Das ändert sich 2019 für Immobilienkäufer
Steuervergünstigung, Änderungen bei Fördermitteln, Schutzmaßnahmen gegen Radon
Das Jahr 2019 bringt für Immobilienkäufer einige Neuerungen mit sich. Darauf müssen Sie sich jetzt einstellen:
Größere Gesetzesinitiativen, die Bauherren und Immobilienkäufer betreffen, sind für 2019 nicht zu erwarten. Im Detail gibt es aber einige Veränderungen bei Vorschriften und Voraussetzungen, die Sie beim Hausbau und Immobilienkauf beachten sollten.
Wer im kommenden Jahr plant, eine Immobilie zu erwerben, interessiert sich vor allem für die finanziellen Rahmenbedingungen. Die Entwicklung von Zinsen und Immobilienpreisen stehen dabei im Vordergrund.
Es spricht einiges dafür, dass Bauherren im kommenden Jahr etwas mehr Geld für ihr Traumhaus ausgeben müssen. Neben dem allgemeinen Mindestlohn steigen nämlich auch einige für den Bau relevante, branchenspezifische Mindestlöhne. Diese werden von Arbeitgebern und Gewerkschaften in Tarifverträgen ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. So bekommen beispielsweise Dachdecker ab dem 1. Januar 2019 mindestens 13,20 Euro pro Stunde statt bisher 12,90 Euro, Elektriker mindestens 11,40 Euro statt 10,95 Euro. Zudem rechnen Immobilienprofis für 2019 mit leicht ansteigenden Zinsen, sodass Immobilienkredite etwas teurer werden könnten.
Bei den Kosten unterstützt der Staat Immobilienerwerber mit zahlreichen Förderprogrammen der KfW-Bank und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die meisten Bauförderprogramme laufen im kommenden Jahr weiter, darunter auch das 2018 eingeführte Baukindergeld. Das bundesweite KfW-Programm zur Förderung von Solarstromspeichern allerdings läuft Ende 2018 aus. Lediglich das Land Baden-Württemberg fördert die Batteriespeicher auch 2019.
Wer eine Wohnung zur Vermietung kaufen will, kann von der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) profitieren und vier Jahre lang bis zu fünf Prozent der Herstellungskosten von der Steuer abschreiben – zusätzlich zu der Möglichkeit, über 50 Jahre lang jährlich zwei Prozent abzuschreiben. Voraussetzungen sind, dass der Bauantrag zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde oder wird, die Wohnung mindestens zehn Jahre lang vermietet wird und die Anschaffungskosten 3000 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten.
Am 31.12. 2018 trat das neue Strahlenschutzgesetz in Kraft, das zum ersten Mal Regelungen zum Schutz vor dem natürlichen, radioaktiven Edelgas Radon enthält. Dieses ist je nach Standort in unterschiedlichen Konzentrationen im Boden vorhanden. Radon gilt als ein Auslöser für Lungenkrebs. Durch bauliche Maßnahmen, vor allem eine entsprechende Abdichtung des Kellers zum Boden, kann das Gas jedoch am Eintritt ins Gebäude gehindert werden. Architekten sind durch das neue Gesetz verpflichtet, derartige Maßnahmen durchzuführen.
Seit Januar 2009 – für bis 1965 erbaute Wohngebäude schon seit Juli 2008 – muss ein Immobilienverkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis für das zu verkaufende Gebäude vorlegen, der die energetischen Kennwerte des Hauses enthält. Weil die Ausweise eine Laufzeit von zehn Jahren haben, werden viele von ihnen am 1. Januar 2019 ungültig und müssen erneuert werden. Wer eine Bestandsimmobilie kaufen will, sollte daher darauf achten, dass ihm der Verkäufer oder Makler einen aktuellen Ausweis vorlegt.
Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts muss bis Ende 2019 die Grundsteuer neu geregelt werden. Ein Vorschlag des Bundesfinanzministers liegt bereits vor. Zur Anwendung kommen wird die Neuregelung der Abgabe, die Eigentümer auf ihre Mieter umlegen können, im kommenden Jahr aber noch nicht. In der Beratung ist außerdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das verschiedene existierende energetische Vorgaben für Neubauten zusammenführen soll. Falls das Gesetz 2019 in Kraft tritt, sind jedoch keine verschärften Anforderungen beim Neubaustandard zu erwarten.