So fördert die GroKo den Immobilienkauf

Baukindergeld, Sonderabschreibung, Freibeträge

Die neue Bundesregierung hat ambitionierte Ziele: 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen und Häuser sollen gemäß Koalitionsvertrag freifinanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. Einige der Maßnahmen sind bis jetzt natürlich nur Ankündigungen und Willensbekundungen.

Relativ konkret ist die Große Koalition allerdings bei einer Fördermaßnahme: dem Baukindergeld. Folgende Eckpunkte sind bekannt:

  • Was wird gezahlt: Baukindergeld bekommen Familien. Für jedes Kind gibt es 1.200 Euro für maximal zehn Jahre, also zusammen 12.000 Euro. Eine Familie mit drei Kindern erhielte also 36.000 Euro in zehn Jahren. 
  • Wer bekommt es: Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro im Jahr plus einem Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind. Bei drei Kindern wären dies zusammen 120.000 Euro.  
  • Bedingungen: Es spielt keine Rolle, ob gekauft oder gebaut wird. Das Baukindergeld soll überall in Deutschland gelten. Wer bereits ein Haus besitzt, erhält es nicht, denn nur der Ersterwerb wird gefördert. Rückwirkend lässt es sich ebenfalls nicht beantragen.

Das Baukindergeld ist eine Idee der CDU/CSU und deren Fraktionschef Volker Kauder möchte es möglichst rasch umgesetzt wissen: Es ist die Rede davon, dass das Gesetz bis September 2018 vorliegen soll.

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Die weiteren immobilienbezogenen Ankündigungen im Koalitionsvertrag:   

  • Bürgschaften: Über die KfW-Bank soll ein Bürgschaftsprogramm eingeführt werden, das einen Teil der Baukosten für selbstgenutztes Wohneigentum absichert. Der Hintergrund: Über diese 20 Jahre lang laufende Bürgschaft wird das Risiko eines Baudarlehens reduziert. Damit kann das fürs Darlehen benötigte Eigenkapital geringer ausfallen. Soll heißen: Auch Baufamilien mit weniger Eigenkapital steht der Weg zu einem Baukredit offen.
  • Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer: Geprüft werden soll ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, wenn Familien erstmalig ein Wohngrundstück kaufen.
  • Verbesserung der Wohnungsbauprämie: Die bekannte Wohnungsbauprämie, mit der beispielsweise Bausparverträge gefördert werden, wird beibehalten und noch attraktiver gestaltet. Es ist geplant, die Einkommensgrenzen an die allgemeine Entwicklung der Einkommen und Preise anzupassen.
  • Sonderabschreibung: Um den freifinanzierten Wohnungsbau vor allem im bezahlbaren Mietsegment zu fördern, will die neue Bundesregierung eine Sonderabschreibung über fünf Prozent einführen. Diese ist bis zum Ende des Jahres 2021 befristet.
  • Neue Grundsteuer C: Besitzer von unbebauten Grundstücken oder Brachflächen, so die Annahme, spekulieren häufig damit, dass die Preise weiter steigen. Deshalb verkaufen oder bebauen sie ihre Grundstücke nicht. Diese künstliche Verknappung möchte die GroKo mit einer neuen „Grundsteuer C“ eindämmen. Eine höhere Besteuerung soll die Besitzer dazu veranlassen, ihre Grundstücke zu bebauen. Bisher gibt es eine Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und eine Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.



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