Inhaltsverzeichnis
- KfW Kredit - Darlehen von der KfW Bank
- Wie der KfW-Kredit verwendet werden kann
- Wo kann der KfW-Kredit beantragt werden?
- Wie gestalten sich die Zuschüsse des KfW-Kredits?
- Mit welchen Zinsen ist bei einem KfW-Kredit zu rechnen?
- Zinssätze für KfW-Darlehen im Überblick
- Welche Alternativen gibt es zum KfW-Kredit?
- KfW-Darlehen: Bin ich förderberechtigt?
- KfW-Kredit – Wann darf ich bauen oder modernisieren?
- In 5 Rechner-Schritten zur soliden Finanzplanung
KfW Kredit - Darlehen von der KfW Bank
Die Förderbank der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt durch interne Programme zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse zur Förderung des Wohneigentums. Dies gilt gleichermaßen für Privatpersonen, Existenzgründer und mittelständische Betriebe. Eine Förderung durch die KfW-Bank mittels eines KfW-Darlehens kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Die KfW-Programme legen ihren Fokus auf die Förderung von allgemeinem Wohneigentum. Einige Verwendungsmöglichkeiten sind
- Modernisierung des Wohnraums,
- Bauen einer neuen Immobilie
- Sanieren einer Bestandsimmobilie unter energieeffizienten und ökologischen Gesichtspunkten
- Altersgerechter Umbau, beziehungsweise die Verbesserung des Wohnkomforts von bereits vorhandenem Grundbesitz.
Ein weiteres Beispiel ergibt sich für den Ersterwerb einer Immobilie mit geringem Energiebedarf für Privatpersonen. Jeder Förderkredit wird auf seinen Verwendungszweck hin individuell gestaltet, sodass dem Darlehensnehmer keine Grenzen gesetzt sind. Neben zinsgünstigen Darlehen vergibt die Förderbank Zuschüsse oder kombiniert ein Bankdarlehen mit Förderprodukten der KfW-Bank.
Ein weiterer Vorteil: Wenn der Darlehensnehmer bei der KfW einen Antrag für einen Förderkredit stellt, spielt das Zinsniveau bis zum Tag der Zusage erst einmal keine Rolle. Der Kreditnehmer erhält immer die günstigeren Zinskonditionen, egal ob diese am Tag des Antrags niedriger oder höher waren als am Tag der Zusage. Das heißt, sobald die Anfrage bei der KfW eingegangen ist, kann der Kunde mit einem möglichst günstigen Zinssatz rechnen.
Die KfW-Bank ist nicht direkt für den Förderkredit zuständig. Die jeweilige Hausbank übernimmt die Aufnahme eines Darlehens und prüft, ob eine KfW-Förderung für das geplante Projekt in Frage kommt. Es kann jedoch nicht nur die Hausbank, sondern jede andere Bank, die KfW-Förderprogramme anbietet, herangezogen werden. Sobald die Prüfung erfolgt ist und die Bank zustimmt, ist es möglich, das Darlehen zu beantragen. Die finanzierende Bank gibt dazu die nötigen Absicherungen für die Rückzahlung. Als Gegenleistung führt die Bank weniger Zinsen an die KfW ab, als der Darlehensnehmer an sie zahlt. Günstigere Konditionen sind möglich, wenn die KfW-Mittel als Eigenkapital verwendet werden. Zu beachten haben Privatpersonen allerdings, dass der Förderkredit nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Außerdem decken sie oftmals nur einen Teil der gesamten Baufinanzierung ab.
Zinsen vergleichen
Von Förderungen und vergünstigten Zinskonditionen profitiert der Darlehensnehmer, sobald dem Antrag durch die KfW zugestimmt wurde. Die ausgehandelten Konditionen gelten dabei erst ab dem Zeitpunkt der Bearbeitung des jeweiligen Darlehensantrags. Verändern sich die Konditionen innerhalb der Zeitspanne, in dem die Unterlagen zugeschickt werden, so gelten automatisch die neuen Bedingungen. Anstelle eines KfW-Darlehens ist es auch möglich, einen Investitionszuschuss zu beantragen.
Wohneigentümer, die beispielsweise die energiesparende Sanierung für ihre Immobilie selbst tragen wollen, können Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der Kosten erhalten. Für Einzelmaßnahmen wie das Ersetzen von alten Fensterrahmen oder den Einbau einer neuen Heizanlage werden bis zu zehn Prozent gewährt. Für derartige Einzelmaßnahmen ist der Zuschuss eine Alternative zum Darlehen oder aber er kann in Kombination mit einem Darlehen beantragt werden.
- Zuschuss im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“: Das Programm 430 und das Programm 433 der KfW sind Teil des Anreizprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Für die Installation moderner Heizungsanlagen oder die Anschaffung einer Brennstoffzelle werden in diesem Zusammenhang Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro gewährt.
- Zuschuss zur Tilgung: Wer einen Förderkredit "Energieeffizient Bauen (153)" oder "Energieeffizient Sanieren (151/152)" beantragt, kann 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung oder 4.000 Euro in Form eines Zuschusses erhalten.
- Zuschuss für altersgerechten Umbau oder Einbruchschutz: Wollen Sie Ihre Immobilie barrierefrei gestalten oder Maßnahmen zum Einbruchschutz vornehmen, können Sie 6.500 Euro beziehungsweise 1.500 Euro als Zuschuss erhalten.
- Baukindergeld: Die staatliche Unterstützung unter dem Namen „KfW 424“ richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind, die 10 Jahre lang 1.200 Euro pro Kind als Zuschuss bei der Neuanschaffung eines Eigenheims erhalten können.
Da je nach Bauprojekt verschiedene KfW-Kredite in Frage kommen, lassen sich die Kreditkonditionen und Zinsen für ein KfW-Darlehen nicht verallgemeinern. So können Darlehensnehmer beispielsweise zwischen unterschiedlichen Laufzeiten wählen – gewählt werden kann hier meist zwischen vier und 35 Jahren. Die Höhe der KfW-Zinsen des KfW-Kredits variieren zudem je nach Förderprogramm.
Allerdings besteht bei den meisten Förderkrediten der KfW eine Zinsbindung von bis zu zehn Jahren. Diese Festzinsoptionen sorgen dafür, dass das Darlehen über die Zeit der Zinsbindung günstiger wird. Zudem profitieren Verbraucher häufig von einer Tilgungsfreiheit bis zu fünf Jahren; erst danach beginnt die Tilgungsphase mithilfe von vierteljährlichen Raten.
Der Tilgungsrechner auf dem Kreditportal der KfW bietet die Möglichkeit, anhand verschiedener Faktoren wie dem gewünschten Darlehensbetrag, der Zinsbindung oder der Laufzeit den Tilgungszuschuss zu ermitteln. Auch kann hiermit ein Tilgungsplan erstellt werden, welcher die Tilgungsphase in einzelne Perioden unterteilt – so können sich Darlehensnehmer optimal auf die Tilgungsphase vorbereiten.
Die Konditionen variieren je nach gewähltem KfW-Darlehen stark. Der Zinssatz ändert sich je nach Rückzahlungszeitraum und Dauer der Zinsbindung. Die entsprechenden Zahlen und Konditionen werden regelmäßig aktualisiert. Erhalten Sie hier einen ersten Überblick über die möglichen Kreditarten und deren Konditionen (Stand Dezember 2018)
Förderprogramm | Effektivzins |
Laufzeit-Konditionen |
KfW-Wohnungseigentumsprogramm (124): |
ab 1,00% - 1,6% Effektivzins |
1,00% Effektivzins (Zinsbindung 5 Jahre, 4 bis 25 Jahre Laufzeit) bzw. 1,6% Effektivzins (Zinsbindung 10 Jahre, 4 bis 25 Jahre Laufzeit), Kredithöhe bis zu 50.000 Euro |
KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (134): |
ab 1,00% - 1,6% Effektivzins | 1,00% Effektivzins (Zinsbindung 5 Jahre, 4 bis 20 Jahre Laufzeit) bzw.1,6% Effektivzins (Zinsbindung 10 Jahre, 4 bis 20 Jahre Laufzeit),Kredithöhe bis zu 50.000 Euro |
Energieeffizientes Bauen (153): | ab 1,11% - 1,41% Effektivzins | ab 1,11% Effektivzins (Zinsbindung 10 Jahre, 4 bis 10 Jahre Laufzeit) bis 1,41% Effektivzins (Zinsbindung 10 Jahre, 21 bis 20 Jahre Laufzeit), Kredithöhe bis zu 100.000 Euro |
Erneuerbare Energien-Standard (270): | ab 1,05% Effektivzins | ab 1,05% Effektivzins (der individuelle Zinssatz für das KfW- Darlehen wird von der Bank vor Ort berechnet), für Privatpersonen und Unternehmen, Kredithöhe bis zu 50 Millionen Euro |
Erneuerbare Energien-Speicher (275):ab 1,00% - 1,6% Effektivzins | ab 1,00% - Effektivzins | ab 1,00% Effektivzins, für Unternehmen, Freiberufler,gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen, Kredithöhe bis zu 100 % der Investitionskosten für Batteriespeichersystem inkl. Photovoltaik-Anlage |
Überdies können neben den bundesweit erhältlichen Fördermitteln der KfW auch weitere Förderprodukte bezogen werden, die allerdings auf Ebene der Bundesländer und Kommunen an Verbraucher vergeben werden. Hierzu gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Konditionen, die mit wenigen Klicks im Internet in Erfahrung gebracht werden können. Dabei handelt es sich häufig um Zuschüsse, die besonders für Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen attraktiv sind oder um zinsverbilligte Immobilienkredite.
Fördermöglichkeiten auf kommunaler und regionaler Ebene
Auf kommunaler Ebene können je nach Region ebenfalls beträchtliche Fördermittel genutzt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass derartige regional bedingte Fördermittel in direkter Abhängigkeit zu der Haushaltslage der jeweiligen Kommune kontingentiert werden. Sind sämtliche Fördermittel aufgebraucht, so besteht kein Rechtsanspruch auf ein gefördertes Darlehen, auch wenn sämtliche Bedingungen hierzu erfüllt sind.
Im Gegensatz zum KfW-Darlehen muss der Darlehensnehmer bei regionalen Förderprogrammen die Stadt- und Landkreisverwaltung aufsuchen und hier seinen Antrag stellen. Da sich viele Modalitäten abhängig von der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Kommune kurzfristig ändern können, sollten Interessenten die Kreditgeber in der Region konsultieren und sich direkt bei diesen über die gegenwärtigen Bedingungen für eine Förderung informieren. Das kann vor allem auch deshalb lohnenswert sein, weil gerade die kommunal vergebenen Fördermittel nicht immer im Internet aufgeführt werden.
Um zu überprüfen, ob sie berechtigt sind die Fördermittel der KfW in Anspruch zu nehmen, lohnt sich das Hinzuziehen eines sogenannten Fördermittelchecks. Auf vielen Seiten im Internet bieten sich dem Darlehensnehmer dazu diverse Ratgeber, mit denen eine Auswertung des eigenen Bauvorhabens schnell und kostenlos zu bewerkstelligen ist. Das kann vor allem dann nützlich sein, wenn ein genauer Vergleich verschiedener Darlehen von mehreren Anbietern aufzeigt, dass die in Frage kommenden KfW-Förderprogramme im Vergleich zum Marktniveau nicht wesentlich günstiger sind.
Gerade vor dem Hintergrund des gegenwärtig historisch niedrigen Zinsniveaus sollten Darlehensnehmer die Konditionen der Förderprogramme mit denen klassischer Annuitätendarlehen genau vergleichen. In vielen Fällen kann sich so eine traditionelle Finanzierung über eine genossenschaftlich organisierte Bausparkasse oder eine Privatbank als die günstigere Alternative erweisen.
Grundsätzlich ist hinsichtlich der Berechtigung für ein KfW-Darlehen vor allem eines zu beachten: Die Aufträge für das Bauvorhaben oder für eine Modernisierung einer Bestandsimmobilie dürfen erst nach der Zusage seitens der KfW erteilt werden. Die Förderbank prüft den eingereichten Antrag zuerst ausführlich und stellt dann fest, ob der Darlehensnehmer für eines der Förderprodukte geeignet ist. Wer also bereits vor Finanzierungsbeginn oder sogar vor Zusage die Handwerker im Haus hat, kann selbst dann kein KfW-Darlehen mehr in Anspruch nehmen, wenn die eigentlichen Förderkriterien alle erfüllt sind. Auch die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung ist gemäß den Bedingungen für ein KfW-Darlehen ausdrücklich nicht möglich, wenn die Bestandsimmobilie schon saniert oder ein Objekt neu errichtet wird.
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