Immobilie verkaufen? Jetzt passenden Makler finden!

Während bei vermittelten Mietwohnungen klare Regelungen für die Maklerprovision gelten, ist die Maklerprovision bei einem Immobilienkaufgeschäft frei verhandelbar. Wie bei Maklergebühren die Höhe der Kosten errechnet werden und ab wann überhaupt ein Immobilienmakler eine Maklercourtage verlangen darf, erfahren Sie hier.


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Maklerprovision – die Höhe hängt vom Kaufpreis ab

Die Höhe der Maklerprovision richtet sich üblicherweise nach der Höhe des Kaufpreises der Immobilie. Hierbei erhält der jeweilige Immobilienmakler einen bestimmten Prozentsatz von der Kaufsumme als Maklercourtage. Von Bundesland zu Bundesland können die Maklergebühren unterschiedlich hoch ausfallen. In der Regel erhalten Makler etwa zwischen 4,70 bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises als Maklercourtage.

Die Berechnung der Maklergebühren könnte also konkret wie folgt aussehen:

Kaufpreis der Immobile 350.000,00 €
Maklerprovision 7,14 %
Maklercourtage 24.990,00 €

Wer zahlt die Maklerprovision? Käufer oder Verkäufer?

In der Regel wird die Maklercourtage sowohl vom Käufer als auch von Verkäufer zu gleichen Teilen getragen. In einigen Bundesländern jedoch wird die Vergütung des Maklers in der Regel alleinig vom Käufer übernommen:

  • Berlin: 7,14% (inkl. MwSt.)

  • Brandenburg: 7,14% (inkl. MwSt.)

  • Bremen: 5,95% (inkl. MwSt.)

  • Hamburg: 6,25% (inkl. MwSt.)

  • Hessen: 5,95% (inkl. MwSt.)

In den restlichen deutschen Bundesländern gestaltet sich die übliche Aufteilung der Maklergebühren bei erfolgreicher Vermittlung wie folgt:

Bundesland (Maklerprovision inkl. MwSt.) Anteil Verkäufer Anteil Käufer
Baden-Württemberg (7,14%) 3,57% 3,57%
Bayern (7,14%) 3,57% 3,57%
Mecklenburg-Vorpommern (5,95%) 2,38% 3,57%
Niedersachsen* (7,14%) 3,57% 3,57%
Nordrhein-Westfalen* (7,14%) 3,57% 3,57%
Rheinland-Pfalz* (7,14%) 3,57% 3,57%
Saarland (7,14%) 3,57% 3,57%
Sachsen (7,14%) 3,57% 3,57%
Sachsen-Anhalt (7,14%) 3,57% 3,57%
Schleswig-Holstein* (7,14%) 3,57% 3,57%
Thüringen* (7,14%) 3,57% 3,57%

*In verschiedenen Regionen der Bundesländer können die Maklergebühren, besonders auch der Anteil des Käufers, von den hier angegebenen Werten abweichen.

Lässt sich die Maklergebühr verhandeln?

Die Höhe der Maklergebühren ist nicht in Stein gemeißelt. Maklerprovisionen sind verhandelbar. Vor allem bei höheren Kaufsummen können wenige Prozentpunkte gleich einige tausend Euro bedeuten. Ihre Chancen, die Maklergebühren etwas nach unten zu handeln, stehen umso besser, wenn Sie ein Objekt in begehrter Lage verkaufen möchten. Für den Immobilienmakler ist es dann einfacher, das Verkaufsobjekt zu einem guten Preis zu verkaufen. Dies wiederum wirkt sich auch positiv auf seine Maklercourtage aus.

Gut zu wissen

Ein Immobilienmakler hat dann einen Anspruch auf die Maklercourtage, wenn nachweislich ein Miet- respektive ein Kaufvertrag durch seine Vermittlung zustande gekommen ist. Der Aufwand des Maklers hat indes keinen Einfluss auf die Höhe der Maklerprovision.

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