfsausweis notwendig.

Nicht alle Gebäude fallen momentan in das Raster der EnEV-Regelungen. Es bestehen Sonderregelungen für Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt, gekühlt oder genutzt oder nur für kurze Zeit errichtet werden. Betroffen von dieser Sonderregelung sind Ferienhäuser, Zelte, Ställe und Gewächshäuser.

Auch beim Verkauf von Eigentumswohnungen müssen Verkäufer dem Kaufinteressenten den Energieausweis vorlegen. Dabei werden die Ausweise für das gesamte Gebäude ausgestellt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft lässt den Energieausweis erstellen und stellt ihn dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Verfügung. Insbesondere bei Häusern mit mehr als fünf Wohnungen sind sowohl ein Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis zulässig. Ausnahmen der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis: Bei Neubauten und wenn Immobilienbesitzer im Zuge von Sanierung oder Modernisierung staatliche Fördermittel beantragen, besteht die Nachweispflicht für das Vorhandensein eines Bedarfsausweises.

Was ist der Unterschied zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis?

Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch einer Immobilie zugrunde gelegt, beim bedarfsorientierten wird der Energiebedarf eines Hauses aufgrund seiner Bauweise berechnet.
Der bedarfsorientierte Ausweis setzt eine umfangreiche bautechnische Untersuchung voraus, die dann auch im dazugehörigen Gutachten detaillierte Werte liefert, verbunden mit konkreten Hinweisen zur energetischen Verbesserung der Bausubstanz. Modernisierungsempfehlungen sind notwendiger Bestandteil des bedarfsorientierten Ausweises.