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Der Erbe einer Doppelhaushälfte ließ sich drei Jahr Zeit mit der Renovierung und dem Einzug in die Immobilie. Viel zu lange, um das Erbe steuerbefreit anzutreten. Das entschieden die Finanzrichter in Münster.
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Zeit ist Geld... im vorliegenden Fall kostet viel Zeit sogar richtig Geld, genauer gesagt Erbschaftssteuer für eine Doppelhaushälfte. Warum das? Vater und Sohn leben Tür an Tür in einem Doppelhaus. Nach dem Tod des Vaters erbt der Sohn die zweite Doppelhaushälfte und plant beide Immobilien so umzubauen, dass er sie als Einheit nutzen kann.
Gedacht – getan; nur halt nicht so schnell. Viele Arbeiten übernimmt der Sohn selbst. Als alles nach drei Jahren endlich geschafft ist, kommt die böse Überraschung. Das Finanzamt erkennt die Erbschaftssteuerbefreiung nicht mehr an. Sechs Monate bis zum Einzug wären gerade noch okay, aber nach 36 Monaten könne nicht mehr davon gesprochen werden, dass die Immobilie – wie gefordert – unverzüglich genutzt worden sei.
Unter bestimmten Bedingungen können enge Angehörige eines Verstorbenen, die geerbte Immobilie steuerbefreit erwerben. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass die Erben wegen hoher Steuerbelastung das Familienheim aufgeben müssen. Allerdings muss die Immobilie dann auch zeitnah genutzt werden.
Das Finanzgericht Münster entschied zu Gunsten des Finanzamts. Die Richter vertraten die Ansicht, dass der Erbe es selbst zu verantworten habe, dass die notwendigen Arbeiten nicht schneller fertiggestellt wurden. An mehreren Punkten lag es in seiner Entscheidungsgewalt für einen schnelleren Fortgang der Umbauarbeiten zu sorgen. Ein angemessener Zeitraum zur Selbstnutzung liege bei bis zu sechs Monaten.
(Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 3184/17)
Irrtum vorbehalten. Geändert am 30. Juni 2020
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