Betriebskostenabrechnung in letzter Minute?


Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

Gilt der Einwurf der Betriebkostenabrechnung am Silvestertag um 18 Uhr noch als rechtzeitig?


Fristen zur Betriebskostenabrechnung 

Leistet der Mieter monatliche Betriebskostenvorauszahlungen, so hat der Vermieter hierüber jährlich fristgerecht abzurechnen. Nach § 556 BGB muss er die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er vom Mieter keine Nachzahlung mehr einfordern! Die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten sollte daher dringend eingehalten werden. 

 


placeholder

Frist verpasst – Vermieter muss trotzdem abrechnen!

Selbst wenn der Vermieter die Abrechnunsgfrist verpasst hat – und deswegen keine Nachzahlungen mehr verlangen kann – muss er die Betriebskosten dem Mieter gegenüber abrechnen. Denn die Abrechnung ist der Rechtsgrund dafür, dass er die Vorauszahlungen (überhaupt) rechtmäßig erhalten hat. Ansonsten könnte der Mieter weitere Vorauszahlungen bis zur Abrechnung zurückhalten; im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses sogar Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen verlangen. 

Zugang der Betriebskostenabrechnung

Die Abrechnung muss dem Mieter rechtzeitig zugehen, damit der Vermieter einen Anspruch auf Nachforderungen geltend machen kann. Den rechtzeitigen Eingang beim Mieter hat der Vermieter zu beweisen. Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter nicht persönlich übergeben werden; ein Einwerfen in den Hausbriefkasten durch einen Boten (z.B. Bekannter des Mieter oder Hausmeister) reicht aus. Der Bote sollte sich zu Beweiszwecken eine kleine Notiz über den Einwurf (Datum, Uhrzeit) machen.

Einwurf zu Silvester nach 17 Uhr noch rechtzeitig?

Diese Frage wird von den Gerichten unterschiedlich beantwortet! Das Landgericht Hamburg (AZ: 316 S 77/16) ist der Ansicht, dass ein Einwurf einer Betriebs­kosten­abrechnung in den Briefkasten  am Silvestertag bis 18 Uhr noch fristgemäß ist! Denn der Mieter muss mit einer Postzustellung auch am Silvestertag  bis 18 Uhr rechnen. Das Amtsgericht Lüdenscheid (AZ: 93 C 21/11) hingegen sieht das anders: ein Einwurf um diese Uhrzeit sei in jedem Fall verspätet, da der Mieter nicht mehr mit einer Postzustellung rechnen musste.

Damit Sie auf der sicheren Seite gilt also: Betriebskostenabrechnung am besten vor Silvester zustellen!

Selbst inserieren oder Makler vergleichen

  • In nur 5 Minuten Anzeige schalten & gezielt den richtigen Mieter oder Käufer finden.   >Anzeige schalten
  • Unverbindlich aus 3 Maklern wählen & professionelle Beratung vor Ort erhalten.   >Makler vergleichen

Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren