Juli 2015

Höhere KfW-Förderung für energieeffizientes Sanieren

29.7.2015 - Höchstbetrag für Förderkredite steigt ab 1.8.2015

Die KfW erhöht ab 1. August die maximalen Kreditbeträge und Tilgungszuschüsse im Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit steigt auf 100.000 Euro. Tilgungszuschüsse gibt es nun auch, wenn der Kredit für die Finanzierung von Einzelmaßnahmen genutzt wird.

Wohnungs- und Hauseigentümer, die Sanierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz vornehmen, werden von der nationalen Förderbank KfW künftig stärker gefördert. Ab dem 1.8.2015 treten im Rahmen des Förderprogrammes „Energieeffizient Sanieren“ mehrere Verbesserungen in Kraft. So steigt der Höchstbetrag für Förderkredite von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit. Zudem kann die Förderung für alle Wohngebäude beantragt werden, für die der Bauantrag vor dem 1.2.2002 gestellt wurde. Zuvor galt dies nur für Bauanträge vor dem 1.1.1995.

Änderungen, die ab 1.8.2015 im KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“ gelten

  • Der Höchstbetrag für Förderkredite steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Geld sparen - weniger zurückzahlen: bis 27.500 Euro Tilgungszuschuss bei der kreditfinanzierten Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 Prozent der Darlehenssumme für Einzelmaßnahmen
  • Alternativ können Privatpersonen das KfW-Zuschussprogramm 430 wählen und bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit erhalten
  • Anpassung des Baujahres: Förderfähig sind nun alle Gebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige bis zum 31.01.2002
  • Einfachere Antragsstellung: Der bevollmächtigte Immobilienverwalter kann für alle Vermieter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine De-minimis-Erklärung abgeben. Zuvor musste dies jeder einzelne Immobilieneigentümer tun.

Machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft: Die KfW fördert Sie bei der energieeffizienten Sanierung.

Checkliste KfW-Förderung