Bezahlt der Vermieter den defekten Geschirrspüler?

Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

In vielen Städten und im hochpreisigen Bereich gehört die Einbauküche in der Mietwohnung zur Standardausstattung. Doch wer hat für die Reparaturen aufzukommen?



Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V. – Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.

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Vorteile Einbauküche

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Vorteile Einbauküche

Lässt der Vermieter eine Einbauküche einbauen, erhöht das die Atttraktivität der Wohnung deutlich. Der Mieter spart sich weitere Umzugs- und Möblierungskosten. Die Küchenmöbel sind den örtlichen Gegebenheiten in der Wohnung auch exakt angepasst; ein Küchenumzug ist teuer. Neben den Küchenmöbeln gehören Spüle, Herd, Dunstabzug, Geschirrspüler und Kühlschrank zum Standard. Ist eine Einbauküche in der Mietwohnung, kann grundsätzlich auch mehr Miete verlangt werden. Steuerrechtlich schreibt der Vermieter diese Anschaffung über zehn Jahre ab.

 

Nachteil: Reparturaufwand

Ist die Einbauküche mitvermietet, muss der Vermieter defekte Teile reparieren und bezahlen. Ist ein Küchenteil (z.B.: Geschirrspüler) irreparabel defekt, muss er ein vergleichbares Gerät liefern und montieren lassen. Sind die Küchengeräte schon älter, ist ein hoher Reparaturaufwand für den Vermieter absehbar.

 

Repaturkosten für Einbauküche auf Mieter abwälzen

Ist die Wohnung mit einer Einbauküche/Küchenmöbeln ausgestattet und sind hierzu keine weiteren Vereinbarungen getroffen, gilt die Küche als zur Mietsache gehörend. Damit erstreckt sich die Instandhaltungspflicht des Vermieters auch auf die Einbauküche. Allenfalls bei den sogenannten Kleinrepatauren, die vertraglich vereinbart worden sein müssen, kann der Mieter zur Erstattung aufgefordert werden.

Eine andere Möglichkeit ist, dem Mieter die Küchenmöbel oder Elektrogeräte zu schenken oder unentgeltlich zum Gebrauch zu überlassen. Das hat dann jedoch auch zur Folge, dass sie bei der Festsetzung der Miete  außer Betracht bleiben. 

 

Klausel: Küchenmöbel mit allen Geräten nur zur Nutzung überlassen und nicht vermietet , wirksam ?

Im konkreten Fall war im Formularmietvertrag vereinbart, dass die in der Wohnung befindliche Einbauküche mit allen Geräten dem Mieter lediglich zur Nutzung überlassen wird und diese vom Mieter pfleglich zu behandeln ist. Eine Instandhaltungspflicht des Vermieters bestehe diesbezüglich daher nicht.

 

Wer repariert den defekten Geschirrspüler ?

Zwischenzeitlich war der Türgriff des Kühlschrankes und der Geschirrspüler defekt. Der Mieter hielt die Klausel für unwirksam und verklagte den Vermieter auf Mangelbeseitigung. Dash Amtsgericht hatte zu entscheiden, ob diese im Mietvertrag getroffene Vereinbarung den Vermieter von seiner Instandhaltungspflicht befreit.

 

Urteil: Kein Anspruch des Mieters auf Reparatur 

Das Gericht stellte fest, dass die Einbauküche aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung ausdrücklich nicht mitvermietet wurde. Die Einbauküche sei lediglich zum unentgeltlichen Gebrauch überlassen und daher bestehen diesbezüglich auch keine Instandhaltungspflichten des Vermieters. Der Vermieter war im Rahmen des Mietverhältnisses auch nicht zum Stellen einer Einbauküche verpflichtet. 

Damit sei die Einbauküche zum Vorteil des Mieters  auch nicht bei Mieterhöhungen zu berücksichtigen. Der Mieter habe gegen den Vermieter allenfalls ein Recht auf die Beseitigung des defekten Altgerätes, damit der Mieter an dessen Stelle ein eigenes Gerät setzen kann. 

 

AG Neukölln, Urteil vom 17.1.2017, AZ 18 C 182/17

 


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