Händler sollen für den Zeitraum der Corona-Schließungen nur die halbe Miete zahlen. Auf diese gemeinsame Empfehlung verständigten sich Immobilienwirtschaft und Einzelhandel.
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Als privater Vermieter oder NachmietersuchenderIn Zeiten der Corona-Pandemie avancieren Handel und Immobilienwirtschaft zu einer Art Schicksalsgemeinschaft. Zahlreiche Einzelhändler, die nicht mit Lebensmitteln handeln, mussten ihre Geschäfte oder ganze Filialen zeitweilig schließen. Und noch immer ist der Verkauf wegen der Sicherheitsauflagen stark eingeschränkt. Die Mietkosten laufen unterdessen weiter.
Wer nichts einnimmt, kann nichts ausreichen oder zumindest nicht so viel wie üblich. Schätzungen zufolge sind bei den von mehrwöchigen Schließungen betroffenen Händlern bereits Mietschulden von rund 2,6 Milliarden Euro aufgelaufen. Sollte es zu langwierigen vor Gericht ausgetragenen Streitigkeiten um ausstehende Mietzahlungen kommen, fürchten der Branchenverband HDE und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) eine Verödung der Innenstädte.
Daher signalisierten beide ein Interesse daran, “vorhandene Rechtsunsicherheiten kurzfristig, einvernehmlich und außergerichtlich zu beseitigen”. Wie soll das aussehen? Der gemeinsame Verhaltenskodex zielt darauf ab, dass Händler für den Zeitraum der staatlich verfügten Betriebsschließungen auf eine Mietreduzierung um 50 Prozent setzen können. Für die drei Monate danach solle ein geringerer Wert gelten.
Der Kodex ist rechtlich nicht bindend, solle aber als Richtschnur dienen. Schließlich könnten die wirtschaftlichen Risiken nicht allein vom Mieter getragen werden. Im deutschen Recht gebe es dafür aber keine Klarheit, so der HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. ZIA-Präsident Andreas Mattner schätzt auch für seine Branche die Lage als dramatisch ein, denn ausbleibende Mieten gefährden ebenso die Vermieter. Der beste Weg werde es sein, wenn Mieter und Vermieter aufeinander zugehen.
Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 29. Juni 2020
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