Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir empfehlen Ihnen drei passende Makler aus Ihrer Region, in nur 3 Minuten.
Beim Verkauf einer Immobilie kann ein Makler hilfreiche Arbeit leisten, die er sich durch eine Provision bezahlen lässt. Im Gegenzug verkaufen Sie Ihre Immobilie schneller und häufig zu einem höheren Preis, als wenn Sie den Verkauf selbst in die Hand nehmen. Wie hoch die Provision ist und wer sie zahlt, richtet sich unter anderem nach dem jeweiligen Bundesland.
Sie wollen verkaufen? Prüfen Sie gleich heute, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
- Bei Immobilienverkäufen richtet sich die Höhe der Provision für den Makler nach dem Verkaufspreis und den regional üblichen Regelungen.
- Häufig teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision hälftig.
- Ein Verkauf mit einem Makler resultiert häufig in einer schnellen Verkaufsabwicklung sowie dem höchstmöglichen Verkaufspreis.
Direkt zum Wunschthema
- Was ist eine Maklerprovision und wer zahlt sie?
- Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?
- Immobilienverkauf: Wie ist die Maklerprovision zu berechnen?
- Wann ist die Maklerprovision fällig?
- Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?
- Wie kann ich die Maklerprovision umgehen?
- Wie gestaltet sich die Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien?
- Ist die Maklerprovision lohnenswert?
Die Courtage, Maklercourtage oder Maklerprovision ist die Vergütung des Maklers für die erfolgreiche Vermittlung eines Käufers oder eines Verkäufers, eines Mieters oder eines Vermieters.
Seit dem Jahr 2015 zahlt bei Vermietungen derjenige die Maklercourtage, der den Makler bestellt hat. Bei Immobilienverkäufen ist es üblich, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen oder sie komplett vom Käufer übernommen wird.
Info: Der Koalitionsausschuss hat im August 2019 beschlossen, dass das Bestellerprinzip in Zukunft auch bei Immobilienverkäufen greifen soll. Demnach soll der Käufer nur noch maximal 50 Prozent der Maklerprovision zahlen müssen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Außerdem soll der Anteil der Maklerprovision für den Käufer erst dann fällig werden, wenn der Verkäufer seinen Teil der Maklercourtage beglichen hat.
Die Höhe der Maklercourtage beim Immobilienkauf richtet sich nach dem Verkaufspreis und den im jeweiligen Bundesland üblichen Gebühren. Zwar ist sie grundsätzlich frei verhandelbar, jedoch haben sich in den Regionen Regelungen eingebürgert, nach denen im Normalfall verfahren wird. In den meisten Bundesländern wird die Maklerprovision hälftig von Verkäufer und Käufer getragen und liegt für beide Parteien bei je 3,57 Prozent des Kaufpreises.
Die Ausnahme bilden Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen: Hier übernimmt allein der Käufer die Maklerprovision in Höhe von 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises. Die Angaben gelten inklusive der 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Die Höhe der Maklerprovision ist bei erfolgreich vermittelten Mietverträgen gedeckelt. Demnach darf die maximale Courtage nur zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.
Die Höhe der Maklerprovision hängt grundsätzlich immer von dem erzielten Verkaufspreis ab. Sie beträgt einen bestimmten prozentualen Teil von der Summe. Wie die Berechnung der Maklerprovision aussehen kann, zeigt folgende Beispielrechnung:
Erzielter Verkaufspreis | 330.000,00 € |
Maklercourtage (7,14 %) | 23.562,00 € |
Anteil Käufer (3,57 %) | 11.781,00 € |
Anteil Verkäufer (3,57 %) | 11.781,00 € |
Eine Maklerprovision ist grundsätzlich nur bei Erfolgsfall fällig. Außerdem muss die erfolgreiche Vermittlung in kausalem Zusammenhang mit der Arbeit des Maklers stehen, damit er überhaupt Anspruch auf die Courtage erheben kann.
Ob die Maklerprovision steuerlich absetzbar ist bzw. abgeschrieben werden kann, hängt von bestimmten Bedingungen ab, die erfüllt sein müssen. Hierunter fallen:
- berufsbedingter Umzug in eine Mietwohnung
- berufsbedingtes Anmieten einer Zweitwohnnung
- Kauf einer Immobilie, um diese anschließend zu vermieten
Bei Immobilienverkäufen wird die Maklerprovision meist hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Jedoch gibt es die Möglichkeit, die Courtage zu umgehen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen beispielsweise bezahlen Verkäufer in der Regel keine Maklerprovision, sondern der Käufer übernimmt diese zu 100 Prozent. Außerdem wird keine Maklerprovision fällig, wenn
- der Maklervertrag keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält,
- die Maklercourtage sittenwidrig ist (Az. 18 U 59/07) oder
- der Makler bewusst fälschliche Angaben zum Objekt macht (Az. 5 O 430/10).
Bei Gewerbeimmobilien gelten keine besonderen Regelungen. Hier ist die Maklercourtage im Rahmen der ortsüblichen Provisionshöhe frei verhandelbar. Das Bestellerprinzip findet bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien keine Anwendung.
Für die meisten Immobilienverkäufer gehört der Verkaufsprozess nicht zum Alltag. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Verkauf auf eigene Faust viel Zeit kostet und mitunter ein niedrigerer Verkaufspreis als mit einem Makler erreicht wird.
Immobilienmakler sind Experten in der Vermittlung von Immobilien, weshalb sie sich ihre Mühen entsprechend entlohnen lassen. Zum Ergebnis gehören ein schneller Verkauf und ein durch Verhandlungsgeschick erreichter hoher Verkaufspreis. In der Vorbereitung müssen Sie sich dank des Maklers weder um die Vermarktung Ihrer Immobilie noch um Terminvereinbarungen mit Interessenten kümmern. Selbst die Übergabe kann durch den Makler erfolgen.
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