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Darlehensrückzahlung
Beim Abschluss eines Darlehensvertrags gehen Kreditgeber und Darlehensnehmer einen schuldrechtlichen Vertrag ein. Dabei wird ein Betrag, beispielsweise zur Baufinanzierung oder Finanzierung des Eigenheims, gewährt und durch den Kreditnehmer in einer festgelegten Tilgung zurückgezahlt. Wie Sie ein Darlehen zurückzahlen, hängt dabei von der Art des Darlehens ab. Beim Annuitätendarlehen erfolgt sie beispielsweise mit einer festgelegten und gleichbleibenden Rate. Beim Tilgungsdarlehen wird hingegen eine gleichbleibende Tilgung vereinbart zuzüglich der Zinsen, die sich aufgrund des festgelegten Zinssatzes berechnen.
Wie lange es dauert, bis ein Darlehen abbezahlt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je geringer die jährliche Tilgung und je höher die Zinsvereinbarung ist, desto länger dauert es, bis ein Kredit abbezahlt ist. Wird eine höhere Tilgungsrate gewählt, kann der Kreditrahmen natürlich auch schneller getilgt werden.
Angehende Bauherren und Eigentümer sollten sich aber gut beraten lassen, welche monatliche Rate für die Rückzahlung von Bauspardarlehen oder herkömmlichen Immobilienkrediten sinnvoll ist. Eine zu hohe monatliche Rate, mit dieser das Darlehen oder der Kredit getilgt wird, kann bei unvorhergesehenen finanziellen Belastungen schnell zu einem Verzug in den Ratenzahlungen und im schlimmsten Fall zur Aufgabe der Immobilie führen.
Neben der vertraglich festgelegten Rate gibt es noch andere Wege, ein aufgenommenes Darlehen zu tilgen.
Sie können ein Darlehen ablösen, indem Sie:
- einen neuen Kredit eines anderen Kreditinstituts aufnehmen, der das bereits bestehende Darlehen tilgt,
- Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus verkaufen, für das Sie jenes Darlehen aufgenommen haben oder
- sonstige Einnahmequellen besitzen, die die Restschuld des laufenden Darlehens begleichen kann.
Es gilt jedoch dabei zu beachten, dass Geld- und Kreditinstitute grundsätzlich nicht zur Zustimmung verpflichtet sind, wenn Sie vorzeitig ein Darlehen oder eine Hypothek ablösen wollen. Angenommen, ein bestimmtes Geldinstitut stimmt Ihrem Wunsch, ein Darlehen vorzeitig abzulösen, zu, kann es eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wenn Sie tatsächlich mit dem Gedanken spielen, Ihr Haus zu verkaufen, sollten Sie vorab alle anderen Möglichkeiten oder Kompromisslösungen ausgeschlossen haben. Denn der Wert Ihres Hauses kann sich in Zukunft enorm steigern, wenn beispielsweise wertsteigernde Faktoren wirksam werden. Sie können jederzeit eine Bewertung Ihrer Immobilie vornehmen, um eine Orientierung hinsichtlich des Wertes Ihrer Immobilie zu erhalten. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus verkaufen wollen, um ein Darlehen zu abzulösen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird üblicherweise bei außerplanmäßiger Vertragskündigung eines Kreditrahmens mit festgelegtem Zinssatz fällig.
Die vorzeitige Vertragskündigung kann mehrere Gründe haben:
- finanzielle Ausfälle durch zu hohe Ratenzahlungen
- unvorhergesehen Ausgaben
- Arbeitslosigkeit
- Scheidung der Ehe
- Umzug
- Krankheit
Kann der Kreditnehmer seinen Vertragspflichten nicht mehr nachgehen oder kündigt den Vertrag außerplanmäßig, erhebt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Rückzahlung des Darlehens, um die Einbußen bei einer vorzeitigen Kündigung des gewährten Kredites zu kompensieren. Meist sollen Sie das Darlehen dadurch vollständig ablösen, indem Sie Ihr Haus verkaufen. Das Geld ist auf diese Weise schneller wieder verfügbar.
Nachteile für das jeweilige Kreditinstitut entstehen allerdings im Fall eines niedrigen Zinsniveaus als bei der ursprünglichen Ausleihe des Geldes, sodass das Geld zu einem niedrigeren Zinssatz wieder verliehen werden muss. Aufgrund dieser Einbußen wird dann die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Auch beim Abschluss einer Baufinanzierung sollte eine eventuelle und vorzeitige Kündigung eines Darlehensvertrages bedacht werden.
Ausnahme: Bei vorzeitiger Rückzahlung von Bauspardarlehen entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung in jedem Fall. Wenn Sie ein Bauspardarlehen vorzeitig zurückzahlen, ist dies ohne weiteres kein Problem, da es hier beispielsweise keine Kündigungsfristen gibt. Ebenfalls anders ist es bei Privatdarlehen: Sie können mit dem privaten Darlehensgeber individuell eine derartige Klausel vereinbaren, die Ihnen eine vorzeitige Rückzahlung ohne erhebliche Mehrkosten einräumt.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Hierfür müssen aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nicht geltend gemacht werden, wenn:
- bei der Baufinanzierung ein fester Zinssatz für einen definierten Zeitraum festgelegt worden ist und das Hypothekendarlehen seit über zehn Jahren abbezahlt wird oder
- der Darlehensvertrag fehlerhaft ist (betrifft häufiger die Widerrufsbelehrung).
Tipp von ImmobilienScout24:
Lassen Sie sich im Zweifel von einem kompetenten Fachmann beraten. Anlaufstellen sind sowohl die Verbraucherzentrale wie auch fachkundige Anwälte. Sie können mittels deren Expertise feststellen, ob die Voraussetzungen für das Umgehen der Vorfälligkeitsentschädigung gegeben sind.
Gerade bei hohen Darlehenssummen ist ein gut durchdachter Zins- und Tilgungsplan unabdingbar, um die finanzielle Belastung und die Tragbarkeit einer Finanzierung im Vorhinein abzuwägen. Banken und unabhängige Finanzberater können hier die richtigen Hinweise vor Vertragsabschluss geben. Dazu sollten verschiedene Tilgungshöhen durchgerechnet werden. Anhaltspunkte dafür kann der Darlehensrechner geben, der einen schnellen Überblick über Laufzeiten und Tilgungshöhe bei der gewünschten Kredithöhe liefern. Meist liegt ein Tilgungssatz zwischen einem und zehn Prozent bei einem Annuitätendarlehen.
Mit einem Sollzins von drei Prozent für zehn Jahre und einem Tilgungssatz von einem Prozent dauert eine Darlehensrückzahlung rund 46 Jahre. Bei einem Tilgungssatz von drei Prozent anfänglich sind es hingegen nur etwa 23 Jahre bis zur Schuldenfreiheit.
Je nach Einzelfall sind natürlich die mögliche monatliche Rate sowie die Kreditfähigkeit vom Kreditinstitut zu prüfen. Auch wie lange der Sollzinssatz festgelegt wird, nimmt dabei Einfluss auf die Höhe dessen und die daraus resultierende Tilgungsdauer. Mit einem gut durchdachten Zins- und Tilgungsplan sichern Sie sich eine solide Immobilienfinanzierung und schnelle Darlehensrückzahlung.
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