Idealerweise schließen Sie den Mietvertrag schriftlich ab. Was es bei einem mündlichen Mietvertrag zu beachten gibt und wie Sie im Zweifelsfall Zeugen finden, erfahren Sie in diesem Beitrag. 


Kostenlos inserieren und digital Mieter finden

Als privater Vermieter oder Nachmietersuchender

Die meisten Mietverträge werden schriftlich geschlossen. Dennoch ist das nicht zwingend erforderlich. Auch mündliche Zusagen rund um den Mietvertrag sind rechtlich möglich. Das gilt sowohl für den Mietvertrag selbst als auch für einen Vorvertrag und für mündliche Zusagen (Versprechen), die nicht im Mietvertrag festgehalten wurden. Das kann beispielsweise die Zusicherung sein, den Garten zu nutzen, einen bestimmten Stellplatz oder einen Keller zu belegen.

Mietvertrag nach mündlicher Zusage

Diese Versprechen werden zum Vertragsbestandteil des Mietverhältnisses und können bei Nichteinhaltung mit Mietminderung oder Schadenersatzforderungen durchgesetzt werden. Gleiches gilt natürlich auch für Dinge, die vom Mieter zugesichert wurden. 

Durch schlüssiges Handeln, also wenn dem Mieter der Wohnungsschlüssel übergeben wird, er einzieht und Miete zahlt, kann davon ausgegangen werden, dass ein Mietverhältnis besteht. Ein Mietvertrag muss für seine Wirksamkeit nicht zwingend schriftlich fixiert werden. Vielmehr lassen sich gesetzliche Regelungen zur Mietzahlung, Mietminderungs- oder Kündigungsrechten auch so anwenden.  

Zeugen gesucht!

In einem Rechtsstreit zählen immer die Beweise. Erinnert sich der eine oder andere Vertragspartner nicht mehr an seine Zusagen, können sich mit einem mündlich geschlossenen Mietvertrag plötzlich unüberwindliche Hürden auftun. Daher ist mehr als empfehlenswert, Zeugen für die Zusagen zu haben oder etwas Schriftliches wie z. B. eine Bestätigungsmail.

Wie in vielen Bereichen gibt es natürlich auch beim Abschluss eines Mietvertrags Ausnahmen. Sie betreffen beispielsweise befristete Mietverträge. So müssen Zeitmietverträge zwingend schriftlich geschlossen werden. Und auch wer länger als ein Jahr ein Kündigungsverzicht vereinbart, muss das schriftlich fixieren. 

Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 22. Januar 2020


Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
Jetzt Beitrag berechnen
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.