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Wie kann man PremiumPartner werden?
Die jährliche Auszeichnung zum PremiumPartner vergeben wir an Immobilien-Profis, die sich im direkten Vergleich mit ihren Wettbewerbern deutlich abheben.
Zur PremiumPartner-Auszeichnung gehöret eine digitale Urkunde und das digitale PremiumPartner-Siegel. Das Siegel veröffentlichen wir auf jedem Exposé und dem Branchenbuch-Eintrag des PremiumPartners– sichtbar im Web, auf mobilen Endgeräten und in der iPhone-App.
Was beinhaltet die PremiumPartner-Auszeichnung?
Das digitale Siegel
Die digitale Urkunde
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um PremiumPartner zu werden?
1. Langjährige Erfahrung am Markt; gekennzeichnet durch eine dauerhafte Zusammenarbeit mit ImmobilienScout241
2. Eine überdurchschnittliche Bewertung durch Vermieter, Verkäufer und Interessenten; aktuell mindestens 3,4 Sterne
3. Aktuell mindestens 14 Bewertungen innerhalb der letzten 18 Monate im Branchenbuch
4. Aussagekräftiges Branchenbuch-Profil; mind. 3 von 5 Informationsfeldern müssen befüllt sein2
Ein gut befülltes Branchenbuch-Profil wirkt professionell und bietet alle Informationen, die Interessenten benötigen. Überprüfen Sie gleich, ob Ihr Branchenbuch-Profil vollständig ausgefüllt ist.
Sie können Ihre Kunden direkt einladen, Ihre Leistungen zu bewerten. Die Einladung versenden Sie über Ihren ScoutManager im Reiter „Statistik auswerten“ unter „Meine Bewertungen“.
Neu: Die Kriterien für unsere Gewerbe-, Hausbau- und Neubaukunden
Auf Grund von Marktgegebenheiten haben wir die Kriterien für unsere Gewerbemakler, Hausbau- und Neubaukunden entsprechend angepasst.
1. Langjährige Erfahrung am Markt; gekennzeichnet durch eine dauerhafte Zusammenarbeit mit ImmobilienScout241
2. Eine überdurchschnittliche Bewertung durch Vermieter, Verkäufer und Interessenten; aktuell mindestens 3 Sterne
3. Aktuell mindestens 10 Bewertungen innerhalb der letzten 18 Monate im Branchenbuch
4. Aussagekräftiges Branchenbuch-Profil; mind. 3 von 5 Informationsfeldern müssen befüllt sein2
So präsentieren sich PremiumPartner aus den letzten Jahren
1Der zugrunde liegende Vertrag muss zum jeweiligen Selektionszeitpunkt seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen bestehen und darf nicht gekündigt sein.
2Befüllung im Branchenbuch wird gemessen an 5 Themenbereichen. Davon müssen zum Selektionszeitpunkt mind. 3 befüllt sein. Die Bereiche sind: Über uns, Wir sind spezialisiert auf, Tätig in, Weitere Dienstleistungen umfassen, Referenzen.
Hier gibt es die passenden Antworten!