Mit der gesetzlichen Regelung zur Verteilung der Maklerprovision ergeben sich bei Doppeltätigkeit u.a. zwei neue Pflichten für Sie:
1. Kaufinteressent in Textform über Provisionsvereinbarung informieren
2. Aktive Zustimmung des Kaufinteressenten in Textform einholen
Erst mit Erhalt der Zustimmung des Kaufinteressenten ist Ihr Anspruch auf Provision gesichert. Das heißt für Sie: Erst dann sollten Sie weitere Informationen liefern, Besichtigung durchführen etc.
Unser neuer Service "Vertrag zur Käuferprovision" spart Ihnen Zeit und Nerven, das neue Textform-Erfordernis gegenüber Ihren Kaufinteressenten einzuhalten.