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Seit dem 1. Mai 2014 ist der Energieausweis Pflicht, wenn Sie ein Haus verkaufen wollen. Ohne Energieausweis drohen Bußgelder, die seit Mai 2021 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt werden. Hier erfahren Sie mehr über den Hausverkauf mit und ohne Energieausweis sowie mögliche Ausnahmen.


Rotes Hausdach mit Solaranlage

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Energieausweis ist für den Verkauf von Immobilien fast immer Pflicht. Bei ImmoScout24 können Sie ganz einfach einen Energieausweis online bestellen.
  • Seit dem 1. Mai 2021 gelten neue Vorgaben zum Energieausweis: Unter anderem muss das Dokument zusätzliche Angaben enthalten. Das Bußgeld für den Hausverkauf ohne Energieausweis beträgt zudem 10.000 Euro.
  • In einigen Ausnahmefällen ist der Hausverkauf ohne Energieausweis erlaubt. Diese Ausnahmen sind gesetzlich streng geregelt.

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Was ist der Energieausweis?

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Seit dem 1. Mai 2014 ist es laut Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht, beim Hausverkauf einen Energieausweis vorzulegen. Dieser dient dazu, dass Mieter:innen und Käufer:innen von Immobilien den energetischen Zustand eines Gebäudes einschätzen können. Dazu werden Gebäude vergleichbar mit Haushaltsgeräten in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingruppiert.

Der meist fünf Seiten lange Ausweis enthält unter anderem folgende Angaben zum Gebäude:

  • Gültigkeit und Aussteller:in sowie Nummer
  • Allgemeine Angaben zum Gebäude
  • Adresse
  • Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik
  • Anzahl der Wohnungen
  • Berechnungsverfahren (Bedarfs- oder Verbrauchsverfahren)
  • Endenergiebedarf/ Verbrauch und Primärenergieverbrauchswert für das Gebäude (Skala)
  • Endenergiebedarf-/ Verbrauchswert des Gebäudes
  • Vergleichswerte Endenergiebedarf/ Verbrauch
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Abschließende Erläuterungen

Die so ausgestellten Energieausweise sind jeweils zehn Jahre gültig. Hier erfahren Sie, welchen Energieausweis Sie für den Hausverkauf benötigen.

Neuerungen zum Energieausweis ab 2021

Am 1. Mai 2021 wird die EnEV vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, womit neue Regeln für den Energieausweis gelten. Grundsätzlich bleibt das Dokument bestehen, wird aber durch einige Elemente erweitert. So enthält es künftig Angaben zu den Treibhausgasemissionen einer Immobilie, damit Sie sich deren CO2-Fußabdruck besser vorstellen können. Mehr zum GEG lesen Sie hier.

Außerdem müssen Eigentümer:innen die energetische Qualität der Immobilie nun detaillierter angeben. Dazu gehören zum Beispiel Informationen zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen, inklusive Datum der nächsten Inspektion. Zudem enthält der Ausweis nun immer Empfehlungen zu Sanierungsmaßnahmen.


Zimmer das saniert wird

Wann brauche ich den Energieausweis?

Wenn Sie eine private Immobilie verkaufen, benötigen Sie fast immer einen Energieausweis. Nur wenn Sie das Objekt selbst bewohnen und keine Verkaufsabsicht haben, ist ein geltender Ausweis nicht nötig. Beim Verkauf sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Interessent:innen einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Beim Vermieten gilt das Gleiche für die Mieter:innen. Beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Energieausweisen gibt: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Die folgenden Kriterien gelten für den Hausverkauf mit Energieausweis:

  • Immobilie wird verkauft, vermietet oder verpachtet
  • Immobilie stammt aus dem Jahr 1965 oder davor
  • Seit 2018 benötigen Sie für Immobilien mit Baujahr 1977 oder älter, die bis zu vier Wohneinheiten haben, einen Bedarfsausweis; dies gilt ebenfalls für Neubauten mit einem Baujahr nach 2008
  • Für Mietimmobilien mit mehr als vier Wohneinheiten sowie für Immobilien mit einem Baujahr nach 1977 ist der Verbrauchsausweis ausreichend
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Was Sie beim Antrag beachten müssen

Mehr Informationen dazu, was Sie beim Antrag auf einen Energieausweis beachten müssen und wie Sie einen gültigen Ausweis erhalten, erfahren Sie in der Checkliste Energieausweis.

 

Machen Sie jetzt den Energieausweis-Test. Füllen Sie unsere Checkliste aus und erfahren Sie einfach und schnell, welchen Energieausweis Sie brauchen.

Checkliste Energieausweis

Welches Bußgeld fällt beim Verkauf ohne Energieausweis an?

Der Hausverkauf ohne Energieausweis ist in den genannten Fällen nicht nur illegal, sondern auch teuer. Denn der Verstoß gegen die Vorschriften kostet Sie viele tausend Euro. Nach EnEV handelte es sich beim Hausverkauf ohne Energieausweis um eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 15.000 Euro Strafe nach sich zieht.

Unter den neuen Regelungen des GEG §108 Absatz 14 beträgt das Bußgeld ab dem 1. Mai 2021 bis zu 10.000 Euro. Die genaue Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab. Vermeiden Sie das Bußgeld, indem Sie Wert auf einen aktuellen Energieausweis legen. Die Kosten, die dafür anfallen, sind im Vergleich zum drohenden Bußgeld sehr gering.


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Bedingungen für den Hausverkauf ohne Energieausweis

Nicht immer ist ein Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht. Es ist tatsächlich möglich, ein Haus ohne Energieausweis zu verkaufen – die Ausnahmen sind gesetzlich geregelt.

Die folgenden Ausnahmen ermöglichen es Ihnen, Ihr Haus ohne Energieausweis zu verkaufen:

  • Zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung muss der Energieausweis noch nicht vorliegen. Ist dies der Fall, müssen Sie die Pflichtangaben in der Verkaufsanzeige noch nicht ausfüllen. Fügen Sie jedoch folgenden Hinweis hinzu: „Ein Energieausweis ist bereits beauftragt und wird noch erstellt. Daher sind die entsprechenden Angaben noch nicht verfügbar.“
  • Kleine Gebäude unter 50 Quadratmeter Nutzfläche benötigen laut §104 GEG keinen Energieausweis.
  • Baudenkmäler und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz sowie Objekte unter Ensembleschutz sind ebenfalls von der Energieausweispflicht befreit (§105 GEG).
  • Gebäude, die nicht unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden können, sind ebenfalls von der Pflicht befreit. Dabei handelt es sich beispielsweise um Betriebsgebäude, Kulturräume wie Glashäuser, Traglufthallen, Zelte, provisorische Gebäude, Gebäude für religiöse Zwecke, Wohngebäude mit weniger als vier Monaten Nutzung pro Jahr oder um handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude.
Rote Scheune mit Strohballen Landwirtschaftliche Betriebsräume können ohne einen Energieausweis verkauft werden.

Immer wieder kommt im Zusammenhang mit dem Thema Hausverkauf ohne Energieausweis die Frage auf, ob Käufer:in und Verkäufer:in den Verzicht auf den Energieausweis vertraglich vereinbaren können. Dazu gilt grundsätzlich, dass es beiden Seiten nicht zusteht, sich von der Verpflichtung zu befreien. Die Energieausweispflicht kann somit auch nicht per Vertrag umgangen werden.

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Wann der Energieausweis spätestens vorliegen muss

Makler:innen können die Annahme eines Auftrags nicht verweigern, nur weil Sie als Verkäufer:in vor einem Besichtigungstermin und der Vertragsschließung noch nicht über einen Energieausweis verfügen. Jedoch sollte spätestens zum Besichtigungstermin ein gültiger Energieausweis vorliegen, denn er muss den Interessierten – wenigstens als Kopie – dort übergeben werden.

Kennen Sie sich mit dem Energieausweis aus?
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    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Die häufigsten Fragen zum Hausverkauf ohne Energieausweis

☑️ Ist der Energieausweis Pflicht beim Hausverkauf?

 Seit dem 1. Mai 2014 ist der Energieausweis Pflicht, wenn Sie ein Haus verkaufen wollen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift der Energiesparverordnung (EnEV 2014 bzw. GEG) drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro bzw. 10.000 Euro. Allerdings sieht die Verordnung Ausnahmen vor, bei denen der Hausverkauf ohne Energieausweis möglich ist.

☑️ Welche Bußgelder sind möglich beim Hausverkauf ohne Energieausweis?

Der Verstoß gegen die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bzw. gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG), einen Energieausweis nicht erstellen zu lassen und ihn nicht wie gefordert beim Hausverkauf einzusetzen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer sie begeht, muss mit Blick auf das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) § 8 (Bußgeldvorschriften) Absatz 1 Nummer 2 und ab dem 01. März 2021 nach (GEG) § 108 Absatz 14 mit einem Bußgeld rechnen. Für entsprechende Ordnungswidrigkeiten ist eine Strafe von bis zu 15.000 Euro bzw. 10.000 Euro möglich. Jedoch hängt die Höhe des Bußgeldes immer vom vorliegenden Einzelfall ab.

☑️ Wann ist der Ausweis keine Pflicht?

Es ist tatsächlich möglich, ein Haus ohne Energieausweis zu verkaufen – die Ausnahmen sind gesetzlich geregelt. Eine bezieht sich auf die Vorbereitung des Verkaufs. Demnach muss ein gültiger Energieausweis nicht zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung vorliegen. Dann müssen auch nicht die vorgeschriebenen Pflichtangaben in der Verkaufsanzeige erwähnt werden. Allerdings sollte rein vorsorglich ein Hinweis enthalten sein.

Außerdem sind kleine Gebäude, Baudenkmäler und Gebäude, die nicht unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, von der Energieausweispflicht ausgeschlossen. Informieren Sie sich hier über die genauen Vorgaben.

☑️ Wo kann man einen Energieausweis beantragen?

Ihren Energieausweis können Sie bequem online bei ImmoScout24 bestellen. Mit einem Energieausweis von ImmoScout24 sind Sie gesetzlich auf der sicheren Seite! 

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