Viele Banken verlangen zu hohe Bereitstellungszinsen für den Baukredit
Wer gut verhandelt, kann viel Geld sparen
Viele Banken verlangen zu hohe Bereitstellungszinsen für das Baudarlehen, warnt die Stiftung Warentest. Bauherren sollten daher mit spitzem Bleistift nachrechnen und bei der Wahl des Darlehens nicht ausschließlich auf die Effektivzinsen achten.
Es ist eher selten, dass ein Baukredit auf einen Schlag ausgezahlt wird. Zumindest beim Hausbau werden einzelne Kredittranchen benötigt, damit die Fertigstellung des Eigenheims nach Baufortschritt bezahlt werden kann. Das summiert sich bei Bauherren zu höchst unliebsamen Zusatzkosten: den Bereitstellungszinsen. Damit lässt sich die Bank dafür bezahlen, dass sie den gesamten Kreditbetrag bereithält, statt ihn anderweitig gewinnbringend anzulegen. Der Bauherr zahlt doppelt: für den Kredit und die Bereitstellung des noch nicht abgerufenen Kreditteils.
Da kann einiges zusammenkommen. Die Stiftung Warentest rechnet vor: Für einen Kredit von 200.000 Euro berechnet die Bank 1,5 Prozent Zinsen, aber 3,0 Prozent Bereitstellungszinsen. Wenn das Geld in fünf Teilzahlungen abgerufen wird, kommen insgesamt 1.400 Euro Kreditzinsen zusammen – und zusätzlich 2.200 Euro Bereitstellungszinsen. Letztere machen also etwa 61 Prozent der Gesamtkosten aus. Wer hier ein besseres Angebot findet, spart richtig viel Geld.
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Die Bereitstellungszinsen sind im Effektivzinssatz nicht enthalten. Daher wird ihre Bedeutung häufig unterschätzt. Sie sind seit vielen Jahren gleich geblieben, obwohl die Kreditzinsen immer geringer wurden. Als die Darlehenssätze jenseits der fünf Prozent lagen, waren drei Prozent noch angemessen, heute machen die Bereitstellungszinsen meist das Doppelte der Kreditzinsen aus.
Bauherren sollten auf zwei Stellschrauben achten, rät die Stiftung Warentest: Sie dürften nicht nur auf die Effektivzinsen achten, sondern aktiv nach Kreditgebern mit geringen Bereitstellungszinsen suchen. Es gibt Banken, die hierfür nur 1,8 Prozent berechnen. Die zweite Stellschraube ist die Anzahl der Freimonate, für die keine Bereitstellungszinsen anfallen: Von drei bis zwölf Monaten ist alles möglich – und reine Verhandlungssache.