Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Beim Hausverkauf tragen Verkäufer:in und Käufer:in die Makler:innenprovision meistens zu gleichen Teilen. Hier erfahren Sie, welche Rahmenwerte in welchem Bundesland gelten und ob Sie die Provision auch verhandeln können. Außerdem erfahren Sie, ob auch nur eine:r der Beteiligten die Courtage übernehmen kann.
- In den einzelnen Bundesländern und laut dem Makler:innengesetz 2020 zahlen Verkäufer:in und Käufer:in die Makler:innenprovision zu gleichen Teilen.
- In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen zahlte bis Ende Dezember 2020 der:die Käufer:in allerdings die Provision zu 100 Prozent.
- Die Makler:innenprovision lässt sich verhandeln, obwohl sich die meisten Makler:innen an die Richtwerte im jeweiligen Bundesland oder ihrer Region halten.
- Ein:e gute:r Makler:in erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Sie können sich eine:n passende:n Makler:in aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Laut dem Makler:innengesetz von 2020 gilt für den Verkauf von Immobilien, dass Verkäufer:in und Käufer:in in den meisten Fällen die Makler:innenprovision zu gleichen Teilen zahlen. Vor dem neuen Gesetz war es teilweise bisher so, dass die Courtage komplett dem:der Käufer:in auferlegt wurde. Mit den neuen Regelungen soll der:die Käufer:in finanziell entlastet werden.
Die Frage: „Wer zahlt die Makler:innenprovision beim Verkauf von Immobilien?“ kann man sich nun sparen, da es bundesweit geregelt ist. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen war es bis zum neuen Gesetz so, dass sich der:die Käufer:in darauf einstellen musste, die ganze Höhe der Provision zu übernehmen. Eine weitere Ausnahme stellte bis dahin Mecklenburg-Vorpommern dar: Hier zahlten Sie als Verkäufer:in 40 Prozent und als Käufer:in 60 Prozent der Makler:innenprovision.
Es gibt drei Möglichkeiten der Kostenübernahme der Courtage, welche davon abhängt, wer den:die Makler:in bestellt hat. Im Makler:innenvertrag gibt es entsprechende Vereinbarungen, sodass es auch möglich ist, dass beispielsweise nur der:die Verkäufer:in oder der:die Käufer:in die Makler:innenprovision zu tragen hat.
Innenprovision:
- Verkäufer:in bestellt Makler:in
- Nur Verkäufer:in zahlt Provision
- Provision kann verhandelt werden
Außenprovision:
- Käufer:in beauftragt Makler:in
- Nur Käufer:in zahlt Courtage (ähnlich Besteller:innenprinzip bei Vermietung)
- Courtage ist verhandelbar
Mischform:
- Geläufigste Variante
- Courtage wird auf beide Parteien aufgeteilt
- Höhe der Provision für Käufer:in darf bei maximal 50 Prozent liegen
Die Provision muss also nicht zwangsläufig immer aufgeteilt werden. Wie genau es sich gestaltet, wird im Makler:innenvertrag festgehalten. Auch in Immobilienanzeigen werden entsprechende Angaben gemacht, wer die Courtage zu zahlen hat.
Grundsätzlich ist die Höhe der Makler:innenprovision laut BGB frei verhandelbar. Dennoch gibt es in jedem Bundesland Vorschriften dafür, wie hoch diese normalerweise ausfällt. Die Übernahme der Kosten wird im Normfallfall auf beiden Parteien aufgeteilt. Hier sehen Sie die Übersicht der Rahmenwerte in Deutschland:
Bundesland | Makler:innenprovision insgesamt | Anteil Käufer:in | Anteil Verkäufer:in |
Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Bayern | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Berlin | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Brandenburg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Bremen | 5,95 % | 2,975 % | 2,975 % |
Hamburg | 6,25 % | 3,125 % | 3,125 % |
Hessen | 5,95 % | 2,975 % | 2,975 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 2,975 % | 2,975 % |
Niedersachsen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Saarland | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Thüringen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Beachten Sie, dass Sie die Makler:innenprovision, die im Vertrag angegeben wird, mit ein wenig Verhandlungsgeschick reduzieren können. Das gilt sowohl für den:die Verkäufer:in als auch für den:die Käufer:in, denn mit jeder Partei geht der:die Makler:in einen eigenen Makler:innenvertrag ein. Die Provision können Sie beispielsweise durch folgende Dinge mindern:
- Höhe des Kaufpreises
- Lage des Objekts
- Hohe Anfrage
Hier erfahren Sie mehr darüber, wann und wie Sie die Makler:innenprovision verhandeln sollten. Schnell sparen Sie so viel Geld.
Bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie wird die gesamte Provision fällig. Der genaue Zeitpunkt für die Fälligkeit der Makler:innenprovision ist dabei der notariell beurkundete Kaufvertrag. In diesem ist auch der endgültige Kaufpreis festgelegt, der die Berechnungsgrundlage für die Provision darstellt.
Laut dem neuen Makler:innengesetz für Verkaufsimmobilien ist außerdem geregelt, dass der:die Käufer:in erst dann die Courtage bezahlen muss, wenn der:die Verkäufer:in seinen:ihren Anteil nachweislich bezahlt hat. Es muss also ein Nachweis darüber erfolgen, dass der Provisionsbetrag überwiesen wurde. Falls Verkäufer:in und Makler:in einen anderen Betrag vereinbart haben, muss der:die Käufer:in auch maximal diesen Betrag bezahlen.
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